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27. Februar 2007

Religionsunterricht und Religionsmündigkeit

Mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland  "religionsmündig", d.h. sie haben auch das Recht, sich vom  schulischen Religionsunterricht abzumelden. In Nordrhein-Westfalen zeigt eine Datenerhebung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik für das laufende Schuljahr 2006 / 2007, dass von den Konfessionsgebundenen Schülern mit ansteigender Jahrgangsstufe auch insgesamt stärker davon Gebrauch gemacht wird.  Den  höchsten Anteil an Abmeldungen  vom Religionsunterricht verzeichnen die Schüler der 13. Jahrgangsstufe – die evangelischen (mit 12, 5%)  ausgeprägter als ihre  katholischen Mitschüler (10,1 %).

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