Mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland "religionsmündig", d.h. sie haben auch das Recht, sich vom schulischen Religionsunterricht abzumelden. In Nordrhein-Westfalen zeigt eine Datenerhebung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik für das laufende Schuljahr 2006 / 2007, dass von den Konfessionsgebundenen Schülern mit ansteigender Jahrgangsstufe auch insgesamt stärker davon Gebrauch gemacht wird. Den höchsten Anteil an Abmeldungen vom Religionsunterricht verzeichnen die Schüler der 13. Jahrgangsstufe – die evangelischen (mit 12, 5%) ausgeprägter als ihre katholischen Mitschüler (10,1 %).
27. Februar 2007
Religionsunterricht und Religionsmündigkeit
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