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19. Dezember 2005

Staatsdotationen

In allen Bundesländern - außer Bremen und Hamburg - werden aus allgemeinen Steuergeldern Geldleistungen an weltanschauliche Körperschaften des öffentlichen Rechts ausbezahlt. Für die katholische Kirche gehen diese Zahlungen auf Entschädigungen für Enteignungen 1803 zurück. Andere Körperschaften schlossen Staat-Kirche-Verträge oder wurden den Kirchen gleich gestellt. In Übernahme des Artikels 138,1 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 in den Artikel 140 Grundgesetz sollen diese Staatsleistungen abgelöst, d.h. beendet werden.

Neben einer Übersicht dieser Staatsdoationen für alle Bundesländer (im Jahr 2000) sind detalliert die im Haushaltsplan des Freistaates Bayern ausgewiesenen Zahlungen an diese Körperschaften von 1996 - 2006 dargestellt.

Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das diese Zahlungen so detalliert veröffentlicht. Dargestellt sind die Zahlungen an die katholischen Bistümer, die Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern, Zuschüsse an sonstige weltanschauliche Körperschaften sowie Leistungen des Staates für kirchliche Gebäude. Für 2005 sind 407 Mio. Euro dafür vorgesehen, für 2006 sind es 413 Mio. Euro.

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