Sie sind hier

Hexenverfolgungen

Vom getrübten Blick auf die frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen – Versuch einer Klärung.

Von Rita Voltmer

Die Geschichte der Hexenverfolgungen gehört ohne Zweifel zu jenen historischen Themen, die große Aufmerksamkeit innerhalb wie außerhalb der mit ihrer Erforschung befassten Wissenschaften erfahren. Das fachliche wie populäre Interesse wird meist von zwei gegensätzlichen Motiven geleitet: Es schwankt zwischen Abscheu vor dem unvorstellbaren Unrecht, welches den wegen angeblicher Hexerei angeklagten, gefolterten und hingerichteten Frauen und Männern durch ihre nächste Mitmenschen angetan worden war, und zwischen Faszination, ausgelöst durch die geheimnisvolle, okkulte Welt des Hexenglaubens mit seinen Imaginationen von magischen Ritualen, nächtlichen Flügen, orgiastischen Feiern und dem Zusammentreffen mit dem Teufel.

Die Flut an Publikationen, welche zu diesem provozierenden Sujet sowohl seitens der Wissenschaft als auch in Gestalt historischer Romane sowie pseudo-wissenschaftlicher Literatur erschienen ist, bleibt auch für Spezialisten kaum zu bewältigen. Die Veröffentlichungen der modernen interdisziplinären Hexenforschung kommen gemeinsam mit Wiederabdrucken längst überholter ‚Hexenliteratur‘ auf den Markt. Nicht weniger intensiv befassen sich esoterische und neuheidnische Zirkel mit den vermeintlichen Hexen der Vergangenheit. Gleichwohl überschneiden sich diese beiden Rezeptions-, Reflexions- und Diskurskreise kaum, ‚Fachleute‘ und ‚Laien‘ kommen nicht miteinander ins Gespräch und so werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse von letzteren in der Regel nur interessengeleitet aufgegriffen, meistens jedoch völlig ignoriert oder abgelehnt.

Das öffentliche Interesse am Thema ‚Hexen‘ zeigt sich darüber hinaus durchaus widersprüchlich und spröde. Einerseits bietet es eine Plattform zur Präsentation neuester Ergebnisse der wissenschaftlichen Erforschung der Hexenverfolgungen, sei es in stets gut besuchten Vorträgen oder Ausstellungen, sei es in den Printmedien, in Radio- und TV-Sendungen, andererseits wird das Bemühen um eine differenzierte Darstellung des vielschichtigen Phänomens nicht selten konfrontiert mit zählebigen Gemeinplätzen, längst überholten Fehlinformationen und Halbwahrheiten eines trivialen, sich hartnäckig jeder Aufklärung verweigernden Geschichtsbewusstseins, in dessen Zentrum ein klischeehaftes Verschwörungsszenario lauert: Demzufolge seien Millionen oder Hunderttausende (genau legt man sich nicht fest) Frauen, zumeist Hüterinnen magisch-volkstümlichen Wissens um Heilkunst, Fruchtbarkeit und Geburtenkontrolle, von „der Kirche“ und „dem Staat“ ausgerottet worden, um damit die weiblichen Mitglieder der Gesellschaft zu disziplinieren, mit ihnen auch ihre Kenntnisse um Verhütung und Abtreibung auszurotten und - fast nebenbei – die gelehrten männlichen Ärzte von unnötigen Konkurrenz zu befreien. Gelegentlich wird auch behauptet, es habe tatsächlich einen real existierenden, archaisch-heidnischen Hexenkult um einen gehörnten Gott gegeben, einen Kult, der die Christianisierung überlebt und erst in den frühneuzeitlichen Jahrhunderten ausgetilgt worden sei.

Den Verteidigern dieser populären, auch durch penetrante Wiederholung nicht beweisbar werdender Fehl-Deutungen bleibt meist unbekannt, dass die Wurzeln dieser Geschichtsklitterung bis zu Jakob Grimm und seinem Freund, dem französischen Nationalhistoriker Jules Michelet reichen. Beide suchten nach Zeugnissen einer volkstümlichen, vorchristlichen Vergangenheit und haben einfach die materielle Existenz von Hexen behauptet und in ihnen entweder Priesterinnen, Trägerinnen einer wahrhaft germanischen Religion (Grimm) oder heidnische, mit uralten Heilkünsten ausgestattete Ärztinnen des einfachen Volkes (Michelet) sehen wollten, die unbarmherzig von einer ‚Männer-Kirche‘ verfolgt worden seien – wobei die „Erkenntnisse“ der ansonsten verdienten Wissenschaftler weniger auf exaktem Quellenstudium, als vielmehr auf „erahnter“, intuitiver Geschichtsschreibung beruhten.

Viele Gründe sind wohl verantwortlich dafür, dass diese längst differenzierten und korrigierten Fehlsichten immer wieder in Diskussionen bei Lehr- und Vortragsveranstaltungen, in Ausstellungskommentierungen oder bei Presseinterviews auftauchen. Zum einen haben Verschwörungsszenarien schon seit jeher den Vorzug, leichtverständliche, bereits existierende Vorurteile bestätigende Erklärungen für komplexe Vorgänge anzubieten. Zum anderen ist es für ein interessiertes, jedoch mit wissenschaftlich-kritischen Aneignungsmethoden nicht vertrautes Publikum ausgesprochen schwierig, aus der medialen Flut einschlägiger, oft nur vermeintlicher Informationsangebote, das zuverlässige, auf mit modernen, kritischen Methoden der Quellenanalyse erarbeitete Angebot herauszufiltern.

Im folgenden sollen deshalb einige der gängigsten Klischees, Vorurteile und Fehlsichten, die im Zusammenhang mit der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung immer wieder thematisiert werden, aufgegriffen und geklärt werden.

Erste Fehlsicht: „Die Hexenverfolgungen fanden im ‚finsteren’ Mittelalter statt.“

Tatsächlich reichen die geistigen Wurzeln des Hexenglaubens in die „mittelalterliche“ Zeit zurück. Doch beruhen die Nachrichten über frühe „Hexenverfolgungen“ in Toulouse und Carcassone – jüngst noch einmal brav in einem SPIEGEL-Artikel wiederholt (44, 2005, S. 172) – auf einer puren Fälschung, ausgeheckt im Jahr 1829 von dem französischen Berufsschriftsteller Etienne-Léon de Lamothe-Langon. Das Delikt der Hexerei, bestehend aus den Vorwürfen Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Teilnahme am Hexensabbat sowie Planung und Ausführung von Schadenzaubern, und das Fahndungsbild der landschädlichen Hexe entstanden jedoch erst um 1400, wobei die Teufelsdiener nicht als „Einzeltäter“, sondern stets als Mitglieder einer geheimen, zerstörerischen Sekte verstanden wurden. Hexerei galt eindeutig als ein „Bandendelikt“, als eine gegen Gottes Schöpfung gerichtete Verschwörung unzüchtiger, gotteslästerlicher, den Teufel anbetender Häretiker – und unterschied sich damit grundlegend von älteren Vorstellungen, nach denen einzelne Menschen mit magischen Fähigkeiten Heil-, Liebes- und Schadenzauber ausführen konnten.

Erste Verfolgungen der als neu gedachten „Hexenketzersekte“ sind nach 1430 vor allem in den Landstrichen um den Genfer See (Herzogtum Savoyen, Piemont, Dauphiné, die Schweizer Kantone Wallis, Waadtland und Bern) festzustellen. Dabei legitimierten sich theologische Konstrukte über die angeblich existierende Hexensekte und eine Prozesspraxis, in deren Rahmen eifrig nach solchen Verbrechern gegen Gottes Weltordnung geforscht wurde, gegenseitig. Einen real existierenden, heidnischen „Hexenkult“ hat es nun einmal nicht gegeben, vielmehr erschuf das intensive Suchen und Erfragen (unter der Folter) die Hexen gleichsam aus dem Nichts. Außerdem lieferten die in den erpressten Geständnissen geschilderten Wetter- und Schadenzauber eine schlüssige Erklärung für real existierende Krisen und Notzeiten; denn schließlich erlebten die Menschen im 15. Jahrhundert bereits eine erhebliche Klimaverschlechterung, die mit Wetterkatastrophen, Missernten, Teuerung, Unterernährung, Seuchen, Vieh- und Menschensterben verbunden war. Auch die bei den Hinrichtungen öffentlich verlesenen Geständnisse der angeblichen Hexen und Hexenmeister verfestigten das Bedrohungsszenario in den Vorstellungswelten sowohl der Eliten wie der Massen und erhöhten seine Plausibilität.

Von den ersten Hexenverfolgungen ‚infiziert‘ wurden bald auch die Gebiete am Bodensee und Oberrhein. Hier fanden schon vor 1500 Hunderte von Menschen den Tod. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts finden sich Verfolgungen in Oberitalien, im Baskenland und in Katalonien, aber auch in Lothringen, Luxemburg und im Deutschen Reich. Nach 1520/1530, möglicherweise infolge der Reformation, fanden die Hexenjagden in Zentraleuropa zunächst ein vorübergehendes Ende. Erst um 1560 (erneut in Koinzidenz mit schweren Krisenphänomenen) setzten jene massenhaften Hexenverfolgungen ein, die mit großen regionalen Unterschieden und zeitlichen Verschiebungen bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts reichen sollten. Einen absoluten Höhepunkt fanden die Hexenjagden in der Periode zwischen 1580 und 1650.

Einsicht: Die Hexenverfolgungen sind demnach eindeutig ein Phänomen der Frühen Neuzeit und beruhen auf einem, in den Köpfen von Theologen erfundenen und von der Gerichtspraxis scheinbar bestätigten Konstrukt.

Zweite Fehlsicht: „Die Kirche, besonders die Inquisition hat die Hexenverfolgungen betrieben.“

Mit besonderer Hartnäckigkeit hält sich das Vorurteil, Hexenprozesse hätten in ihrer großen Masse vor geistlichen Inquisitionsgerichten stattgefunden. Diese Behauptung kann nicht einmal für die Frühzeit der Hexenprozesse zwischen 1430 und 1500 als korrekt gelten; denn bereits hier waren neben Inquisitoren auch weltliche Gerichte an der Verfolgung angeblicher Hexen und Hexenmeister beteiligt.

Gerade der schärfste kirchliche Propagandist von Hexenverfolgungen, Heinrich Institoris, Autor des berühmt-berüchtigten ‚Hexenhammer‘ (Malleus maleficarum) erkannte, dass mit der geistlichen Gerichtsbarkeit keine Erfolge bei der Ausrottung der vermeintlich so gefährlichen Hexensekte zu erreichen waren, und er verlangte ausdrücklich, dass sich die weltlichen Gerichte der Städte und Territorien viel intensiver als bisher mit diesem Extremverbrechen beschäftigen müssten. In jenen Ländern, in denen die Verfolgung des Hexereidelikts weitgehend oder ganz in den Händen kirchlicher Inquisitionsbehörden lag, kann man sowohl bei der Spanischen (eingerichtet 1478) wie bei der Römischen Inquisition (eingerichtet 1542/1578) einen gemäßigten, ja vorsichtigen Umgang mit dem Hexereidelikt feststellen. Der römische Kardinal Albizzi bezeichnete gar die 1636 in Deutschland miterlebten Hexenverbrennungen als „spectaculum horendum“ („grauenvolles Schauspiel“), beurteilte die angewandte Praxis der weltlichen Gerichte als rückständig und lobte die kritischen Ausführungen von Adam Tanner und von dem ihm noch unbekannten Autor der Cautio Criminalis, Friedrich Spee.

Auf besondere Vorsicht zielte die um das Jahr 1620 entstandene Instructio, eine Anweisung zur Praxis in Zauberei- und Hexereiverfahren im Bereich der Römischen Inquisition. Nach ihr musste ein konkreter Schadensfall – Tod oder Krankheit – vorliegen, um ein Verfahren wegen Hexerei einleiten zu können. Eine einfache Denunziation oder Besagung reichte nicht aus. Ein Arzt sollte feststellen, ob es keine natürlichen Ursachen für die Schädigung gab. Erst wenn dieser sowie ein zweiter medizinischer Gutachter keine Erklärung fanden, wurde der Prozess eröffnet. Die Inquisition setzte meist nur sehr gemäßigt die Folter ein, und die Verdächtigten erhielten einen Anwalt. Überdies galten hier – im Gegensatz zu den meisten weltlichen Gerichten – Besagungen (das heißt Bezichtigungen durch geständig gemachte ‚Hexen‘) nicht als beweiskräftiges Indiz. Zwar glaubten die Mitglieder der römischen Inquisition an die Realität magischer Verbrechen, aber insgesamt wurden nur sehr wenige Todesurteile verhängt. Vermeintliche ‚Hexen‘ sollten nicht verbrannt, sondern reumütig in den Schoß der Kirche zurückgeführt werden; denn die Rettung ihrer Seelen hatte deutlichen Vorrang.

In Spanien erließ der Hohe Rat der Inquisition (supremà) 1536 eine Direktive, nach welcher der Hexenhammer mit seinen gerichtspraktischen Empfehlungen für eine Enttarnung und Ausrottung der Hexensekte nicht als maßgebliche Richtschnur zu gelten habe. Auf Empfehlung des spanischen Inquisitors Don Alonso Salazar Frias beendete die Suprema außerdem Anfang des 17. Jahrhunderts die baskischen Hexenjagden, die im französischen Teil des Baskenlandes schon so viele Opfer in weltlichen Hexereiverfahren gefunden hatten.

Mit der vorsichtigen Verfahrensweise der Inquisitoren war eine Bevölkerung, die immer wieder auf Hexenprozesse drängte, oft nicht einverstanden. So brach - ausgelöst durch Hagelstürme, Heuschreckenplagen und Dürre - in den Jahren 1618/19 in Katalonien eine regelrechte Hexenpanik aus, in deren Folge dutzende Frauen als angebliche Hexen gehängt wurden. Diese Hexereiverfahren sind – obwohl allein der Spanischen Inquisition eine Rechtsprechung in diesen Fällen zugestanden hätte – illegal von weltlichen, lokalen Gerichten geführt worden. Manche Versuche der vor Ort entsandten Inquisitoren, die Gefangenen zu retten, endeten ergebnislos: Während der Inquisitor zur einen Ecke der Stadt hineinritt, entführten die Gerichtsbüttel auf der anderen Seite die inhaftierten Frauen aus dem Gefängnis, um sie auf freiem Feld zu erdrosseln.

Diese mäßigende Haltung der einzelnen Inquisitionsbehörden gegenüber dem Hexereidelikt darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie auf der anderen Seite Juden, Ketzer und (angeblich) nur zum Schein bekehrte Mauren beziehungsweise Juden unnachsichtig verfolgten.

Nicht „die Kirche“ als gesichtslos gedachter Machtapparat, sondern gelehrte Theologen und Inquisitoren, Beichtväter und Prediger, hohe Geistliche und einfache Dorfpfarrer aus allen konfessionellen Lagern waren in die Verfolgungen involviert, jedoch in unterschiedlichen Rollen. Ganz sicher war das Hexereiverbrechen von Theologen erfunden worden. Die gerichtliche Verfolgung angeblicher Hexen erfuhr durch sie in Predigten und Schriften die höchste Legitimation; denn Gottes Ehre konnte nur gewahrt, sein Zorn besänftigt und die Zerstörung seiner Schöpfung abgewandt werden, wenn die Teufelsdiener – entmenschlicht und als Ungeziefer oder Geschmeiß bezeichnet – ausgerottet wurden. Doch findet man auf der anderen Seiten unter Theologen und Geistlichen auch Retter und Tröster von gefangenen angeblichen Hexen, wie auch entschiedene Gegner der Verfolgungen – genannt seien hier nur Cornelius Loos, Friedrich Spee, Anton Prätorius und Matthias Meyfarth. Nicht zuletzt fanden die Hexenjagden auch nicht wenig Opfer aus den Reihen der Geistlichen.

Einsicht: Die Hexereiverfahren der Frühen Neuzeit sind in ihrer absoluten Mehrzahl von weltlichen Gerichten nach Maßgabe des zeitgenössischen Strafrechts als legale Prozesse geführt worden.

Dritte Fehlsicht: „Während der Hexenverfolgungen sind 9.000.000 Menschen hingerichtet worden.“

Längst widerlegt ist die Annahme, während der großen Hexenverfolgungen seien neun Millionen Menschen verbrannt worden. In die Welt gesetzt wurde diese Zahl durch den Quedlinburger Stadtsyndikus Gottfried Christian Voigt (gest. 1791), der in einer abenteuerlichen Hochrechnung – ausgehend von einigen Hexenprozessakten, die er im städtischen Archiv fand – für den völlig willkürlich festgelegten Zeitraum von elf Jahrhunderten „Hexenverfolgungen“ bis in seine Zeit mit insgesamt 9.442.994 Hinrichtungen „ermittelt“ haben wollte. Die protestantisch geprägte Aufklärung wie auch die macht- und kirchenpolitischen Auseinandersetzungen zwischen dem protestantischen Zweiten Kaiserreich des 19. Jahrhunderts und dem Papsttum instrumentalisierten diese Zahl, um die katholische Kirche und ihre Anhänger zu desavouieren. Vergleichbares geschah während des Nationalsozialismus. Ungeprüft lebt der „Neun-Millionen-Mythos“ auch heute noch fort, wie Ausgaben des „Stern“ aus den Jahren 1982 und 1986 zeigen. Auch Hinrichtungsangaben, die zwischen Hunderttausend und einigen Millionen schwanken, beruhen allein auf reinen Vermutungen.

Zu beachten bleibt weiterhin, dass die Hexenjagden nicht gleichmäßig verteilt in allen Teilen Europas stattfanden.

So verhinderte die calvinistische Kurpfalz grundsätzlich jede Verfolgungstätigkeit, die reformierten Generalstaaten oder die lutherischen Reichsstädte wie Nürnberg und Rothenburg ob der Tauber standen den Hexenjagden eher ablehnend gegenüber. Doch im protestantischen Mecklenburg wurden rund 4.000 Verfahren (mit 2.000 Hinrichtungen) geführt. Besonders treten die geistlichen Kurfürstentümer Trier (mindestens 1.000 Verfahren), Mainz (circa 2.000 Verfahren) und Köln (über 2.000 Verfahren) mit hohen Verfolgungsraten hervor. Nicht weniger intensiv waren die Hexenjagden in den fränkischen Hochstiften zwischen den Jahren 1626 und 1630 (Bamberg: circa 900 Verbrennungen; Würzburg: circa 1.200 Hinrichtungen). Insgesamt werden mittlerweile für das Deutsche Reich mindestens 25.000 Hinrichtungen angenommen, zuzüglich derjenigen in den Herzogtümern Lothringen (circa 3.000 Verfahren) und Luxemburg (circa 3.000 Verfahren) sowie in der Schweiz (circa 4.000 Verfahren).

Zurückhaltender ging man in den europäischen Peripherien gegen die angeblichen Hexen vor. In ganz Skandinavien wurden insgesamt annähernd 2.000 Menschen hingerichtet (Schweden: 300; Finnland: 115; Norwegen: 350; Dänemark circa 1.000). Während im katholischen Irland so gut wie keine Hinrichtungen vorkamen, verurteilte man in England etwa 300, im calvinistischen Schottland dagegen rund 1.000 Menschen wegen angeblicher Hexerei zum Tode. Im bevölkerungsreichen Flächenstaat Frankreich kam es nach neueren Schätzungen bei einer Einwohnerzahl von rund 20 Millionen möglicherweise nur zu 400 Hinrichtungen.

Einsicht: Die kritische Quellenanalyse und Forschung zeigt, dass es europaweit ungefähr 50.-60.000 Hinrichtungen gegeben hat, wobei die Konfession der Gerichtsherren für die latente Bereitschaft, Hexenprozesse zuzulassen beziehungsweise zu führen, offenbar nur eine untergeordnete Rolle spielte. Auch ohne populistische Übertreibungen kann ausdrücklich festgehalten werden, dass die Hexenprozesse „… eine der schlimmsten von Menschenhand angerichteten Katastrophen der europäischen Geschichte“ (Behringer/Jerouschek) waren.

Vierte Fehlsicht: „Opfer der Hexenverfolgungen wurden nahezu ausnahmslos Frauen, darunter viele Hebammen und Heilerinnen.“

Ohne Zweifel sind den europäischen Hexenverfolgungen mehrheitlich Frauen zum Opfer gefallen, wenngleich es Gegenden gab, wo wesentlich mehr Männer als Frauen hingerichtet wurden. So adaptierte man in Island nicht das klassische westeuropäische Hexenstereotyp; zwischen 1604 und 1720 wurden hier 110 Männer, aber nur zehn Frauen wegen Hexereidelikten angeklagt. In Estland und Finnland bezichtigte man ebenfalls weitaus mehr Männer als Frauen der Hexerei. Während des 16. Jahrhunderts findet sich auch im westschweizerischen Waadtland ein Verfolgungsgebiet mit einem hohen Anteil männlicher Angeklagter. Prinzipiell wurden in katholischen Regionen bis zu 30 Prozent Männer hingerichtet, während in protestantischen Gebieten und Territorien (wie zum Beispiel Schweden, Dänemark, den Niederlanden, England und Schottland) 80 bis 90 Prozent weibliche Hingerichtete nachzuweisen sind (Schulte). Eine Erklärung für diesen signifikanten Unterschied liegt in der uneinheitlichen Übersetzung der fatalen Bibelstelle Exodus 22 Vers 17 (Vers 18 nach älteren Bibelausgaben). Legitimiert durch das Tridentinum benutzte die katholische Vulgata das männliche Genus („die Zauberer sollst du nicht leben lassen“), während Luther die aus dem hebräischen Original stammende – grammatikalisch richtige – weibliche Form anwandte. Damit ging für Protestanten als getreue Bibelexegeten die Hexerei grundsätzlich von Frauen aus. Wenngleich das von vor allem frühneuzeitlichen Dämonologen ausgebildete und übrigens auch von Gegnern der Verfolgung (Johann Weyer, Friedrich Spee) adaptierte Hexenstereotyp die arme, alte, verwitwete Frau als angebliche Teufelsbuhlerin in den Vordergrund stellte, wurde dieses Opfermuster jedoch schon bei frühen Verfolgungen wie auch den späteren massenhaften Hexenjagden gegen Ende des 16. und im Laufe des 17. Jahrhunderts immer wieder durchbrochen. Junge, verheiratete Frauen, Kinder, Jugendliche, Männer, Amtsträger und Geistliche gerieten zunehmend in den Hexereiverfahren unter Anklage.

Mitverantwortlich für die unbestreitbare hohe weibliche Hinrichtungsquote waren das geschlechtsbezogene Magieverständnis und nachfolgend der besondere Zuschnitt der Hexenlehre, die den Frauen geradezu arbeitsteilig die dämonisch besetzte Zauberei zuschrieb. Die spezifisch weiblichen Pflichten der Nahrungszubereitung, Geburtshilfe, Kindererziehung, Krankenpflege, Versorgung des Milch- und Kleinviehs legten es scheinbar nahe, die Schuld an Todesfällen und Schädigungen in diesem Bereich den Frauen zuzuschreiben. Gleichwohl gehörten weder heilkundige Frauen, noch in der Geburtshilfe tätige Nachbarinnen oder städtische wie dörfliche Hebammen zu den bevorzugten Opfern der Hexenverfolgung. Auch unter Einrechnung einer Dunkelziffer blieb die Mehrzahl der Geburtshelferinnen völlig unbehelligt. Dagegen waren Hebammen als Sachverständige an Hexereiverfahren beteiligt, wenn es galt, inhaftierte Frauen zu untersuchen, die angaben, schwanger zu sein.

Einsicht: Obwohl dies Mär heute immer noch in unkritischen (Print)medien klischeehaft verbreitet wird, gehörten Hebammen und Heilerinnen nicht zu den bevorzugten Opfern der Hexenjagden.

Fünfte Fehlsicht: „Die aberwitzigen Geständnisse der Hingerichteten von Hexenflug und orgiastischen Feiern resultierten aus der weit verbreiteten Anwendung halluzinogener Drogen (Stichworte „Hexensalbe“)“.

Die Vorstellung, dass Hexen und Hexenmeister mit Hilfe einer auf den Körper oder den Hexenbesen aufgebrachten Salbe zum Hexensabbat geflogen seien, mit dieser ‚Hexenschmier‘ krankmachende und tödliche Schadenzauber an Mensch und Tier geübt sowie Hagel, Frost und Unwetter erzeugt hätten, ist eine pure Erfindung vor allem frühneuzeitlicher Dämonologen und Juristen, welche in ihren Schriften die Furcht vor einer angeblichen, im geheimen agierenden, mit dem Teufel verbündeten Hexensekte verbreiteten. Nichtsdestoweniger haben Mediziner, Naturwissenschaftler und Theologen Rezepturen entwickelt und Experimente mit so genannten „Hexensalben“ gemacht, die nach dem Auftragen auf die Haut narkotisierende, hypnotisierende, halluzinogene oder/und aphrodisierende Wirkungen entfalteten und so Vorstellungen von Luftflug und von orgiastischen Feiern hervorriefen. Fast alle Rezepte des 16. und 17. Jahrhunderts beruhen auf den ersten Vorschlägen aus der Magia naturalis (1558) des italienischen Naturwissenschaftlers und Mathematikers Giambattista della Porta († 1615). Als wichtigste Ingredienzien der „Hexensalben“ werden in wechselnder Zusammensetzung neben Kinderfett (!) Eleosilenum (wohl Fleckenschierling), Eisenhut, Pappelknospen, Fünffingerkraut, Bilsenkraut, Kalmus, Öl, Fledermausblut, Taumellolch, Tollkirsche, roter und schwarzer Mohn, Giftlattich, Portulak, Solanum und Mandragora genannt. Die oft zu lesende Behauptung, im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit sei eine Nutzung dieser speziellen Rauschmittel und „Hexensalben“ weit verbreitet gewesen, ist nicht zutreffend. Tatsächlich hat man die genannten Pflanzen jedoch als narkotisierende und schmerzstillende Arzneien bei Operationen und Wundbehandlungen angewandt.

Zum Kurieren von Krankheiten, zum Schutz vor oder zur Abwendung von angeblichen Hexenzaubern bei Mensch und Tier verabreichten heilkundige Leute Amulette, Tinkturen, Salben und Tränke, die aus gängigen Heilpflanzen hergestellt wurden. Meist verband sich damit ein magisch-religiöses Ritual. Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kräuter- und Arzneibücher brachten die Heilpflanzen kaum mit abergläubisch-magischen Riten in Verbindung, ihre vermeintliche Nutzung in „Hexensalben“ thematisierten sie überhaupt nicht. Vielmehr tradierte man hier ein Wissen, das nur zum Teil auf Erfahrung beruhte, vielmehr wiederholte, was Ärzte und Gelehrte schon seit der Antike aufgrund der Signaturenlehre von der Wirksamkeit der Pflanzen glaubten.

Diese Signaturenlehre versuchte, aus auffälligen äußeren Besonderheiten der Pflanzen auf deren spezifische, innere Wirkung zu schließen. Im Mittelpunkt der medizinischen Lehren stand die an den vier Elementen (Feuer, Wasser, Luft, Erde) orientierte Säftelehre, nach welcher die Gesundheit eines jeden Menschen von dem jeweils individuellen, harmonischen Mischungsverhältnis der vier Säfte (gelbe Galle, Schleim, Blut, schwarze Galle) abhing. Geriet dieses Verhältnis aus dem Gleichgewicht, galt der Mensch als krank. Aus diesem Grund wird bei den meisten Heilpflanzen ihre vermutete oder tatsächliche purgierende, das heißt schweiß- und harntreibende sowie abführende Wirkung betont, denn mit Hilfe dieser Eigenschaften sollten - ähnlich wie beim Aderlass - die angeblich das Gleichgewicht störenden, weil im Übermaß vorhandenen und deshalb schädlichen Körpersäfte ausgetrieben werden.

Viele Arzneipflanzen wurden aufgrund ihrer purgativen Wirkungen auch in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Frauenheilkunde in Form von Destillaten und „Mutterzäpfchen“ oder bei Sitzbädern angewandt, um die Niederkunft zu erleichtern, die Nachgeburt oder eine abgestorbene Leibesfrucht auszutreiben sowie eine krankhaft verzögerte Menstruation wieder einzuleiten. Ein Missbrauch dieser Arzneien zu Frucht tötenden, abortiven Zwecken lässt sich nachweisen. Nur in Ausnahmefällen wurde allerdings in Hexereiverfahren nach der verbotenen Anwendung solcher abtreibenden Mittel gefragt.

Trotz einer Vielzahl überlieferter Rezepturen existiert jedoch kein einziges authentisches Rezept einer „Hexensalbe“ mit genauen pharmazeutischen Angaben. Vage bleiben nicht zuletzt auch jene Hinweise, welche die frühneuzeitlichen Ärzte und Gelehrten über die Bezugsquellen der von ihnen überlieferten „Hexensalben“-Rezepturen machten. Die Hexenprozessakten hingegen sagen zur Zusammensetzung der vermeintlichen „Hexenschmier“ so gut wie nichts aus. Ganz sicher ist, dass kaum einer jener Menschen, die als vermeintliche Hexen und Hexenmeister hingerichtet worden sind, sich mit irgendeiner „Salbe“ eingerieben noch einen sonstigen Missbrauch mit psychotropen Pflanzen und Kräutern getrieben hat. Die unbewiesene (und unbeweisbare) These, die durch Drogenmissbrauch ausgelösten Halluzinationen vom Luftflug und von orgiastischen Sabbatfeiern hätten die Hexenverfolgungen ursächlich beeinflusst, ist ohne Zweifel ebenso falsch wie die noch abstrusere (nicht zuletzt höchst frauenfeindliche) Annahme, wegen eines vermeintlichen, statistisch aber nicht nachweisbaren Männermangels in Mittelalter und Früher Neuzeit hätten sich Tausende unverheiratete, deshalb sexuell frustrierte und in Armut lebende Frauen dieser Rauschmittel bedient, um in orgiastischen Träumen ihr Elend vergessen zu können.

Gleichwohl üben die angeblichen „Hexensalben“ der Frühen Neuzeit noch immer eine große Faszination aus. Inzwischen wird via Internet und im Umfeld des Esoterik-Booms ein geradezu bizarres Sortiment an so genannten, teilweise als ungiftig deklarierten „Hexensalben“ angeboten, die unter anderem auch bei „Astralreisen“ dienen sollen. Bis hinein in die Neuzeit unternahmen mutige Forscher bezeugte Selbstversuche, um dem Geheimnis der von Renaissance-Gelehrten überlieferten Rezepturen nachzuspüren, wie zum Beispiel der Pharmakologe Heinrich Fühner (1925), der Volkskundler Will-Erich Peuckert (1920er Jahre) oder der Biologe Wilhelm Mrsich (1932). Ihre „Berichte“ über die Wirkung der von ihnen zusammen gerührten Salben enthalten ebenfalls Beschreibungen von Luftflügen, orgiastischen Gelagen und sexuellen Ausschweifungen. Als Beiträge zur Erforschung der Pharmakologie von „Hexensalben“ können solche Selbstversuche jedoch nicht gelten, denn sie belegen nur, dass bei der Benutzung von psychotropen und psychoaktiven Drogen die einschlägige Erwartungshaltung der Versuchspersonen auch ihre spezifischen Visionen auslöst.

Aus dem Jahr 1970 hat sich aus dem Umfeld der Hippie-Kultur das Rezept einer so genannten „Black Sabbath Salbe“ überliefert, die neben verschiedenen Nachtschattenpflanzen, Haschisch, Indischem Hanf, Opium und Hühnerfett (als Substitut für das angeblich in „Hexensalben“ verwandte Menschenfett) enthielt. Vor Selbstversuchen mit diesen hochgiftigen, gefährlichen „Salben“ kann nur mit Peter Dürr folgende Warnung ausgesprochen werden: „Die Fahrkarten, die sie austeilen, sind bisweilen einfach; es fehlt die Rückfahrkarte.“

Einsicht: Die so genannten „Hexensalben“ sind reine Erfindungen von Renaissance-Gelehrten; (weiblicher) Drogenmissbrauch ist sicher nicht die Ursache für die massenhaften Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit.

Insgesamt bieten die europäischen Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit ein äußerst facettenreiches Bild. Es gab keine große, zusammenhängende Verfolgung auf dem Kontinent über den gesamten Zeitraum hinweg; für die einzelnen regionalen, nicht selten endemisch auftretenden, sich oft aber auch epidemisch ausbreitenden Hexenpaniken ist immer eine Vielzahl verschiedener Ursachen verantwortlich. Nicht jede Hungerkrise führte zu Hexenprozessen, bei weitem nicht aus jedem Zaubereiverdacht entwickelte sich eine gerichtsrelevante Anklage wegen Hexerei; nicht jede Anklage wegen Schadenzauber unterstellte auch den Teufelspakt, nicht jedes Hexereiverfahren endete mit einem Todesurteil, und nicht jeder Zaubereiprozess zog automatisch andere Verfahren nach sich, deren Dynamik in Massenhinrichtungen endete. Darüber hinaus hat es zu allen Verfolgungszeiten kritische und besonnene Stimmen aus allen konfessionellen Lagern und aus allen Bevölkerungsschichten gegen den Hexenglauben und gegen die Hexenjagden gegeben. Allerdings wurden diese Stimmen mit zunehmender Verfolgungstätigkeit immer leiser und scheuten nicht selten eine schriftliche Aufzeichnung, denn sich gegen den Strom zu stellen, war höchst riskant. Insgesamt war immer eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt sein, um Hexereiverfahren in Gang zu bringen.

Dazu gehörten unter anderem: 1. einschlägige wirtschaftliche, konfessionelle und/oder politische Krisenszenarien und Konflikte, 2. die Verbreitung des Hexereibegriffs und die Akzeptanz (bzw. Nicht-Akzeptanz) seiner einzelnen Bestandteile Teufelspakt und -buhlschaft, Hexenflug, Sabbat und Schadenszauber; 3. das Verfolgungsdrängen der Bevölkerung, 4. die Verfolgungsbereitschaft der Hochgerichtsherren in adligen, geistlichen oder städtischen Herrschaftseinheiten; 5. das Karriere-, Profilierungs- und Bereicherungsinteresse, welches lokale Gerichtsbeamte, Kommissare und Notare an der Durchführung von Hexereiverfahren nehmen konnten, 6. die verfolgungsfördernden, -duldenden oder -abwehrenden Maßnahmen der Landesherrschaften, sowie 7. die Möglichkeit der Nutzung / Instrumentalisierung von Hexereiverfahren. Die Hexenverfolgungen müssen demnach heute als eine von gelehrten Brandstiftern aus allen konfessionellen Lagern, von Theologen wie von Juristen legitimierte, von der Bevölkerung vorangetriebene, von den obrigkeitlichen Gerichten geförderte und von vielen Interessengruppen genutzte Aktion gelten, die sich nicht gegen eine spezielle Opfergruppe richtete, sondern deren Fahndungsbild auf Menschen jeden Geschlechtes, Alters oder Standes zugeschnitten werden konnte.

Wahrscheinlich liegt es eben an dieser oft nur mühsam zu popularisierenden Vielschichtigkeit des Phänomens „Hexenverfolgungen“, warum ein naives, in simplen schwarz-weiß Kategorien denkendes Geschichtsverständnis sich lieber von ebenso naiven Verschwörungsszenarien den Blick trüben lässt, als sich durchaus kritisch mit den (leicht zugänglichen) Ergebnissen der neueren Hexenforschung auseinanderzusetzen. Eine gewisse „Belehrungsresistenz“ der Öffentlichkeit scheint außerdem weniger das Ergebnis von Uneinsichtigkeit zu sein als vielmehr eine Folge medialer Überforderung und widersprüchlicher Informationsangebote. Die im Anschluss bereitgestellten Literaturhinweise und Internetadressen sollen deshalb dem an neuen Einsichten (und nicht an der Bestätigung alter Vorurteile und Fehlsichten) interessierten Leser weiterführende Informationen und alle notwendigen Belege für die hier angeführten Klärungen bieten.

Literaturhinweise:

Alltagsleben und Magie in Hexenprozessen, hg. v. Rita Voltmer und Günther Gehl. Weimar 2003.

Behringer, Wolfgang: Geschichte der Hexenforschung. In: Wider alle Hexerei und Teufelswerk. Die europäische Hexenverfolgung und ihre Auswirkungen auf Südwestdeutschland, hg. v. Sönke Lorenz / Jürgen Michael Schmidt. Sigmaringen 2004, S. 485-668.

Behringer, Wolfgang: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49, 1998, S. 664-685.

Behringer, Wolfgang: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. München 1998.

Decker, Rainer, Die Päpste und die Hexen. Aus den geheimen Akten der Inquisition. Darmstadt 2003.

Encyclopedia of Witchcraft. The Western Tradition, hg. v. Richard Golden. 4 Bde., St. Barbara 2006.

Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Neu aus dem Lateinischen übertragen von Wolfgang Behringer, Günter Jerouschek und Werner Tschacher, hg. und eingl. v. Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer. 2. Aufl. München 2001.

Hexenprozesse und Gerichtspraxis, hg. v. Herbert Eiden und Rita Voltmer. Trier 2002.

Hexenverfolgung. Geschichte Lernen 18, 2005.

Hexenverfolgung und Herrschaftspraxis, hg. v. Rita Voltmer. Trier 2005.

Hexenwahn. Ängste der Neuzeit, hg. v. Rosmarie Beier-de Haan, Rita Voltmer und Franz Irsigler. Berlin 2002, darin bes.: Irsigler, Franz: Hebammen, Heilerinnen und Hexen, S. 142-153.

Himmlers Hexenkartothek. Das Interesse des Nationalsozialismus an der Hexenverfolgung, hg. v. Sönke Lorenz u.a. Bielefeld 1999.

Jütte, Robert: Die Persistenz des Verhütungswissens in der Volkskultur. Sozial- und medizinhistorische Anmerkungen zur These von der „Vernichtung der weisen Frauen“. In: Medizinhistorisches Journal 44, 1989, S. 214-231.

Rummel, Walter: „Weise“ Frauen und „weise“ Männer im Kampf gegen Hexerei. Die Widerlegung einer modernen Fabel. In: Europäische Sozialgeschichte: Festschrift für Wolfgang Schieder, hg. v. Christof Dipper, Lutz Klinkhammer und Alexander Nützenadel. (Historische Forschungen 68). Berlin 2000, S. 353-376.

Schmidt, Jürgen Michael / Löffler, Gerhild: Hexenverfolgung in Forschung und Unterricht. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 1, 2005, S. 4-19.

Schwerhoff, Gerd: Die Erdichtung der weisen Männer. Gegen falsche Übersetzungen von Hexenglaube und Hexenverfolgung. In: Hexenverfolgung. Beiträge zur Forschung - unter besonderer Berücksichtigung des südwestdeutschen Raumes, hg. v. Sönke Lorenz und Dieter R. Bauer. Würzburg 1995, S. 391-419

Voltmer, Rita: Der Hebammen-Mythos oder von den Chancen, Ergebnisse der modernen Hexenforschung zu popularisieren. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 1, 2005, S. 20-30.

_________________________________________________

zuerst publiziert in: Magister Botanicus Magische Blätter 8, 2006, S. 61-72, leicht erg. Fassung