Staatsleistungen 2017
Die Staatsleistungen nach Art. 140 GG, die seit 1919 beendet werden sollen, belaufen sich im Jahr 2017 auf 524 Millionen Euro. Diese pauschalen Zuwendungen zahlen alle Bundesländer (außer Hamburg und Bremen). Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind bisher insgesamt rund 17 Milliarden Euro an die beiden großen Kirchen gezahlt worden.
Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2017 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich derzeit auf 523.912.215 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen. Es sind Geldleistungen, die in Staat-Kirche-Verträgen sowie Konkordaten vereinbart wurden und jährlich entsprechend der Beamtenbesoldung angepasst werden. Sie erfolgen formal ohne Zweckbestimmung (auch wenn ihnen ursprünglich einmal eine detaillierte Personal- und Sachkostenberechnung zugrunde gelegen hat) und ohne Prüfung durch die Rechnungshöfe. (Die Soll-Zahlen der Haushaltspläne entsprechen deshalb auch den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnungen.)
In den einzelnen Bundesländern sind die Zahlungen unterschiedlich hoch und betragen pro Kopf der Bevölkerung 6,38 Euro, mit einer Spannbreite von 66 Cent (im Saarland) bis 15,04 Euro in Sachsen-Anhalt.
Die Gesamtbeträge in den Bundesländern haben dabei eine Spannbreite von 627.000 Euro im Saarland bis hin zu 118 Millionen Euro in Baden-Württemberg, die in der Aufteilung zwischen evangelischer und katholischer Kirche die jeweiligen Anteile an Kirchenmitgliedern darstellen.
In einer Umrechnung auf die Anzahl der Kirchenmitglieder im jeweiligen Bundesland besteht eine Spannbreite von 83 Cent im Saarland bis hin zu 90,68 Euro in Sachsen-Anhalt.
Nach Konfession der Kirchenmitglieder untergliedert bekommt die evangelische Kirche im Saarland 37 Cent pro Kirchenmitglied bis hin zu 95,30 Euro pro Evangelischem in Sachsen-Anhalt. Bei den Katholiken ist die Spannbreite von 97 Cent im Saarland bis hin zu 73,39 in Sachsen-Anhalt.
Die Darstellung in der Reihenfolge der Größenordnungen der Zahlungen pro Kirchenmitglied veranschaulicht die besondere Situation in den östlichen Bundesländern, die (außer in Berlin, das durch das frühere West-Berlin ‚definiert‘ wird) zu den Spitzenreitern in der Geldleistung pro Kirchenmitglied gehören. Ein besonderer ‚Ausreißer‘ ist dabei das Land Sachsen-Anhalt, in dem mehr als das Doppelte gezahlt wird (90,68 Euro pro Kirchenmitglied), als in dem zweitplatzierten Mecklenburg-Vorpommern (41,02 Euro pro Kirchenmitglied). Alle Bemühungen der Landesregierung in Sachsen-Anhalt, diese Zahlungen auf das ‚übliche‘ Maß zurückzuführen, sind bisher ohne Erfolg geblieben.
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind von 1949 bis 2017 mehr als 17 Milliarden Euro (17.329.557) an die beiden Kirchen gezahlt worden. (Die detaillierte und umfangreiche Tabelle mit den Untergliederungen nach Bundesländern befindet sich – aufgrund ihrer Größe – im Anhang).
Die ‚Delle‘ Mitte der 1980er Jahre beruht auf einer Umstellung der Berechnung der Staatsleistungen im Freistaat Bayern, bei der die Finanzierung der katholischen Universität in Eichstätt aus den Staatsleistungen herausgenommen und dem Bildungsministerium zugeordnet wurde.
Seitens der Bundesregierung und den Landesregierungen sowie den Landeskirchen und Bistümern besteht bisher kein erkennbares Interesse, den Verfassungsauftrag von 1919 zu befolgen, diese Zahlungen - zur finanziellen Trennung von Staat und Kirche – „abzulösen“, d. h. zu beenden.
(CF)