Sie sind hier

Staatsleistungen

Schlagwort Staatsleistungen

  •  
  • 1 von 2

Staatsdotationen und Staatsleistungen

In den Beratungen zur Ablösung der Staatsleistungen ist es – wie berichtet wird – vorerst zum Stillstand gekommen. Grund dafür sei, dass die Länder die von den Kirchen geforderte 18,6-fache Ablösesumme (rund 11 Mrd. Euro) auf die zuletzt gezahlten Beträge (2023: 602 Mio. Euro) als „nicht finanzierbar“ ablehnen. Diese Sichtweise übersieht jedoch die Fakten, dass die in den Haushaltsplänen genannten Zahlungen keine altrechtlichen, ablöseberechtigten Staatsleistungen sind, sondern einfache staatliche Alimentierungen, die jederzeit ersatzlos beendet werden können.

Weiterlesen

Grundsätzegesetze (Entwürfe) zur Ablösung der Staatsleistungen

Fowid-Dokument: Bereits 1921 hat es den „vorläufigen Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften“ gegeben und 1924 den überarbeiteten, endgültigen „Entwurf“. Diese beiden Gesetzentwürfe werden hier dokumentiert, da sie ausführlich und genau thematisieren, wie sich die Verfassungsgeber 1919 die Ablösung der Staatsleistungen und das dafür erforderliche Grundsätzegesetz vorstellten. Es sind sozusagen die langen Ausführungsbestimmungen des kurzen Verfassungsartikels in Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, der als solcher ins Grundgesetz übernommen wurde. (GG Art. 140).

Weiterlesen

Staatsleistungen 2023

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200).  Gegenüber den Staatsleistungen 2022 (594 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 1,3 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR und den Baulastverpflichtungen) auf 20,8 Mrd. Euro (20.757.995.000).

Weiterlesen

Staatsleistungen 2022

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen für 2022 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 594 Mio. Euro. Gegenüber den Staatsleistungen 2021 (581 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 2,2 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 20,2 Mrd. Euro (20.160.752.000).

Weiterlesen

Staatszuschüsse in Bayern 2001-2022

Ein Teil der so genannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland sind pauschalisierte Dotationen, die nach dem Paritätsprinzip auf Antrag auch an andere kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gezahlt werden. Bayern hat dazu detaillierte Angaben vorgelegt. Darin wird deutlich, dass Staatszuschüsse in Bayern nicht automatisch als Staatsleistungen zu bewerten sind. Eine Sichtweise mit Potential.

Weiterlesen

Äquivalenzprinzip: Best Case für die Kirchen

Gegenwärtig wird eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nach dem „Äquivalenzprinzip“ diskutiert. Eine solche Ablösung wäre der „Best Case“ für die Kirchen – sie käme einer ewigen Weiterzahlung der Staatsleistungen gleich – nur, dass der Staat dann nichts mehr daran ändern kann. Und die Vorstellung, eine Ablösung ewiger Zahlungen durch einen Einmalbetrag sei für den Staat vorteilhaft, erweist sich als Irrglaube. Eine finanzwirtschaftliche Analyse.

Weiterlesen

Staatsleistungen in Bayern, 2013 – 2020

Die Bayerische Staatsregierung hat zusammengestellt, was in den Jahren 2013 bis 2020 zugunsten der katholischen und der evangelischen Kirche und für Bauleistungen an kirchlichen Gebäuden als Staatsleistungen aus Steuergeldern gezahlt wurden. Es sind für diese acht Jahre insgesamt rund eine Mrd. Euro (997.022.033,70). Zudem heißt es: „Die Staatsregierung hat keine Pläne, die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen insgesamt abzuschaffen oder zu modifizieren.“

Weiterlesen

Staatsleistungen 1949 – 2020

Die Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die evangelische und katholische Kirche belaufen sich im Jahr 2020 auf rund 570 Mio. Euro (569.537.500 Euro). Damit werden (seit 1949) am Jahresende 2020 insgesamt 19 Mrd. Euro (18.985.732 Euro) aus allgemeinen Steuergeldern an die beiden Kirchen gezahlt sein.

Weiterlesen

Staatsleistungen 2018

Die Staatsleistungen in Deutschland haben sich für das Jahr 2018 um weitere 15 Millionen Euro erhöht und belaufen sich damit auf 538 Millionen Euro. Davon erhalten die evangelischen Landeskirchen 314 Millionen und die katholischen Bistümer 224 Millionen Euro. Pro Kopf der Bevölkerung ist das ein Betrag von 6,55 - mit einer Spannweite von 67 Cent (im Saarland) und 15,49 Euro (in Sachsen-Anhalt). Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind damit bisher insgesamt rund 18 Milliarden Euro (17.867.572.000 Euro) an die beiden großen Kirchen gezahlt worden.

Weiterlesen
  •  
  • 1 von 2