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Staatsleistungen

Schlagwort Staatsleistungen

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„Staatsleistungen“ 2026: 666 Millionen Euro

Die „Staatsleistungen“ – d. h. Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die Kirchen, bei denen es sich weitestgehend um die Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen ‚Kirchenregiments‘ handelt – sind für das Jahr 2026 auf 666 Mio. Euro (666.330.300) gestiegen. Die Gesamtsumme dieser Alimentierungen beläuft sich damit seit 1949 auf 23 Mrd. Euro (22.697.841.000).

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„Staatsleistungen“ 2025

Die „Staatsleistungen“ – d. h. Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) bei denen es sich weitestgehend um die Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen ‚Kirchenregiments‘ handelt – sind für das Jahr 2025 auf 657 Mio. Euro (656.863.000) gestiegen. Die Gesamtsumme dieser Alimentierungen beläuft sich damit seit 1949 auf 22 Mrd. Euro (22.038.201.000).

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Ablösung der Staatsleistungen, Herbst 2024

Fowid-Dokumentation: Auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer (vom 23. bis 25. Oktober 2024) in Leipzig wurde der Beschluss gefasst, dass sie die geplanten Grundsatzregelungen zur Ablösung der Staatsleistungen ablehnen. Das ist verfassungsrechtlich korrekt und eröffnet zugleich ein Dilemma, das verdeutlicht, dass die Kirchen immer noch das Staat-Kirche-Verhältnis in Deutschland dominieren.

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Umfrage zu Staatsleistungen

Fowid-Notiz: In einer aktuellen CIVEY-Umfrage (19.-21.09.2024) sieht die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (61 Prozent) die Pläne der Bundesregierung positiv, die laufenden finanziellen Staatsleistungen an die Kirchen durch eine von den Ländern gezahlte Ablösesumme zu beenden.

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Bayerisches Konkordat 1817

Fowid-Dokument: Für die Diskussion um die Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen in Deutschland spielt das Bayerische Konkordat von 1924 eine maßgebliche Rolle. Dieses Konkordat hat einen Vorläufer, das Bayerische Konkordat von 1817, dessen Text (in Sütterlin und in Fraktur) zwar digitalisiert vorliegt, aber nicht in kopierfähiger Form. Hier ist der kopierfähige Text.

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„Staatsleistungen“ 2024

Die „Staatsleistungen“ – bei denen es sich weitestgehend um die Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen ‚Kirchenregiments‘ handelt – sind planmäßig, entsprechend der Anpassungsklauseln in den Konkordaten und Staat-Kirche-Verträgen, für das Jahr 2024 auf 618 Mio. Euro (618.361.500) gestiegen. Die Gesamtsumme dieser Alimentierungen beläuft sich damit seit 1949 auf 21,4 Mrd. Euro (21.381.338.000).

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Glaube und Geld

Fowid-Rezension: „Über Geld spricht man nicht“ ist der Haupttitel einer „Herder-Korrespondenz Spezial“-Ausgabe mit dem Untertitel: „Die Kirche und ihre Finanzen“. Im April 2023 erschienen, ist sie eine Fundgrube für verschiedenste Themen, die in der katholischen Kirche seit einigen Jahren diskutiert werden. Wenn sie zum Teil auch kritisch mit den Auffassungen der katholischen Kirche sind, so ist doch deutlich, welche Positionen ‚kirchenaffin‘ sind und so auch in die politische Diskussion eingebracht werden.

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Kirchensteuereinnahmen 1953 - 2022

Die Kirchensteuereinnahmen sind rund 40 Prozent der Einnahmen der beiden großen ‚Amtskirchen‘ in Deutschland und belaufen sich 2022 auf 13 Mrd. Euro (13.009.000.000 Euro). Das ist der bisher höchste Kirchensteuer-Einnahmebetrag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ist dennoch – in Anbetracht der ökonomischen und staatlich-politischen Einbindungen – nicht verwunderlich.

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Staatsdotationen und Staatsleistungen

In den Beratungen zur Ablösung der Staatsleistungen ist es – wie berichtet wird – vorerst zum Stillstand gekommen. Grund dafür sei, dass die Länder die von den Kirchen geforderte 18,6-fache Ablösesumme (rund 11 Mrd. Euro) auf die zuletzt gezahlten Beträge (2023: 602 Mio. Euro) als „nicht finanzierbar“ ablehnen. Diese Sichtweise übersieht jedoch die Fakten, dass die in den Haushaltsplänen genannten Zahlungen keine altrechtlichen, ablöseberechtigten Staatsleistungen sind, sondern einfache staatliche Alimentierungen, die jederzeit ersatzlos beendet werden können.

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Grundsätzegesetze (Entwürfe) zur Ablösung der Staatsleistungen

Fowid-Dokument: Bereits 1921 hat es den „vorläufigen Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften“ gegeben und 1924 den überarbeiteten, endgültigen „Entwurf“. Diese beiden Gesetzentwürfe werden hier dokumentiert, da sie ausführlich und genau thematisieren, wie sich die Verfassungsgeber 1919 die Ablösung der Staatsleistungen und das dafür erforderliche Grundsätzegesetz vorstellten. Es sind sozusagen die langen Ausführungsbestimmungen des kurzen Verfassungsartikels in Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, der als solcher ins Grundgesetz übernommen wurde. (GG Art. 140).

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