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Staatsleistungen

Schlagwort Staatsleistungen

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„Staatsleistungen“ 2024

Die „Staatsleistungen“ – bei denen es sich weitestgehend um die Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen ‚Kirchenregiments‘ handelt – sind planmäßig, entsprechend der Anpassungsklauseln in den Konkordaten und Staat-Kirche-Verträgen, für das Jahr 2024 auf 618 Mio. Euro (618.361.500) gestiegen. Die Gesamtsumme dieser Alimentierungen beläuft sich damit seit 1949 auf 21,4 Mrd. Euro (21.381.338.000).

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Glaube und Geld

Fowid-Rezension: „Über Geld spricht man nicht“ ist der Haupttitel einer „Herder-Korrespondenz Spezial“-Ausgabe mit dem Untertitel: „Die Kirche und ihre Finanzen“. Im April 2023 erschienen, ist sie eine Fundgrube für verschiedenste Themen, die in der katholischen Kirche seit einigen Jahren diskutiert werden. Wenn sie zum Teil auch kritisch mit den Auffassungen der katholischen Kirche sind, so ist doch deutlich, welche Positionen ‚kirchenaffin‘ sind und so auch in die politische Diskussion eingebracht werden.

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Kirchensteuereinnahmen 1953 - 2022

Die Kirchensteuereinnahmen sind rund 40 Prozent der Einnahmen der beiden großen ‚Amtskirchen‘ in Deutschland und belaufen sich 2022 auf 13 Mrd. Euro (13.009.000.000 Euro). Das ist der bisher höchste Kirchensteuer-Einnahmebetrag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ist dennoch – in Anbetracht der ökonomischen und staatlich-politischen Einbindungen – nicht verwunderlich.

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Staatsdotationen und Staatsleistungen

In den Beratungen zur Ablösung der Staatsleistungen ist es – wie berichtet wird – vorerst zum Stillstand gekommen. Grund dafür sei, dass die Länder die von den Kirchen geforderte 18,6-fache Ablösesumme (rund 11 Mrd. Euro) auf die zuletzt gezahlten Beträge (2023: 602 Mio. Euro) als „nicht finanzierbar“ ablehnen. Diese Sichtweise übersieht jedoch die Fakten, dass die in den Haushaltsplänen genannten Zahlungen keine altrechtlichen, ablöseberechtigten Staatsleistungen sind, sondern einfache staatliche Alimentierungen, die jederzeit ersatzlos beendet werden können.

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Grundsätzegesetze (Entwürfe) zur Ablösung der Staatsleistungen

Fowid-Dokument: Bereits 1921 hat es den „vorläufigen Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften“ gegeben und 1924 den überarbeiteten, endgültigen „Entwurf“. Diese beiden Gesetzentwürfe werden hier dokumentiert, da sie ausführlich und genau thematisieren, wie sich die Verfassungsgeber 1919 die Ablösung der Staatsleistungen und das dafür erforderliche Grundsätzegesetz vorstellten. Es sind sozusagen die langen Ausführungsbestimmungen des kurzen Verfassungsartikels in Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, der als solcher ins Grundgesetz übernommen wurde. (GG Art. 140).

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Staatsleistungen 2023

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200).  Gegenüber den Staatsleistungen 2022 (594 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 1,3 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR und den Baulastverpflichtungen) auf 20,8 Mrd. Euro (20.757.995.000).

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Staatsleistungen 2022

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen für 2022 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 594 Mio. Euro. Gegenüber den Staatsleistungen 2021 (581 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 2,2 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 20,2 Mrd. Euro (20.160.752.000).

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Staatszuschüsse in Bayern 2001-2022

Ein Teil der so genannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland sind pauschalisierte Dotationen, die nach dem Paritätsprinzip auf Antrag auch an andere kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gezahlt werden. Bayern hat dazu detaillierte Angaben vorgelegt. Darin wird deutlich, dass Staatszuschüsse in Bayern nicht automatisch als Staatsleistungen zu bewerten sind. Eine Sichtweise mit Potential.

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Äquivalenzprinzip: Best Case für die Kirchen

Gegenwärtig wird eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nach dem „Äquivalenzprinzip“ diskutiert. Eine solche Ablösung wäre der „Best Case“ für die Kirchen – sie käme einer ewigen Weiterzahlung der Staatsleistungen gleich – nur, dass der Staat dann nichts mehr daran ändern kann. Und die Vorstellung, eine Ablösung ewiger Zahlungen durch einen Einmalbetrag sei für den Staat vorteilhaft, erweist sich als Irrglaube. Eine finanzwirtschaftliche Analyse.

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