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Ablösung

Schlagwort Ablösung

Staatsdotationen und Staatsleistungen

In den Beratungen zur Ablösung der Staatsleistungen ist es – wie berichtet wird – vorerst zum Stillstand gekommen. Grund dafür sei, dass die Länder die von den Kirchen geforderte 18,6-fache Ablösesumme (rund 11 Mrd. Euro) auf die zuletzt gezahlten Beträge (2023: 602 Mio. Euro) als „nicht finanzierbar“ ablehnen. Diese Sichtweise übersieht jedoch die Fakten, dass die in den Haushaltsplänen genannten Zahlungen keine altrechtlichen, ablöseberechtigten Staatsleistungen sind, sondern einfache staatliche Alimentierungen, die jederzeit ersatzlos beendet werden können.

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Staatszuschüsse in Bayern 2001-2022

Ein Teil der so genannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland sind pauschalisierte Dotationen, die nach dem Paritätsprinzip auf Antrag auch an andere kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gezahlt werden. Bayern hat dazu detaillierte Angaben vorgelegt. Darin wird deutlich, dass Staatszuschüsse in Bayern nicht automatisch als Staatsleistungen zu bewerten sind. Eine Sichtweise mit Potential.

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