Gotteslästerung und Meinungsfreiheit, 2021
Obwohl sich Juristen weitgehend einig sind, dass der seit 1871 bestehende Straftatbestand der „Beschimpfung von Bekenntnissen“ (auch „Gotteslästerung“ genannt) und im StGB als §166 inkorporiert, sich historisch überholt hat, gilt er weiterhin. Sofern der Erhalt von konservativen Politikern und Vertretern der katholischen Kirche noch gefordert wird, findet er aber in der Bevölkerung keine Mehrheit.