Gefängnisseelsorge in Deutschland
Gefangenen darf das Recht, ihre Religion auszuüben, nicht ohne Weiteres verwehrt werden. In Deutschland gibt es dafür rechtliche Grundlagen und um dies in den Gefängnissen zu gewährleisten werden Gefängnisseelsorger beauftragt. Die christlichen Gefängnisseelsorger sind in allen Bundesländern etabliert, aber die Entwicklung macht es notwendig auch für andere religiöse Richtungen, besonders dem Islam, Seelsorger mit ähnlichen/gleichen Rechten zuzulassen.