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Gefängnisseelsorge in Deutschland

Gefangenen darf das Recht, ihre Religion auszuüben, nicht ohne Weiteres verwehrt werden. In Deutschland gibt es dafür rechtliche Grundlagen und um dies in den Gefängnissen zu gewährleisten werden Gefängnisseelsorger beauftragt. Die christlichen Gefängnisseelsorger sind in allen Bundesländern etabliert, aber die Entwicklung macht es notwendig auch für andere religiöse Richtungen, besonders dem Islam, Seelsorger mit ähnlichen/gleichen Rechten zuzulassen.

Von Elke Schäfer.

Grundlage

In Deutschland beruht die Gefängnisseelsorge auf der Rechtsgrundlage des Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 141 Weimarer Reichsverfassung. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Religionsgemeinschaften, eine sogenannte res mixta.

Gefängnisseelsorger werden nach § 157 Strafvollzugsgesetz im Hauptamt bestellt oder vertraglich verpflichtet, werden verbeamtet oder Angestellte im Staatsdienst. In dieser Form der Seelsorge arbeiten Geistliche und Laien, die als Vertreter der Kirchen in die JVAs gehen. Im Dienstverhältnis sind sie somit nicht der Gefängnisleitung unterstellt, sondern dem jeweiligen Bischof. Sie unterliegen der Schweigepflicht und genießen Zeugnisverweigerungsrecht.

Im Sechsten Titel (Hessisches Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung (HStVollzG) vom 28. Juni 2010 (GVBl. I S. 185) heißt es dazu:

§ 32 Religionsausübung und Seelsorge

(1) Den Gefangenen ist eine seelsorgerische und religiöse Betreuung durch ihre Religionsgemeinschaft zu ermöglichen. Auf ihren Wunsch ist ihnen zu helfen, mit der Seelsorge ihrer Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.

(2) Den Gefangenen sind Gegenstände des religiösen Gebrauchs in angemessenem Umfang zu belassen. § 19 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Grundlegende religiöse Schriften dürfen ihnen nur bei grobem Missbrauch entzogen werden.

(3) Die Gefangenen haben das Recht, am Gottesdienst und an anderen religiösen Veranstaltungen ihres Bekenntnisses teilzunehmen. Zu religiösen Veranstaltungen einer anderen Religionsgemeinschaft werden Gefangene zugelassen, wenn deren Seelsorgerin oder Seelsorger einwilligt. Gefangene können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn dies aus überwiegenden Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt geboten ist; die Seelsor-gerin oder der Seelsorger soll vorher gehört werden.

(4) Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die Abs. 1 bis 3 entsprechend.

Die beiden christlichen Vereine (katholisch und evangelisch) der Gefängnisseelsorger arbeiten bundesweit und zählen etwa 400 Gefängnissseelsorger und Seelsorgerinnen aus allen kirchlichen Berufsgruppen, die u. a. in den Justizvollzugsanstalten (JVA), Justizvollzugskrankenhäusern (JVK), Jugend(straf)- und Arrestanstalten (JA, JAA, JSA), der Sicherungsverwahrung (SV) und im Abschiebegewahrsam in Deutschland ihren Dienst tun.

Den Gefängnisinsassen muss die jeweilige Religionsausübung ermöglicht werden und dafür müssen entsprechende Räumlichkeiten vorgesehen werden. Kapellen und Kirchen gibt es inzwischen nicht mehr nur für die christlichen Konfessionen, sondern auch für Muslime und Juden.

Insgesamt sind in Deutschland rund 46.000 Menschen in 179 Gefängnissen inhaftiert, darunter ca. 2.600 Frauen (31.03.2020). Während die Gefangenenseelsorge bei den Christen schon sehr lange existiert, befindet sie sich bei den Muslimen noch im Aufbau.


Aufgaben der Gefängnisseelsorge

Die christliche Gefängnisseelsorge hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Als Leitwort für ihre Arbeit in Gefängnissen beschreibt die Deutsche Bischofskonferenz das Bibelwort „Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen“ (Hebr 13,3).

Die Gefängnisseelsorge ist eine Form der Seelsorge neben Krankenhaus-, Militär- und Polizei- und Notfallseelsorge. Sie wird heute als Glaubens- und Lebenshilfe verstanden. Neben der religiösen Begleitung durch einen Experten, gilt es vor allem, die Religion zu praktizieren. Diese spezifisch christliche Gefängnisseelsorge gibt es in anderen Religionen so nicht. Die jeweilige Praxis hängt dabei von dem Stand des Seelsorgers ab, da heute nicht nur Priester und Pfarrer, sondern auch Diakone und Pastoralreferenten als Gefängnisseelsorger tätig sind. Jedoch sind nur Priester und Pfarrer kirchenrechtlich befugt die Sakramente wie das Abendmahl (evangelisch und katholisch) sowie die Eucharistie und Beichte (katholisch) zu spenden.

Die Seelsorger sehen ihre vorrangige Aufgabe in einem umfassenden Beistand in der meist extrem belastenden Zeit der Gefangenschaft. Angeboten werden beispielsweise Einzel- und Gruppengespräche, oft auch Chor- oder Musikgruppen und Kunstprojekte. Gefängnisseelsorger begleiten und unterstützen auch die Kontaktaufnahme der Gefangenen zu Angehörigen. Eine menschenwürdige Behandlung und die Möglichkeit, in der Haft etwas zu lernen oder zu arbeiten, sei aus den gewonnenen Erfahrungen das beste Mittel, weiteren Straftaten vorzubeugen.

Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge ist ein Zusammenschluss von über 200 Seelsorgern, die in den ca. 189 Justizvollzugsanstalten tätig sind. Im Verein „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland“ sind nicht alle katholischen Gefängnisseelsorger Mitglied. Der Verein hat zur Zeit 156 Mitglieder. Es gibt lt. Info einer Mitarbeiterin der  Geschäftsstelle der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge 100 weitere Gefängnisseelsorger bundesweit. Das bedeutet, es gibt mindestens 256 katholische Gefängnisseelsorger in Deutschland, eher noch mehr. Leider liegen insgesamt keine genauen Zahlen vor, da auch nicht alle eine volle Stelle besetzen. In den letzten 10 Jahren hat es nach Aussage der Vereine kaum große Veränderungen der Anzahl der christlichen Seelsorger gegeben.


Frauen im Gefängnis

2016 betrug der Frauenanteil im Vollzug 5,74 Prozent der Inhaftierten, insgesamt 3.607 Gefangene.  Im Jahr 2020 waren es 2.618 (5,68 Prozent). Von diesen waren 93 Prozent wegen Eigentumskriminalität in weniger schwerer Form sowie Diebstahl, Betrug und Drogendelikten inhaftiert. Bei schweren Delikten sind Frauen kaum vertreten, weswegen sie auch meist kürzere Haftstrafen absitzen. Die Anzahl von Frauen mit Ersatzfreiheitsstrafen (Haft statt Geldstrafe) ist steigend und liegt bei 10 Prozent, da besonders Frauen über 50 Jahre von Altersarmut betroffenen sind. Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sind für Frauen deutlich begrenzter als für Männer und tendenziell auf „frauenspezifische“ Arbeiten wie Küche, Wäscherei, Nähen, Gebäudereinigung beschränkt. Problematisch ist die Haft von schwangeren Frauen. Meist müssen dann die Neugeborenen getrennt von ihren Müttern untergebracht werden. Es gibt nur einige Mutter-Kind-Häuser in den Haftanstalten.

Die Mehrheit der inhaftierten Frauen  haben vielfältige Probleme. Zudem weisen sie mehrheitlich nur eine geringe Bildung, d. h. maximal Hauptschulabschluss auf (69,2 Prozent) und können oftmals keine berufliche Ausbildung vorweisen (63,1 Prozent). Fast die Hälfte der Frauen war vor der Inhaftierung arbeitslos gewesen. Jede neunte ist der Prostitution nachgegangen. Die Abhängigkeit von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist im Frauenvollzug weit verbreitet, was weitere Probleme während der Haftzeit nach sich zieht.


 

Der Anteil an Frauen, die körperliche bzw. sexuelle Gewalt seit dem 16. Lebensjahr erlebt hat, liegt drei bis viermal über dem Anteil, der diesbezüglich unter der weiblichen Allgemeinbevölkerung ermittelt werden konnte. Die gesundheitliche Belastung der Frauen ist deutlich höher als die der Allgemeinbevölkerung. Neben einer Vielzahl gesundheitlicher Beschwerden, haben viele Frauen (49 Prozent) auch psychische Probleme unterschiedlichster Art. Zwei Drittel der Frauen sind drogenabhängig.

Die Seelsorger bemühen sich deshalb besonders darum, den Frauen Hilfe und Beistand anzubieten. In dem oft langweiligen Gefängnisaufenthalt, bietet das Angebot der Seelsorge eine willkommene Abwechslung und wird oft angenommen. Da es sonst wenig Abwechslung gibt, besuchen Frauen daher auch den Gefängnisgottesdienst freiwillig, auch wenn sie sonst nichts mit irgendeiner Kirche im Sinn hatten.

Religionsausübung und Religionszugehörigkeit

Die Frage nach der Religiosität von Häftlingen lässt sich nicht eindeutig beantworten. Über die institutionalisierte Religionszugehörigkeit von Insassen gibt es mitunter keine zuverlässigen Zahlen, obwohl diese in den statistischen Berichten erfasst werden (sollten). Dabei geht es weniger um katholisch oder evangelisch, sondern wer sich als muslimisch einschätzt, um das Risiko der Radikalisierung abzuschätzen. Wie religiös sich die Häftlinge selbst beschreiben, ist sehr unterschiedlich. Es gibt insgesamt keine zuverlässigen Studien darüber, wie gläubig oder ungläubig Straftäter mehrheitlich sind.

Sachsen, Thüringen und das Saarland haben in ihren statistischen Berichten über den Strafvollzug die Religionszugehörigkeit der Insassen erfasst. Die Zusammensetzung  der Strafgefangenen ist auch ein Spiegelbild der übrigen Gesellschaft. Während in Sachsen und Thüringen nur 21,7 bzw. 28,4 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen angehören, liegt der Anteil im Saarland bei 74,3 Prozent. Somit sind auch in den Gefängnissen des Saarlandes der Anteil der „religiösen“ Insassen wesentlich höher.

Generell gibt es viele unterschiedliche religiöse Praktiken in den Anstalten, meist werden Gottesdienste und Einzelseelsorge angeboten. Neben den christlich-traditionellen Formen religiöser Praktiken, gibt es von Yoga bis hin zu Engelsglauben alle möglichen Praktiken in verschiedensten Ausprägungen, von bloßem Interesse bis zu enthusiastischen Verfechtern. Die Vielfältigkeit von Religiosität im Strafvollzug ist genauso vielschichtig wie in der gesamten Gesellschaft. Die Frage, welche spezielle Motivation hinter jeder einzelnen Religiosität steckt, kann dabei jedoch nicht beantwortet werden.

Neben christlichen Gefängnisseelsorge gibt es weitere Formen der seelsorgerlichen Begleitung. Diese wird von Vereinen der christlichen Straffälligenhilfe und von Religionen angeboten, die weder Körperschaft des öffentlichen Rechts noch Religionsgemeinschaften im juristischen Sinn sind (z. B. muslimische Gemeinschaften). Ebenso bieten jüdische Verbände Begleitung und religiösen Beistand an, obwohl sie keine entsprechenden Vereinbarungen auf föderaler Ebene haben.

Der Seelsorgebegriff in den Gefängnissen hat sich in den letzten Jahren verändert. Obwohl man in den vergangenen Jahren die Religionszugehörigkeit mehr und mehr außer Acht gelassen hat, ist es derzeit wieder zunehmend wichtiger geworden, die Anzahl der Gefangenen einer Konfession zu erfassen. Dies ist weniger im Interesse der Religionsgemeinschaften, sondern viel mehr der Politik. Vor allem betrifft dies die Insassen muslimischen Glaubens. Diese reagiert damit auf den Verdacht, dass besonders in Gefängnissen der Boden für Terrorismus unter dem Mantel des Islam bereitet wird und Gefangene dafür rekrutiert werden. Die aktuellen Angriffe und die Anwerbung zum Dschihad hat zur Einstellung islamischer Seelsorger geführt, besonders in Haftanstalten mit hoher Anzahl von Muslimen, wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin, sowie in einigen Jugendhaftanstalten (JVA Wiesbaden, JVA Rockenberg in Hessen). Hier liegt der Anteil der Muslime bei jeweils 40 Prozent der Häftlinge. (Ausschussvorlage UJV19/1 vom 1.12.2014, Bericht der hessischen Ministerin der Justiz auf den Berichtsantrag Drucksache 19/1020, siehe auch Berichtsantrag der Fraktion der FDP im hessischen Landtag 19/2312 vom 7. Juli 2015)

Sowohl bei den Verurteilungen, als auch bei den Strafgefangenen haben sich die Anteile der Ausländer in den letzten 25 -30 Jahren stark erhöht. Von etwa 17 Prozent (16 Prozent bei Gefangenen) ist der Anteil auf 35 Prozent (34 Prozent) gestiegen. Dies liegt nicht allein an der höheren Straffälligkeit von Ausländern, sondern dass deren Anteil an der Bevölkerung gestiegen ist -  von 5,6 Prozent im Jahr 1990 auf 12,5 Prozent Ausländeranteil im Jahr 2019.

Mit dem höheren Anteil an Ausländern in den Gefängnissen ergeben sich auch mehr Probleme  bei der Betreuung. Einerseits wegen den Sprachbarrieren und andererseits wegen des sehr abweichenden kulturellen Hintergrundes. Dies trifft besonders auf muslimische Gefangene zu.

Die muslimische Seelsorge soll aber nicht nur die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener gewährleisten, sondern auch zu einem gewissen Teil zur Deradikalisierung und Extremismusprävention beitragen.

Doch im Moment sind bei dem Auf-und Ausbau einer islamischen Seelsorge und religiösen Betreuung von muslimischen Gefangenen noch Rechtsfragen aufgetreten, die dringend geklärt werden müssen.

(Eine der wichtigsten für die muslimischen Verbände ist die Anerkennung als Religionsgemeinschaften und damit die Erlangung des Status einer Körperschaft öffentlichen Rechtes. Dies würde ihnen nach Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 GG ermöglichen, Religionsunterricht zu erteilen, das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 137 Abs. 3 WRV auszuüben, nach Art. 137 Abs. 5 WRV den Körperschaftsstatus zu erwerben und eben auch nach Art. 141 WRV die Anstaltsseelsorge auszuüben. Zur Definition des Begriffes „Religionsgemeinschaft“ vgl.: BVerfG Urteil v.15.01.2002 -1 BvR 1783/99 und BVerwG Urteil v. 23.02.2005 -6 C 2.04 und Rohde 2014 S. 67 ff )

Die Deutsche Islam Konferenz im Herbst 2016 beschäftigte sich mit dem Thema „Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen“. Hier wurde auch die Gefängnisseelsorge thematisiert. Die ursprüngliche konfessionelle Seelsorge soll zu einem Seelsorgebegriff erweitert werden, der nicht mehr ausschließlich konfessionsgebunden ist. Durch die weltweiten Veränderungen und die Änderungen der Zusammensetzung der Häftlinge in den Gefängnissen ist Seelsorge eine allgemeine ethisch-religiös motivierte Zuwendung zum Einzelnen und zum System Gefängnis geworden.

Diese Veränderungen sind nicht nur in Deutschland zu sehen, sondern europa- bzw. weltweit. In den Niederlanden zum Beispiel hat sich der Seelsorgebegriff zum „Dienst Geestelijke Verzorging“, dem Dienst „geistlicher Versorgung“ gewandelt, an der multireligiöse Teams beteiligt sind. (siehe Ministerie van Justitie2009 passim). Auch in England und Wales wird die Seelsorge in den Anstalten multireligiös organisiert. 2015 wurde in Bern die International Association for Spiritual Care gegründet. Die IASC versucht über einen multidisziplinären, interreligiösen und interkulturellen Zugang, Seelsorge außerhalb konfessionell oder weltanschaulich gebundener Grenzen zu erfassen.

Muslime im Gefängnis

In deutschen Gefängnissen sitzen immer mehr Muslime ein. Allerdings nicht – wie die Justizministerien aller Länder betonen – weil Muslime häufiger straffällig werden, sondern weil ihr Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung gestiegen ist. Je nach Bundesland sind von den insgesamt rund 64.000 Verurteilten, die im vergangenen Jahr eine Haftstrafe verbüßten, zwischen 25 und 30 Prozent muslimischen Glaubens. In den Jugendstrafanstalten ist der Anteil noch höher.

Die Justizministerien der Bundesländer haben inzwischen das Problem erkannt und 2019 ein gemeinsames Konzept zur religiösen Betreuung von muslimischen Gefangenen vorgelegt. Darin sprechen sie sich für einen flächendeckenden Ausbau und eine Professionalisierung der Gefängnisseelsorge für Muslime aus. Es ist ein aktuelles Thema in fast allen Bundesländern.

Unter anderem müssen auch die Bediensteten der Gefängnisse geschult werden. Die Aufgabe der muslimischen Gefängnisseelsorger ist es auch zwischen Insassen und Bediensteten zu vermitteln, etwa Islam-Kurse für die Angestellten anzubieten, um sie über die Religion aufzuklären. Ein Justizvollzugsbeamter sollte einen Muslim nicht automatisch als potenziellen Terroristen einstufen.

Das Konzept der Bundesländer für eine muslimische Gefängnisseelsorge sieht unter anderem folgende Empfehlungen vor:

  • Betreuungsangebote wie Gottesdienste sollen grundsätzlich in deutscher Sprache abgehalten werden. Ausgenommen sind nur rituelle Gebete und andere liturgische Elemente
  • Muslimische Seelsorger werden einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen
  • Muslimische Seelsorger sollen eine akademische Ausbildung auf Masterniveau zum Beispiel in Islamische Theologie nachweisen können

Derzeit leben etwa 3,8–4,3 Millionen Muslime in Deutschland (Bundesamt für Statistik 2019). Doch für die Gefangenen gibt es nur wenig Betreuungsmöglichkeiten. Muslimische Angebote seien noch die Ausnahme, weshalb vor einer möglichen Radikalisierung von muslimischen Gefangenen gewarnt wird.

Es gelte, vorhandene Aggressionen in eine positive Richtung zu lenken und den Gefangenen im Hinblick auf die Zukunft außerhalb des Gefängnisses etwas an die Hand zu geben, um ihrem Leben während und nach der Inhaftierung die richtige Richtung zu geben. Während der Haft bleibt viel Zeit zum Nachdenken und oft stellen sich Lebensfragen. Der spirituelle Berater ist als Diskussionspartner und spiritueller Führer da. Wichtigste Aufgabe der Seelsorger ist es, zuhören, da zu sein und die Gewissheit zu geben, dass das Beichtgeheimnis gewahrt bleibt.

Im KONZEPT zur „Religiöse Betreuung muslimischer Gefangener im Justizvollzug Rheinland-Pfalz” vom 30.11.2017 heißt es im Anforderungsprofil:

„6.1 Zum Anforderungsprofil gehören neben fachlich theologischen Kenntnissen und entsprechender einschlägiger Erfahrungen auch allgemeine Kommunikations- und Beratungskompetenzen, sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Anstalten. Für den Einsatz im Jugendstrafvollzug und im Jugendarrest sind darüber hinaus auch pädagogische Kompetenzen und Erfahrungen erforderlich. Insbesondere sollen auch die Bereitschaft und das Interesse zur interreligiösen Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der christlichen Seelsorge bestehen. Zu den Anforderungen gehört ferner ein Grundverständnis im Hinblick auf die lebensweltlichen Bezüge und die konkreten Belange inhaftierter Menschen sowie den gesellschaftlichen Auftrag des Justizvollzugs.

6.2. Im Hinblick auf die religiöse Betreuung besteht die verbindliche Erwartung, dass sämtliche Veranstaltungen, also Durchführung eines Freitagsgebets, Begehung religiöser Feiertage, Gesprächsgruppen, Einzelgespräche usw. grundsätzlich für alle Gefangenen in der Anstalt offen stehen. Es soll demnach keine Ausgrenzung vor dem Hintergrund nationaler, kultureller oder konfessioneller Unterschiede bei den Gefangenen geben. Mit Ausnahme der liturgischen Bestandteile des Freitagsgebets und der Koranexegese sind alle Maßnahmen in deutscher Sprache durchzuführen.

6.3. Ein wesentlicher Aspekt der angestrebten Tätigkeit in den Justizvollzugseinrichtungen ist der Umgang mit den praktischen Fragen der Gefangenen aus ihrer Lebenswelt sowie dem Vollzugsalltag. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird daher erwartet, dass sie in der Lage sind, zu solchen Fragen nicht nur differenzierte Antworten zu geben, sondern auch entwicklungsförderliche Diskussionen anzuregen und bei den Gefangenen die Bildung einer eigenen, verantwortlichen Meinung zu unterstützen. Das bloße Reagieren mit dogmatischen Stereotypen wie „das ist islamisch“ bzw. „unislamisch“ ist für die hohen allgemeinen Anforderungen der Situation im Justizvollzug nicht ausreichend. Erwartet wird vielmehr, dass demokratiefeindliche Haltungen und Positionen von Gefangenen als solche erkannt werden und ihnen in geeigneter Weise entgegengetreten wird.

6.4. Im Rahmen der Bewerbergespräche werden die Kandidatinnen und Kandidaten deshalb auch gezielt mit exemplarischen Gefangenenfragen zu Themen wie Partnerschaft, Sexualität, Kindererziehung oder Umgang mit anderen Weltanschauungen und Lebensentwürfen konfrontiert. Es soll deutlich werden, dass die Kandidatinnen und Kandidaten in der Lage sind, beim Umgang mit Glaubensfragen die Rahmenbedingungen des säkularen Staates jederzeit zu beachten.”

Die Gefängnisseelsorger wollen möglichst allen Gläubigen jeder Religion Hilfe und Beistand geben. Die Gottesdienste sollen für alle offen sein, auch für Muslime und Andersgläubige. Etwa ein Drittel aller männlichen Muslime kommt zu den Gebeten, aber auch zu den christlichen Gottesdiensten.

Eine zentrale Frage ist, wie die seelsorgerischen Schweigepflicht praktisch umgesetzt werden kann. Katholische Geistliche können sich auf das Beichtgeheimnis berufen und müssen vor Gericht keine Informationen offenlegen, die ihnen als Seelsorger anvertraut wurden. Ein solches Seelsorgegeheimnis gibt es im Islam nicht - was sich maßgeblich auf das Zeugnisverweigerungsrecht muslimischer Seelsorger auswirkt.

Konflikte beim Aufbau der muslimischen Gefängsnisseelsorge

Die Stadt Berlin hatte 2011 den muslimischen Vereinen angeboten, eine muslimische Gefängnisseelsorge aufzubauen. Dafür wurde ein Arbeitskreis gebildet, aus dem später der Verein Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge e.V. hervorging. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind folgende Institutionen vertreten: Islamische Föderation, DITIB Berlin, Initiative Berliner Muslime, Lichtjugend, Haus der Weisheit, Muslimisches Seelsorgetelefon und Gemeinschaft Muslimischer Juristen. Bis Ende 2012 wurden 28 Personen zu muslimischen Gefängnisseelsorgern ausgebildet. Die Ausbildung war eng mit dem Justizsenat und dem „Runden Tisch für ausländische Gefangene“ abgestimmt und vom Senat finanziert.

Im August 2013 beendete der Berliner Justizsenator die Zusammenarbeit mit der Begründung, dass „zentrale Personen“ des Vereins durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als problematisch unter Sicherheitsgesichtspunkten eingeschätzt würden.
Ein erster Anlauf für eine muslimische Gefängnisseelsorge war damit gescheitert, weil einige der damals ausgewählten Imame laut Verfassungsschutz Verbindungen zu Islamisten hatten. 2015 startete der damalige Senator Thomas Heilmann (CDU) einen neuen Anlauf mit einem Beirat, dem Vertreter von muslimischen Verbänden und Mitarbeiter der Verwaltung angehörten.

In der jetzigen Besetzung sind in der „Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge“ mit der „Islamischen Föderation“ und der „Initiative Berliner Muslime“ zwar auch weiterhin Verbände vertreten, die laut früheren Einschätzungen des Verfassungsschutzes Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen hatten. Beide Verbände gelten aber auch als wichtige Dialogpartner. Problematische Erkenntnisse zu den bisher zehn ausgewählten Seelsorgern gebe es nicht, hieß es aus der Justizverwaltung.

Der Geschäftsführer der muslimischen Seelsorger und Mitglied der Berliner Notfallseelsorge „Mohammad Imran-Sagir, war Ende der neunziger Jahre Vorsitzender der MJD [Muslimische Jugend in Deutschland]. Sagir ist seit dem 1. Dezember 2008 Geschäftsführer der Organisation Muslimisches SeelsorgeTelefon. Ihr alleiniger Träger ist Islamic Relief Deutschland, der deutsche Ableger der international tätigen Organisation Islamic Relief, die eigenen Angaben zufolge Hilfs- und Entwicklungsprojekte betreibt. Das israelische Verteidigungsministerium rechnet Islamic Relief allerdings dem Finanzsystem der Terrorgruppe Hamas zu. Islamic Relief Deutschland unterhält enge Verbindungen zur IGD [Islamische Gemeinschaft in Deutschland ], so war der Verein Hauptsponsor des Jahrestreffens 2015 der deutschen Muslimbrüder und steuerte auch einen eigenen Redebeitrag bei“, wie aus einer Anfrage des damaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) (Drucksache 18/10923)8 hervorging. Er gehörte außerdem zu den Gründern des Vereins „Inssan e.V.” und war von 2007 bis 2013 im Vorstand des Vereins. Seit Oktober 2016 bietet Mohammad Imran Sagir (gelernter Betriebswirt) in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee regelmäßig Freitagsgebete für Gefangene an. Von den 270 Männern im geschlossenen Vollzug der JVA Plötzensee sind geschätzt etwa 90 Muslime.

Seit 2017 gibt es in Berlin einen Probelauf der neuen „Rahmenvereinbarung für die religiöse Betreuung muslimischer und alevitischer Inhaftierter in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin“. Damit sollen in den Berliner Gefängnissen muslimische und christliche Seelsorger zunehmend gleichgestellt werden, auch beim Seelsorgegeheimnis - allerdings mit Einschränkungen bei Suizidfragen oder geplante körperliche Bedrohung. Die islamischen Religionsgemeinschaften sollten deshalb ein verbindliches Schweigegebot formulieren, was für die seelsorgerische Tätigkeit wichtig ist. 2020 wurde „Das Berliner Modell der Religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter” veröffentlicht und die Alevitische Gemeinde als Partner eingebunden.

Rheinland-Pfalz hat laut Justizministerium ebenfalls bereits seit 2017 ein Konzept zur religiösen Betreuung muslimischer Gefangener. An dem Konzept beteiligten sich außer Rheinland-Pfalz die Justizministerien aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wer aber nun von den wenigen muslimischen Seelsorgern erwartet, sie könnten islamistische Tendenzen in der Haft bekämpfen, der liege falsch, sagt Justizsenator Dirk Behrendt:

„Ich möchte betonen, dass dieses Angebot der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener nichts zu tun hat mit De-Radikalisierung und Prävention in Richtung Islamismus. Aber es gibt doch einen kleinen Zusammenhang, denn wenn wir denjenigen, die, weil sie vielleicht in ihrer Situation im Gefängnis über ihr Leben nachdenken, über ihre Wertvorstellung nachdenken, sich auf die religiöse Suche begeben, wenn wir denen vernünftige religiöse Angebote machen können.

Menschen, die eben den Koran erklären können und die nicht angewiesen sind auf religiöse Scharlatane. Wir wissen ja, dass Islamisten auch versuchen, in den Anstalten zu rekrutieren und wenn wir da in der Konkurrenz die Nase vorn haben, dann ist das ein positiver Nebeneffekt des Programms.“

In Nordrhein-Westfalen wurde 2016 nach der Veröffentlichung eines Kinder-Comic mit der Verherrlichung des Märtyrertodes durch den deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib vom damaligen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eine Sicherheitsüberprüfung der Imame durch den Verfassungsschutz angeordnet. Die Ditib-Imame waren in den Verdacht geraten, in deutschen Moscheen türkische Regierungsgegner auszuspionieren. Nach Einführung der Sicherheitsüberprüfung für muslimische Gefängnisseelsorger haben in Nordrhein-Westfalen ein Großteil der Imame die Sicherheitsüberprüfung verweigert und ihre Arbeit in den Haftanstalten aufgegeben. Seit September 2017 seien nur noch in 18 der 36 Justizvollzugsanstalten in NRW Imame tätig gewesen, Während 2015 noch 117 Imame im Strafvollzug beschäftigt wurden, waren es 2017 landesweit nur noch 25 die das Freitagsgebet leiten.

Der neue Justizminister Biesenbach hat festgestellt, dass die meisten Prediger aus freien islamischen Gemeinden stammen und sich der Extremismusverdacht nicht bestätigte. Nach wie vor gilt Ditib als „verlängerter Arm des Erdogan-Regimes“ und als strukturell und finanziell vom türkischen Staat abhängig.

NRW versucht über den Studiengang Islamische Theologie Interessenten für die Seelsorge in den Haftanstalten zu gewinnen. Da die Situation unbefriedigend sei, würden in Einzelfällen auch katholische und evangelische Gefängnisseelsorger für Muslime tätig werden. In den NRW-Haftanstalten arbeiten 89 hauptamtliche christliche Gefängnisseelsorger, darunter 45 katholische Priester und 44 evangelische Pfarrer. Das Land hat drei Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt, die sich um etwa 580 Gefangene muslimischen Glaubens kümmern.

In Niedersachsen konnten seit Ende 2012 nach einer Vereinbarung der Justiz mit den muslimischen Landesverbänden muslimische Strafgefangene im gesamten Bundesland von islamischen Seelsorgern betreut werden

Seit Anfang 2019 dürfen hauptamtliche Ditib-Imame in Niedersachsen nicht mehr als Seelsorger im Gefängnis arbeiten. Niedersachsen hat die gemeinsame Arbeit mit aus der Türkei entsandten Imamen bei der Gefängnisseelsorge beendet. Das betraf alle von der türkischen Religionsbehörde Diyanet beschäftigten und bezahlten islamischen Geistlichen. Eine mit dem deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib geschlossene Vereinbarung über die Zusammenarbeit in diesem Bereich war bereits gekündigt worden. Man befürchtet den Einfluss der Türkei, besonders durch den direkten Kontakt mit Inhaftierten.

Nicht betroffen sind der Landesverband Schura und weitere in der Gefängnisseelsorge engagierte Muslime, sowie nicht von der Türkei entsandte und bezahlte ehrenamtliche Seelsorger. Trotz möglicher Einflussnahme der Türkei wollte man weiter mit Ditib, wegen mangelnder Alternativen, kooperieren. Die Imame predigten zwar z. T. auf Deutsch, nach Bedarf aber auch auf Türkisch oder Arabisch und kommunizierten zudem mit den Gefangenen fast ausschließlich auf Türkisch. Gemäßigte Muslime um den früheren Schura-Vorsitzenden Avni Altiner hatten ein neues Bündnis „Muslime in Niedersachsen“ gegründet. Es ist neben Ditib und Schura der dritte islamische Landesverband in Niedersachsen.

Als problematisch wird die unterschiedliche Qualifikation angesehen und viele nur über Grundkenntnisse der seelsorgerlichen Gesprächsführung verfügen. Islamische Geistliche können professionell ausgebildete Seelsorger nicht ersetzen.

Das niedersächsische Justizministerium und die Universität Osnabrück starteten Anfang 2020 ein gemeinsames Projekt zur Verbesserung der Gefängnisseelsorge für Muslime. Vier islamische Theologen sollten den Bedarf für Seelsorge muslimischer Strafgefangener wissenschaftlich feststellen. Mit Hilfe der evangelischen und katholischen Kirche sollen sie zu Gefängnisseelsorgern ausgebildet werden und dann in der Arbeit mit den Gefangenen professionelle Standards der muslimischen Seelsorge entwickeln

Das Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück ist für dieses Projekt zuständig. Somit gibt es neben Tübingen in Osnabrück eine zweite Universität in Deutschland, die sich wissenschaftlich mit muslimischer Gefängnisseelsorge beschäftigt.

Die Justizminister der Länder hatten sich im November 2019 darauf geeinigt, dass die Gefängnisseelsorge für muslimische Gefangene denselben fachlichen Standards wie der christlichen Gefängnisseelsorge genügen solle. Die professionelle Seelsorge ist neben der De-Radikalisierung von muslimischen Gefangenen ein wichtiges Angebot.

Der Anteil muslimischer Gefangener in Niedersachsen ist rasant gestiegen und liegt im Jugendvollzug bei rund 30 Prozent, im Erwachsenenvollzug bei etwa 20 Prozent. Das bedeutet, dass es in niedersächsischen Gefängnissen derzeit rund 1.000 Häftlinge muslimischen Glaubens gibt. Um sie kümmern sich derzeit 23 muslimische Seelsorger, die für ihren zumeist ehrenamtlichen Einsatz geschult worden sind und fünf Imame, die das Freitagsgebet, Gesprächsgruppen und Einzelseelsorge leiten.

In Bremen startete Anfang 2019 ein bundesweit einmaliges Modellprojekt, bei dem zehn Musliminnen und Muslime zu Gefängnisseelsorgern ausgebildet worden sind.

Zusammen mit dem Justizsenator und der Schura Bremen wurde dieses Projekt organisiert. Dozenten des Instituts für islamische Theologie der Universität Osnabrück wurden daran beteiligt. Damit wurden erstmals in Deutschland muslimische Seelsorger ausgebildet. Inhalte des Ausbildungskurses waren nach Angaben der Behörde juristische Themen wie das deutsche Strafrecht und die Justizvollzugsgesetze sowie Themen der islamischen Theologie, darunter persönliche Rechte und Rechte anderer im Islam. In der Justizvollzugsanstalt Bremen sind laut Senat rund 150 Gefangene muslimischen Glaubens inhaftiert.


Kirchen

Es bestehen unterschiedlichste Kirchen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten der Bundesländer. In manchen Gefängnissen gehört ein Kirchengebäude als eigenes Gebäude dazu, weil dies im preußische Vollzugsbau so vorgesehen war. Das ehemalige Kloster in Rockenberg (Hessen) ist nach seiner Auflösung 1809 in eine Besserungsanstalt für Jungen und dann in eine Justizvollzugsanstalt für männliche Jugendliche umgewandelt worden. Die alte Klosterkirche dient nun dem Gefängnis als religiöser Rückzugsort. In den neueren Gefängnissen sind es oft Mehrzweckräume, die als Kirchenräume oder für andere Zwecke genutzt werden. Manchmal dient auch ein Sportraum als Kirchenraum.

Die Kirchengebäude, Gottesdiensträume oder Kapellen in den Gefängnissen werden in interreligiöser Weise genutzt. Zum Beispiel werden in der neuen JVA Wuppertal-Ronsdorf jeweils abgeschlossene Teile für die einzelnen Religionen genutzt. Es gibt auch einen muslimischen Gebetsraum. Die Räume können aber auch mit dem großen Versammlungsraum verbunden werden. Im Gefängnis treffen Kulturen und Religionen aufeinander und oft spielen für Inhaftierte verschiedenste Motive eine Rolle, den Gottesdienst zu besuchen.

Insgesamt kommt der Seelsorge in den Gefängnissen eine große Bedeutung für die Gefangenen zu. Freiheitsentzug bedeutet Isolation von der Familie, vom Arbeitsleben, von allen gewohnten Lebensbereichen. Es bringt mehr oder weniger große psychische Anspannungen oder Probleme mit sich. Besonders wenn die Inhaftierten Familie und Kinder haben. Nicht selten geht in dieser Zeit eine Ehe zu Bruch oder die Familie wendet sich ganz von dem Inhaftierten ab. Seelsorger sollten diese Probleme erkennen und Begleitung und Hilfe bieten. Dabei ist es letztlich nicht wichtig ob und zu welcher Religion ein Gefangener gehört. Wichtig ist, menschliches Vertrauen aufzubauen, die Persönlichkeiten zu fördern und Perspektiven für die Zeit nach der Haft zu entwickeln.