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Gehälter von Klerikern (Priester, Pastoren) 2004

Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht in Deutschland der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt.

In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr fast überall nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf.

Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Meßstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
  • Fast immer wohnen Geistliche in einem Pfarrhaus o. ä., wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 300 bis 1200 (im Schnitt etwa 500) Euro. Diesen „geldwerten Vorteil“ müssen sie versteuern; er gilt als Zusatz-Einkommen.
  • Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 150-200 EUR monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
  • Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
  • Wegen des Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell in die Besoldungsstufe A 14 auf - oft sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.
  • Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuern bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst.
  • Fahrten zur Arbeitsstelle werden voll erstattet.

Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittseinkommens auf 4.500 EUR (West- Bundesländer, Stand 1.8.04) ist eher abgerundet.[1]  Beispiel eines 50-jährigen oder älteren Geistlichen:

In der kath. Kirche fallen in den meisten Diözesen noch diverse Zulagen an, die hier vernachlässigt werden. Auch der Zuschuss zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist nicht mitgerechnet. Wohl erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Fast 90 % der kath. Geistlichen erhalten aber die Endstufe. Auch die evangelischen Kollegen (Altersschnitt ca. 45 Jahre) kommen effektiv im Schnitt auf mehr als 4500 EUR im Monat.

Bischöfe werden in der Regel vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt gemäß Besoldungsstufe B6 (7.206,51 EUR), Erzbischöfe gem. B10 (9.965,09 EUR). Ihr Monatseinkommen liegt incl. Zulagen, geldwerter Vorteile und dem umgelegten 13. Gehalt bei ca. 9.000 bzw. 12.000 EUR.

[1] Das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg teilte wörtlich mit (vgl. Heinrichsblatt, 14.03.04, S. 7):
„Ein Pastoralreferent kostet das Erzbistum Bamberg in den ersten beiden Jahren seiner Tätigkeit knapp 2 500 Euro monatlich, nach der zweiten Dienstprüfung 4 900 Euro und nach dreizehn Dienstjahren 6 000 Euro. Das Einkommen eines Pastoralreferenten entspricht dann dem Bundesangestelltentarif (BAT) 1 b. Der Bruttolohn liegt je nach Familienstand, Alter, Kinderzahl, Ortszuschlägen und anderweitigen Vergütungen am Ende etwa bei 5 000 Euro, in einer Spannbreite zwischen 5 400 und 4 600 Euro.“

Dies lässt zusätzliche Rückschlüsse auf die Einkünfte der Priester zu, die ja keinesfalls niedriger liegen.