Kindertageseinrichtungen, Anzahl, Finanzierung, 2002
Insgesamt bestehen (2002) in Deutschland 47.279 Kindertageseinrichtungen.[1] Die Träger werden nur in die beiden Gruppen Öffentliche Träger und Freie Träger unterteilt. Dabei übertreffen die Freien Träger (mit 28.193 Einrichtungen = 60 Prozent) deutlich den Anteil der öffentlichen Träger (mit 19.086 Einrichtungen = 40 Prozent).[2]
Die Freien Träger werden von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dominiert (81 Prozent der Einrichtungen) und innerhalb der BAGFW sind es die beiden konfessionellen Verbände, die drei Viertel (74,8 %) der LIGA - Einrichtungen betreiben.
Die Caritas / katholische Kirche unterhält (am Jahresende 2002) bundesweit 9.288 Kindergärten (Rechtsträger sind die örtlichen Pfarrgemeinden oder die Caritas) und hat damit einen Anteil von knapp zwanzig Prozent aller Kindertageseinrichtungen (19,6 Prozent). 72.229 pädagogische wie pflegerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen 661.153 Kinder.
Im evangelisch-diakonischen Bereich sind es insgesamt 7.871 Einrichtungen (oder ein Sechstel, d. h. 16,6 Prozent aller Einrichtungen) mit 60.811 MitarbeiterInnen und 500.534 Plätzen.[3]
Mit anderen Worten: die beiden großen kirchlichen Trägergruppen betreiben zusammen ein gutes Drittel (36,2 Prozent) aller Kindertageseinrichtungen in Deutschland.
In den Regionen Deutschlands sind dabei die Trägeranteile sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern besitzen die konfessionellen Träger beinahe ein Monopol für die inzwischen gesetzlich garantierten Kindergartenplätze. So befanden sich (2000) in Bayern 2.433 (oder 42 Prozent aller Kindergärten) in katholischer Obhut und weitere 950 (oder 16 Prozent) unter evangelischer Aufsicht. In konfessioneller Trägerschaft waren somit 58 Prozent der bayerischen Kindergärten. In kommunaler Trägerschaft befinden sich 1.822 Kindergärten (31 Prozent) und die übrigen 652 Einrichtungen (entspricht 11 Prozent) sind in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes oder ‘sonstiger Betreiber’.[4]
Als generelle Tendenz (nicht nur in Bayern) gilt: je ländlicher, desto konfessioneller – bis hin zum christlichen Monopol. In den Neuen Bundesländern (vgl. Übersicht 3) ist dagegen die Situation entgegengesetzt, da die konfessionellen Träger dort nur marginal vertreten sind.
Gegenüber ihrer Positionierung (1994) innerhalb der freien Träger von 73,3 Prozent in den westlichen Bundesländern erreichten die beiden konfessionellen Verbände (1994) in den östlichen Bundesländern 32,5 Prozent, die sich (2002) auf 23,7 Prozent der freien Träger reduzierten.
Während (1994) der Anteil der Einrichtungen im Osten für die AWO und den Paritätischen ein gutes Viertel und das Rote Kreuz ein gutes Drittel ihrer gesamten Kindertageseinrichtungen in Deutschland darstellen, sind es für das Diakonische Werk / Ev. Kirche 6 Prozent und für die Caritas / Kath. Kirche knapp 2 Prozent ihrer gesamten Tageseinrichtungen für Kinder.
Finanzierungen
Aus Steuergeldern wurden (2002) in Deutschland 9,2 Mrd. Euro zugunsten der Tageseinrichtungen für Kinder aufgewendet (Übersicht 4). Die freien Träger erhielten davon 4,3 Mrd. Euro als Zuschüsse.
Die ‘reinen’ Ausgaben (d. h. Ausgaben minus Einnahmen) für die Kindertageseinrichtungen sind von 1991 auf 1993 sprunghaft von 4,5 Mrd. Euro auf 8,2 Mrd. Euro angestiegen (Übersicht 5) und pendeln durch die Jahre in dieser Größenordnung. Ebenso pendelt der Anteil der Ausgaben für die Kitas bei 80 Prozent an den Gesamtausgaben für die Jugendhilfe. Erst 2001 und 2002 gab es wieder einen merklichen Anstieg der Aufwendungen.
In diesen Zahlen sind allerdings ‘einmalige’ Länderzuschüsse nicht enthalten. So stellte z. B. das Bundesland Rheinland-Pfalz in seinen Haushalt 2001 einen Titel „Zuschüsse an die kirchlichen Träger von Kindergärten“ in Höhe von 7,5 Mio. Euro, als „Sonderzahlung zur Reduzierung des Trägeranteils an den Personalkosten“.[5] In Bayern werden nach dem Bayerischen Kindergartengesetz Investitions- und Personalkostenzuschüsse an freie Träger gezahlt, die in den o. a. Aufwendungen nicht enthalten sind. Für 2002 betrugen in Bayern die Personalkostenzuschüsse für Kindergärten freier Träger rund 584 Mio. Euro.[6]
Entsprechend ihren Anteilen an den Plätzen der Kindertageseinrichtungen freier Träger (Tabelle 2) erhalten 2002 die Einrichtungen des Diakonischen Werkes 28,5 Prozent (= 1.212.648.000 Euro) und die Einrichtungen der Caritas 37,7 Prozent (= 1.604.100.000 Euro) der reinen Ausgaben für die Einrichtungen freier Träger, zusammen 2,8 Mrd. Euro (2.816.748.000 Euro).
Nach einer bundesweiten Einschätzung beträgt der staatliche Anteil an der Finanzierung konfessioneller Kindertagesstätten ca. 75 Prozent der laufenden Kosten, 15 Prozent sind Elternbeiträge und rund 10 Prozent[7] tragen die Kirchen bei, also rund 376 Mio. Euro (Übersicht 6).
Anmerkungen:
Diese Zahlungen werden sich in den nächsten Jahren nicht nur um die üblichen Steigerungsraten erhöhen, sondern deutlich stärker ansteigen, da die konfessionellen Träger ankündigen, dass sie ihre Kindertageseinrichtungen schließen werden, wenn der Staat sie nicht höher als bisher finanziert, so dass die Kirchen keinerlei Zuschüsse mehr zu bezahlen haben. Im Bundesland Hamburg ist dieser „Einstieg in den Ausstieg“ im Juli 2001 bereits flächendeckend gelungen. Der Senat erhöht nicht nur seine bisherigen Zahlungen, sondern „alle neuen Plätze in kirchlichen Kitas im Rahmen des künftigen Ausbauprogramms werden zu 100 Prozent von der Stadt finanziert“.[8] Von 2001 bis 2004 ist auf diese Weise der Anteil der kirchlichen Zuschüsse bereits von 10 Prozent auf 8 Prozent gesunken.
Die 375 Mio. Euro kirchlicher Zuschüsse bedeuten, dass rund 47 Prozent[9] bis 75 Prozent[10] der kirchlichen Ausgaben für ‘soziale, karitative Zwecke’ für die Bezuschussung der Kindermission aufgewendet wird – so wird zumindest aus kirchlicher Sicht die Trägerschaft konfessioneller Kindertageseinrichtungen verstanden. (Alle evangelischen Kindertagesstätten in Hamburg stehen, als Beispiel, unter dem gemeinsamen Logo und Sinnspruch: „Mit Gott groß werden“.)
In diesem Sinne der Mission sind die Kindertageseinrichtungen auch nicht als „selbstlos“ zu betrachten, da dort – sehr eigennützig – die zukünftigen Kirchensteuerzahler erzogen werden. Die finanziellen Anteile, die die Kirchen übernehmen, „unterstreichen die zentrale Bedeutung, die Tageseinrichtungen für Kinder in der Perspektive der EKD zukommt“.[11]
Die Mehrzahl der konfessionellen Kindertageseinrichtungen befindet sich in der Trägerschaft der verfassten Kirchen und nicht in der Trägerschaft karitativer Träger neben der Kirche.
Insofern bezuschussen die Kirche keine diakonischen oder karitativen Einrichtungen für die Gesellschaft allgemein, sondern ihre eigenen Mitgliedseinrichtungen. Entsprechend finden sich die kirchlichen Zuschüsse zu ihren eigenen Kindertageseinrichtungen in den Haushaltsplänen z. B. unter: „Kirchliche Arbeit auf Kirchengemeindeebene“.[12]