Kindertagesstätten öffentlicher und freier Träger 2017
In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen geschaffen worden. Bedingt durch das Betreuungsgesetz von 2006 und dessen Aktualisierungen in den folgenden Jahren, hat sich die Zahl zum Jahr 2002 um fast ein Fünftel erhöht. Dies ist vor allem für freie Träger (private Unternehmer) die Chance gewesen, sich dort ein lukratives Geschäft aufzubauen. Die etablierten öffentlichen Träger und die der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege konnten ebenfalls viele neue Betreuungsplätze anbieten, doch der Anteil an den Gesamtbetreuungsplätzen ist rückläufig. Die beiden großen konfessionellen Betreiber von Kindertagesstätten haben nur noch einen Anteil von 15,9 Prozent (Diakonie/evang. Kirche) und 16,8 Prozent (Caritas/kath. Kirche).
Caritas und Diakonie als freie Träger
Insgesamt bestehen in Deutschland 55.293 Kindertageseinrichtungen (Stand: 1.3.2017). Dabei übertreffen die Freien Träger (mit 37.065 Einrichtungen = 67 Prozent) deutlich den Anteil der öffentlichen Träger (mit 18.228 Einrichtungen = 33 Prozent).
Zu den freien Trägern von Kindertagesstätten zählen die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Paritätische Wohlfahrtsverband (Paritätischer), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die konfessionellen Träger Diakonie (evangelische Kirche), Caritas (katholische Kirche) und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZW der Juden), die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege („LIGA“ der Wohlfahrtspflege) zusammengefasst werden. Daneben widmen sich Jugendverbände, Einzelunternehmer, Firmen und Vereinigungen der Kinderbetreuung. Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen ist in den letzten reichlich zwanzig Jahren um fast 20 Prozent gestiegen, wobei der Anstieg ausschließlich durch die freien Träger bewirkt wird (+50 Prozent).
Die Freien Träger werden von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dominiert (73 Prozent der Einrichtungen) und innerhalb der BAGFW betreiben die beiden konfessionellen Verbände drei Viertel (67 Prozent) der Einrichtungen.
In der Kinderbetreuung gibt es zwischen den Alten und Neuen Bundesländern erhebliche Unterschiede. Während in den westlichen Bundesländern seit Jahrzehnten die Kinderbetreuung von den konfessionellen Trägern dominiert wird, sind es im Osten vor allem die öffentlichen/kommunalen Träger, sowie AWO, Paritätischer und DRK. In den letzten Jahren haben hier besonders Vereinigungen und Verbände die Betreuung übernommen und haben ihren Anteil auf über ein Drittel der Betreuungsplätze ausgebaut. Während besonders die Diakonie noch vor 20 Jahren fast ein Viertel der Betreuungsplätze innehatte, sind es 2017 nur noch etwa ein Sechstel. Die Caritas spielt im Osten in diesem Bereich eine untergeordnete Rolle (3,4 Prozent).
Vom Caritasverband und der Diakonie werden im gesamten Deutschland im Jahr 2017 noch ca. ein knappes Drittel der Kinder betreut (1.148.155), ein Drittel durch andere freie Träger (1.081.771) und etwa ein Drittel von öffentlichen Trägern (1.269.280). Bei den beiden großen konfessionellen Einrichtungen werden 189.742 Mitarbeiter_innen beschäftigt, das sind ebenso ein Drittel des Personals insgesamt (570.724).
Die Caritas / katholische Kirche unterhält bundesweit 9.298 Kindertageseinrichtungen (Rechtsträger sind die örtlichen Pfarrgemeinden oder die Caritas) und hat damit einen Anteil von 16,8 Prozent aller Kindertageseinrichtungen. 100.314 pädagogische wie pflegerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen dabei 602.886 Kinder.
Im evangelisch-diakonischen Bereich sind es insgesamt 8.800 Einrichtungen (15,9 Prozent aller Einrichtungen) mit 89.539 MitarbeiterInnen und 546.031 Plätzen.
Der Anteil der beiden großen kirchlichen Trägergruppen hat sich in den letzten Jahren verringert, da durch das Betreuungsgesetz 2006 mehr Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden mussten und sich daher auch viele private Firmen/ Einzelpersonen und Kommunen engagiert haben.
Ab 2006 bestand nicht nur das Problem der Schaffung neuer Betreuungsplätze in neuen, sanierten, modernisierten oder erweiterten Gebäuden, sondern dafür auch das entsprechende Personal auszubilden. Doch die Betreuungssituation hat sich in den letzten Jahren verbessert. 2012 kümmerte sich ein Erzieher in den Kinderkrippen um fast 5 Kinder unter 3 Jahren, Anfang 2016 sind es reichlich 4 Kinder. In den Kindergärten waren es 2012 knapp 10 Kinder, 2016 sind es 9. Der idealen Betreuungsschlüssel sollte nach Auffassung von Experten in der Krippe bei 1:3 und im Kindergarten bei 1:7,5 liegen.
Dabei gibt es Unterschiede in den Bundesländer und zwischen öffentlichen und privaten Trägern. Zum Beispiel kommen in Baden-Württemberg in der Krippe ca. drei Kinder auf einen Betreuer, in Sachsen sind es 6,5. Bei den Kindergärten in Baden-Württemberg betreut ein Mitarbeiter reichlich 7 Kinder, in Mecklenburg-Vorpommern muss er sich mit fast doppelt so vielen Kindern (13,7) befassen.
Diese Unterschiede der Betreuung sind in der folgenden Tabelle nicht deutlich, sondern geben nur einen Durchschnittswert über alle Altersgruppen wieder. Es wird auch nicht deutlich, welche Altersgruppen vorwiegend betreut werden. Es bietet nur den Vergleich und die Aussage, dass insgesamt noch zu wenig Betreuungspersonal zur Verfügung steht, wenn sich der Durchschnittswert bei 6,0 und höher bewegt.
Deutlich wird, dass fast überall der größte Teil der Kinder in „gemischten“ Tageseinrichtungen mit allen Altersgruppen betreut werden. Am wenigsten werden in Tageseinrichtungen von 0-3 Jahre (Kinderkrippen) betreut. Das macht deutschlandweit nur etwa ein Prozent aus, jedoch wird hier auch die Spezifik der privaten Einzelunternehmen deutlich. Diese betreuen immerhin 3,5 Prozent der Kleinsten. Dies bedeutet auch, wenn über zwei Drittel der Kinder in Tageseinrichtungen mit allen Altersgruppen betreut werden, dass eine Betreuungsquote von 6,0 nicht ausreicht, um allen Betreuungsaufgaben, besonders bei den kleinen Kinder gerecht zu werden.
In den Regionen Deutschlands sind die Trägeranteile sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern besitzen die konfessionellen Träger noch den Großteil der inzwischen gesetzlich garantierten Kindergarten- bzw. -krippenplätze. So befinden sich von den 9.359 (2017) in Bayern 2.765 Einrichtungen (ca. 29,5 Prozent aller Kindergärten/Kinderkrippen) in katholischer Obhut und 1.415 (entspricht 15,1 Prozent) unter evangelischer Aufsicht. In konfessioneller Trägerschaft sind somit 44,6 Prozent der bayerischen Kindergärten und Kinderkrippen1.
In kommunaler Trägerschaft befinden sich 2.679 Kindergärten (knapp 28,6 Prozent) und die übrigen etwa 2.500 Einrichtungen (entspricht 26,7 Prozent) sind in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes oder ‘sonstiger Betreiber’. Der Anteil der sonstigen Betreiber hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt (im Jahr 2000: 11 Prozent).
In den Neuen Bundesländern ist die Situation eine andere, da die konfessionellen Träger dort nur marginal vertreten sind. Gegenüber ihrer Positionierung (1994) innerhalb der freien Träger von 73,3 Prozent in den westlichen Bundesländern erreichten die beiden konfessionellen Verbände (1994) in den östlichen Bundesländern 32,5 Prozent, die sich (2002) auf 23,7 Prozent und 2017 nochmals auf unter 20 Prozent der freien Träger reduzierten.
Der Anteil der Einrichtungen im Osten für die AWO und das Rote Kreuz beträgt jeweils ein gutes Viertel und der Paritätische betreibt ein gutes Drittel der gesamten Kindertageseinrichtungen in Deutschland, während das Diakonische Werk / Ev. Kirche 13 Prozent und die Caritas / Kath. Kirche knapp 3 Prozent ihrer gesamten Tageseinrichtungen für Kinder im Osten Deutschlands betreibt.
Finanzierung der Kindertagesstätten
Aus Steuergeldern wurden (2016) in Deutschland 28,5 Mrd. Euro zugunsten der Tageseinrichtungen für Kinder aufgewendet. Die freien Träger erhielten davon 14,5 Mrd. Euro als Zuschüsse. Die ‘reinen’ Ausgaben (d. h. Ausgaben minus Einnahmen) für die Kindertageseinrichtungen sind von 1991 auf 1993 sprunghaft von 4,5 Mrd. Euro auf 8,2 Mrd. Euro angestiegen und bleiben in den folgenden Jahre auf diesem Niveau. Ebenso pendelt der Anteil der Ausgaben für die Kitas bei 80 Prozent an den Gesamtausgaben für die Jugendhilfe. Erst 2001 und 2002 gab es wieder einen merklichen Anstieg der Aufwendungen. In diesen Zahlen sind allerdings ‘einmalige’ Länderzuschüsse nicht enthalten. Ab 2006 wurde mit dem neuen Betreuungsgesetz auch merklich mehr für die Kita-Förderung ausgegeben. Der Anteil an der Jugendhilfe insgesamt ist inzwischen auf fast 92 Prozent gestiegen. In diesen Zahlen sind allerdings Länderzuschüsse nicht enthalten.
In Nordrhein-Westfalen (2013) gibt es eine Betriebskostenförderung auf der Basis von Kindpauschalen, differenziert nach Alter und Betreuungszeit, darüber hinaus Förderung von Kaltmieten, zusätzliche Förderbeträge für Waldkindergärten, eingruppige Einrichtungen und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten.
Trägeranteile: Zuschuss des Jugendamtes: Zuschuss des Landes an Jugendämter:
Kirchliche Träger 12 % 88 % 36,5 %
Andere freie Träger 9 % 91 % 36,0 %
Elterninitiativen 4 % 96 % 38,5 %
Kommunale Träger 21 % 79 % 30,0 %
Zum Beispiel fließen von den gesamten Ausgaben Bayerns für die Jugendhilfe ca. 61 Prozent (2,76 Mrd. Euro) in die Einrichtungen der freien Träger. Von den Nettoausgaben wurden 3,1 Mrd. Euro (53 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 2,76 Mrd. Euro (47 Prozent) als Zuschuss an freie Träger verausgabt. (Bayerische Landesamt für Statistik 2018).
So stellte z. B. das Bundesland Rheinland-Pfalz in seinen Haushalt 2000/2001 einen Titel „Zuschüsse an die kirchlichen Träger von Kindergärten“ in Höhe von 15 Mio. DM, als „Sonderzahlung zur Reduzierung des Trägeranteils an den Personalkosten“ bereit. In Bayern werden nach dem Bayerischen Kindergartengesetz Investitions- und Personalkostenzuschüsse an freie Träger gezahlt, die in den o. a. Aufwendungen nicht enthalten sind. Für 2002 betrugen in Bayern die Personalkostenzuschüsse für Kindergärten freier Träger rund 584 Mio. Euro.
Entsprechend ihren Anteilen an den Plätzen der Kindertageseinrichtungen freier Träger erhalten 2016 die Einrichtungen des Diakonischen Werkes 24,5 Prozent (= 3.524.270.610 Euro) und die Einrichtungen der Caritas 27 Prozent (= 1.604.100.000 Euro) der reinen Ausgaben für die Einrichtungen freier Träger, zusammen 7,4 Mrd. Euro (7.408.160.670 Euro). Nach einer bundesweiten Einschätzung beträgt der staatliche Anteil an der Finanzierung konfessioneller Kindertagesstätten ca. 75 Prozent der laufenden Kosten, 15 Prozent sind Elternbeiträge und rund 10 Prozent2 tragen die Kirchen bei, also rund 741 Mio. Euro.
(SFE)
1 Statistisches Bundesamt:Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2017
2 Diese 10 Prozent sind ein Mittelwert aus 12 bis 8 Prozent. Die ‘klassischen’ 20-27 Prozent der Betriebskosten, den die Träger (bei konfessionellen Trägern überwiegend die Kirchen) selber zu finanzieren hatten, sind inzwischen durch die Erhöhung staatlicher Zuschüsse auf 12 bis 8 Prozent Trägeranteil reduziert worden. 3 Statistisches Bundesamt: Statistik von A bis Z: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe, Wiesbaden, 16.März 2004, S. 2.