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Staatsleistungen 1949 – 2020

Die Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die evangelische und katholische Kirche belaufen sich im Jahr 2020 auf rund 570 Mio. Euro (569.537.500 Euro). Damit werden (seit 1949) am Jahresende 2020 insgesamt 19 Mrd. Euro (18.985.732 Euro) aus allgemeinen Steuergeldern an die beiden Kirchen gezahlt sein.

Jedes Jahr publiziert die Humanistische Union die Recherchen von Johann-Albrecht Haupt zu den Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen, die als Freie und Hansestädte traditionell keine dieser Staatsleistungen an die Kirchen zahlen). Dieser Recherche zugrunde liegen die Haushaltspläne der Bundesländer, wobei geplante und tatsächliche Zahlungen weitestgehend identisch sind. 2020 werden es 569.537.500 Euro sein.

Das Bundesland mit den im Nennwert höchsten Zahlungen ist Baden-Württemberg (132 Mio. Euro), gefolgt von Bayern (102 Mio.) und Rheinland-Pfalz (62 Mio.).

Betrachtet man sich jedoch die Zahlungen der Bundesländer pro Kopf der Kirchenmitglieder in ihrem Bundesland, so sind alle fünf Neuen Bundesländer die Spitzenreiter. Mit weitem Abstand zahlt Sachsen-Anhalt pro Kirchenmitglied den höchsten Betrag (108,25 Euro), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (47,41) und Thüringen (44,37).

Die auffallend geringen Zahlungen pro Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen (2,14 Euro) sowie dem Saarland (93 Cent) haben historische Gründe zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Zahlungen.

Davon abgesehen sind alle diese Staatsleistungen rechtswidrig, da sie nach dem Ablösungsgebot der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vereinbart wurden (Verbot der Neuvereinbarung von Staatsleistungen) und ebenso ein notwendiges Grundgesetz zur Ablösung (seit 101 Jahren) nicht vorhanden ist.

Seit 1949 (Beginn der Bundesrepublik Deutschland) werden Ende 2020 von den Bundesländern insgesamt 18.985.732.000 Euro gezahlt worden sein. (Die Staatsleistungen von 629.425.293 Mark der DDR, die von 1949 bis 1989 in der DDR an die Kirchen gezahlt wurden, sind dabei nicht berücksichtigt.)

(CF)