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Staatsleistungen Bundesrepublik Deutschland, 1949 – 2016

Für das Jahr 2016 belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer (außer Hamburg und Bremen, die keine Staatsleistungen bezahlen) auf 510.001.000 Euro. Damit sind seit 1949, also dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, insgesamt 16,8 Milliarden Euro seitens des Staates an die Kirchen gezahlt worden.

Die Zahlenangaben beruhen auf den SOLL-Angaben in den Haushaltsplänen der entsprechenden Bundesländer. Im Falle der Staatsleistungen, die entsprechend der Beamtenbesoldungen ansteigen und pauschal gezahlt werden, stimmen aber IST-Zahlen und SOLL-Zahlen weitestgehend überein.

Diese Staatsleistungen leiten sich ab aus der Aufhebung der Staatskirche (1919) und der institutionellen wie finanziellen Trennung von Staat und Kirche.

Zur finanziellen Trennung von Staat und Kirche verfügte die Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf“ (Artikel 138 Absatz 1). Das Grundgesetz machte sich diesen Weimarer Kirchenartikel zu eigen und schreibt ihn fort, wobei nunmehr an die Stelle des Reichs der Bund als Gesetzgeber einrückt (Artikel 140). Doch weder das Deutsche Reich noch der Bund haben das vorgesehene Grundsätzegesetz bislang formuliert.

„Die Verfassung sieht nicht sämtliche Zuwendungen des Staates an die Religionsgemeinschaften für die Ablösung vor, noch nicht einmal alle Staatsleistungen, sondern nur jene, die auf Vorweimarer Rechtstiteln beruhen.“ (Dr. Josef Isensee)

Eine derartige Feststellung, welche „auf Gesetz, Vertrag und besonderen Rechtstiteln“ 1919 beim Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Einzelnen bestanden und abgelöst werden müssten, ist bisher nicht erfolgt. In Konkordaten und Staat-Kirchen-Verträgen wurden (erstmals im Bayern-Konkordat von 1924) zu zahlende Beträge (vorwiegend an Personaldotationen) festgelegt, die dann pauschalisiert wurden. Sie steigen jährlich in Anpassung an die Beamtengehälter.

Die beiden „Einbrüche“ in den Steigerungsraten beruhen in den 1980er Jahren ausschließlich auf Veränderungen in Bayern (rote Linie), bei denen beispielsweise die staatlichen Zuschüsse zur katholischen Universität Eichstätt (per Konkordat vereinbart) aus den Staatsleistungen herausgenommen und der Wissenschaft zugeordnet wurden. Der Rückgang 2003 bis 2008 in beiden Bundesländern beruht auf Neuberechnungen.

Die grafische Darstellung der Zahlungen der einzelnen Bundesländer verdeutlicht, dass die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern die größten Nettozahler an die Kirchen sind. Das hängt zwar einerseits mit der Größe der beiden Bundesländer zusammen, beruht aber primär auf entsprechenden Verträgen. Dass die Größe eines Bundeslandes kein primärer Maßstab ist, das verdeutlichen die Zahlungen in NRW, dem größten Bundesland, die (pro Kopf der Bevölkerung) nach dem Saarland die geringsten sind.

Tabellarische umfangreiche Übersicht zu den Bundesländern im Anhang.

Staatsleistungen in der DDR

Auch in der DDR wurden seit 1949 Staatsleistungen an (überwiegend die evangelische) Kirche gezahlt. Im Durchschnitt rund 15,4 Millionen Mark der DDR pro Jahr, von 1949 bis 1989 insgesamt 629.425.293 Mark der DDR.

DDR-Tabelle im Anhang.

Detaillierte weitere Informationen unter www.staatsleistungen.de

(CF)