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Staatsleistungen 1949 – 2021

Die Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die evangelische und katholische Kirche werden sich im Jahr 2021 auf rund 581 Mio. Euro (580.997.900 Euro) belaufen. Damit werden am Jahresende 2021 insgesamt (seit 1949) 19,6 Mrd. Euro (19.566.626 Euro) aus allgemeinen Steuergeldern an die beiden Kirchen gezahlt sein. 2022 wird die Gesamtsumme voraussichtlich 20 Mrd. Euro übersteigen.

Jedes Jahr publiziert  Johann-Albrecht Haupt für die Humanistische Union seine Recherchen zu den Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen, die als Freie und Hansestädte traditionell keine dieser Staatsleistungen an die Kirchen zahlen). Dieser Recherche zugrunde liegen die Haushaltspläne der Bundesländer, wobei geplante und tatsächliche Zahlungen weitestgehend identisch sind. 2021 werden es 580.997.900 Euro sein.

Das Bundesland mit den im Nennwert höchsten Zahlungen ist Baden-Württemberg (134 Mio.), gefolgt von Bayern (102 Mio.) und Rheinland-Pfalz (65 Mio.).

Betrachtet man sich jedoch die Zahlungen der Bundesländer pro Kopf der Kirchenmitglieder in ihrem Bundesland, so sind alle fünf Neuen Bundesländer die Spitzenreiter. Mit weitem Abstand zahlt Sachsen-Anhalt pro Kirchenmitglied den höchsten Betrag (112,77 Euro), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (48,84 Euro) und Thüringen (46,00 Euro).

Die geringen Zahlungen pro Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen (2,18 Euro) sowie dem Saarland (1 Euro) haben historische Gründe zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Staatsleistungen.

Dazu bemerkt Johann-Albrecht Haupt: „Die länderspezifischen Unterschiede sind bedeutsam, weil der Bundestag derzeit den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen berät; eine Anhörung von Sachverständigen soll am 12. April 2021 im Innenausschuss stattfinden. Nach dem Gesetzentwurf soll die abschließend von den Ländern zu zahlende Ablösungsentschädigung das 18,6-fache der heutigen Staatsleistungen betragen. Das wird die ‚Vielzahler‘ unter den Ländern, das sind namentlich auch die ostdeutschen, besonders hart treffen.“

Diese vorgeschlagene einmalige „Abschlußzahlung“ würde sich auf eine Größenordnung von rund 12 Mrd. Euro belaufen.

Seit 1949 (Beginn der Bundesrepublik Deutschland) werden Ende 2021 von den Bundesländern insgesamt 19,6 Mrd. Euro (19.566.626.000 Euro) gezahlt worden sein. (Die Staatsleistungen von 629.425.293 Mark der DDR, die von 1949 bis 1989 in der DDR an die Kirchen gezahlt wurden, sind dabei nicht berücksichtigt.)

Aufgrund der üblichen Anpassungen der Staatsleistungen an die Lohnabschlüsse im Öffentlichen Dienst wird sich die Summe der Staatsleistungen im Jahr 2022 voraussichtlich auf eine Größenordnung von rund 600 Mio. Euro belaufen. Damit wäre dann eine Gesamtzahlung von 20 Mrd. Euro seit 1949 überschritten.

(CF)