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Grundeigentum der ev. und kath. Kirche in Deutschland

Die katholischen Bistümer veröffentlichen keine Zahlen zum Grundbesitz katholischer Körperschaften. Zahlen zum Grundeigentum im kirchlichen Besitz wurden von der evangelischen Kirche zum  ersten Mal 1962 und zum letzten Mal 1986 veröffentlicht. Aber es gibt auch Zahlen aus dem Jahr 1937 - für beide Kirchen.

Die evangelischen Angaben von 1962 lassen sich mit den Zahlen des kirchlichen Grundbesitzes vergleichen, die zuletzt 1937 offiziell erfasst und in einer Statistik des Deutschen Reiches veröffentlicht wurden.

Die 1937 für die Reichsländer erfassten Zahlen, die recht genau der späteren Bundesrepublik Deutschland entsprechen (Kategorie A der Tabelle von 1937), belaufen sich für den Grundbesitz der evangelischen Kirche auf 125.181 Hektar und auf weitere 12.701 Hektar der evangelischen Anstalten, insgesamt auf 137.882 Hektar.

Diese Zahl entspricht recht genau dem 1962 erfassten Grundbesitz der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Insofern ist es plausibel:

  1. den damaligen katholischen Grundbesitz als ebenso zutreffende Größenordnung für die Bundesrepublik Deutschland zu betrachten, und
  2. die Veränderungen im Evangelischen ist 1986 ebenso für die katholische Kirche anzunehmen (vergleichbares Kirchensteueraufkommen), sowie
  3. den Zuwachs an Grundeigentum 1989 in den Neuen Bundesländern auf Grundlage ebendieser Zahlen des Deutschen Reiches anzunehmen, da in der DDR der kirchliche Grundbesitz generell nicht angetastet worden war.

Daraus ergibt sich ein Grundbesitz für beide Kirchen in der Größenordnung von insgesamt rund 825.100 Hektar, der sich entsprechend der EKD-Zahlen für 1986 wie folgt aufteilt:

Basis für diese Berechnungen ist die Zählung des Grundbesitzes der Kirchen aus dem Jahr 1937: