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Liturgiereform 1965 und Gottesdienstbesucher

Liturgiereform und Gottesdienstbesucher

Gegenstand der „allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ ist der gesamte Gottesdienst der Kirche: die Eucharistiefeier, die übrigen Sakramente und die Sakramentalien, das Tagzeitengebet, der Kalender, die Feste und Festzeiten, die Kirchenmusik und die sakrale Kunst. Das 2. Vatikanische Konzil wünschte den weiteren Gebrauch der lateinischen Sprache während der katholischen Gottesdienste und erkannte, dass der Gebrauch der Muttersprache für das Volk nützlich wäre, besonders bei den Lesungen und dem allgemeinen Gebet.

Liturgiereform und Gottesdienstbesucher

Bereits am 4. Dezember 1963 wurde die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium als erstes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils veröffentlicht. Gegenstand der damit beschlossenen „allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ ist der gesamte Gottesdienst der Kirche: die Eucharistiefeier, die übrigen Sakramente und die Sakramentalien, das Tagzeitengebet, der Kalender, die Feste und Festzeiten, die Kirchenmusik und die sakrale Kunst. Im Geist und nach den Grundsätzen dieser Liturgiekonstitution wurden in den Folgejahren die liturgischen Ordnungen und Bücher des Römischen Ritus, darunter das Missale Romanum, erneuert und durch die Päpste Paul VI. bis Johannes Paul II. amtlich veröffentlicht.

Das 2. Vatikanische Konzil wünschte den weiteren Gebrauch der lateinischen Sprache in den lateinischen Riten während der katholischen Gottesdienste. Sie erkannten zugleich, dass „nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann“.

„Bei dieser Erneuerung [der Liturgie] sollen Texte und Riten so geordnet werden, dass sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, dass das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann.”(1)

Die Muttersprachen wurde besonders für die „mit dem Volk gefeierten Messen“ zugestanden. Dies gilt „besonders in den Lesungen und im Allgemeinen Gebet sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meßordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können.“

Von Papst Paul VI. wurde die Einführung der Volkssprachen in den katholischen Gottesdienst zwischen 1964 und 1971 in mehreren Schritten befürwortet. Die einzelnen Bischofskonferenzen hatten die Kompetenz diese Entwicklung mitzutragen und zu befördern. Papst Benedikt XVI. empfahl besonders bei internationalen Veranstaltungen einen stärkeren Gebrauch des Lateinischen in Messfeiern. „Die Gläubigen sollen jedoch angeleitet werden, die allgemeinsten Gebete in Latein zu kennen und gewisse Teile der Liturgie im Gregorianischen Stil zu singen“.

Bis dahin war die Liturgie mehr oder weniger Sache der Priester und die Gläubigen blieben nur stumme Zuschauer. Das Hauptanliegen des Konzils war es, die Gläubigen bewusster an der Liturgie selbst teilnehmen zu lassen. Gottesdienst und Liturgie sollten Sache der ganzen Kirche sein, bei der die Menschen bewusst innerlich und äußerlich mitwirken können. Der neue Gottesdienst war darauf ausgerichtet, dass die Gläubigen verstanden, was der Geistliche sagt und sie somit in der Lage waren, sich die Worte zu Eigen zu machen. Sie konnten nun verstehen, was aus der Heiligen Schrift vorgelesen wurde. Einzelne konnten jetzt auch Aufgaben als Lektoren oder Ministranten leisten, also mit ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten eine tätige Rolle übernehmen.

Am 7. März 1965 zelebrierte zum ersten Mal Papst Paul VI. (1963-1978) in der Pfarrkirche Ognisanti den Gottesdienst größtenteils in Italienisch und nicht mehr in Lateinisch.

Er bekräftigte damit die wohl spürbar offenkundigste Neuerung, die das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) angestoßen hatte: die Liturgiereform.

Bemerkenswert ist, dass gerade ab der Zeit, als die Liturgien allgemein verständlich wurden, immer weniger Gläubige zum Gottesdienst gehen. In der Statistik der deutschen Bischofskonferenz werden die Zahlen der Gottesdienstbesucher seit vielen Jahren erfasst. Während von 1950 bis 1965 die Zahl kaum schwankt und etwa bei 50 Prozent der Katholiken liegt, ist in den folgenden Jahren ein deutlicher Abwärtstrend zu verzeichnen. Seit 1965 ist die Zahl der Gottesdienstbesucher auf ca. 22 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Katholiken in Deutschland um ca. 8 Prozentpunkte zurück gegangen. Wobei der tatsächliche Rückgang der Katholikenzahl erst ab 1990 einsetzte (Minus 15 Prozent zwischen 1990 und 2013). Damit geht 50 Jahre nach der Verbesserung der Verständlichkeit der Messen und mehr Volksnähe nur noch jeder zehnte Katholik zur Messe, obwohl der Besuch der Heiligen Messe als Sonntagsgebot für jeden Katholiken verpflichtend ist.

Die römisch-katholische Kirche verpflichtet die Gläubigen bereits ab dem siebenten Lebensjahr, am Sonntag und an den gebotenen Feiertagen der Heiligen Messe andächtig beizuwohnen.

Dabei lässt der Katechismus nur einige wenige Ausnahmen zu, wie Krankheit, unzumutbare Belastungen (weite Wege), Verpflichtungen der Nächstenliebe (Pflege schwerkranker Angehöriger, Sorge für kleine Kinder) und schwere persönliche Nachteile (zum Beispiel Gefahr der Zerrüttung einer Ehe). Der Gläubige ist verpflichtet, bei längeren Verhinderungen nach Alternativen zu suchen.

Gottesdienstteilnehmer