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Rheinland-Pfalz: Konfessionen, 2005-2024

Rheinland-Pfalz - als einziges Bundesland mit einem einheitlichen und digitalisierten Melderegister für alle regionalen Gliederungen – ermöglicht es, für alle öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften die Mitgliederzahlen darzustellen. Das ist ungewöhnlich und erlaubt es, die Mitgliederentwicklung auch kleinerer Religionsgesellschaften – im Rahmen des Bundeslandes - nachzuzeichnen.

1. Datenbasis
2. Die beiden großen Kirchen / Kirchenmitglieder
3. Die kleineren Religionsgesellschaften

1. Datenbasis

Rheinland-Pfalz hat für alle regionalen Untergliederungen des Bundeslandes – 36 Landkreise und kreisfreien Städte – die gleichen digitalen Melderegister. Ab 2010 werden nach dem „Datensatz für das Meldewesen“ (DSMeld) - Anlage 2. Bundeseinheitliche Religionsschlüssel - in einer umfangreichen Liste die Mitgliederzahlen von 53 Religionsgesellschaften dargestellt/erfasst, plus zwei ‚Sammelkategorien‘ („Sonstige, Hugenotten, Mormonen, Joh. Kirche“ und „ohne Angabe, gemeinschaftslos“). Gesetzliche Grundlage ist das Bundesmeldegesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 BMG - Gesetzliche Speicherung von Daten), d.h. die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft (Körperschaften des öffentlichen Rechts, KdöR). Alle anderen Bürgerinnen und Bürger (derzeit in Rheinland-Pfalz rund 42 Prozent) finden sich in den zwei ‚Sammelkategorien‘, die nicht weiter aufgeschlüsselt werden.

Die Daten werden monatlich ausgewertet und publiziert. Die regionalen Gliederungen können über das Internet-Portal der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz abgerufen werden, Eingabe: Landkreis/Stadt und „Statistik (Einwohner)“. Die statistischen Daten für das gesamte Bundesland über einen eigenen Link.

Damit ist es möglich, die Mitgliederentwicklung auch kleinerer Religions-KdöR nachzuzeichnen, was bei dem ansonsten üblichen 3-Kategorien-Schmema-Religionsmerkmal (Römisch-Katholisch, EKD-Evangelisch sowie „Andere/Sonstige“) verschlossen ist.

2. Die beiden großen Kirchen / Kirchenmitglieder

In dem erfassten Zeitraum (Ende 2005-Juni 2024) verringerte sich der Anteil der Kirchenmitglieder von 78 auf 56 Prozent. Die EKD-Evangelischen von 32 auf 23 Prozent, die römischen Katholiken von 46 auf 34 Prozent. (Vgl. Tabellen 1 und 2 im Anschluss an den Text).

In absoluten Zahlen haben die beiden Kirchen in den dargestellten 19 Jahren rund ein Viertel ihrer Mitglieder verloren. Die EKD-Evangelischen 335.000 von 1.229.000 (= 26 Prozent), die römischen Katholiken 460.000 von 1.883.000 (= 24 Prozent).

Von den 36 Kreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz verfügen neun über eine relative oder absolute katholische Mehrheit. Drei haben eine relative evangelische Mehrheit. Allerdings wird dazu, noch in diesem Herbst, der Donnersbergkreis nicht mehr gehören, sondern er wird zu den mit einer sonstigen (relativen) Mehrheit gehören. Im Juni hat sich bereits der Rhein-Hunsrück-Kreis von einer katholischen relativen Mehrheit zu einer Sonstigen relativen Mehrheit verändert. Aktuell bilden die „Sonstigen“ in den 36 Kreisen und kreisfreien Städte in 24 die Mehrheit, davon in sechs die absolute Mehrheit, deren Zahl bis Ende 2024 noch um den Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Koblenz anwachsen dürfte. Zum Jahresende 2024 wird es voraussichtlich 25 Sonstige, 9 katholische und 2 evangelische Einheiten (Kusel und Birkenfeld) geben.

Die ‚Geschwindigkeit‘ dieser Verringerungen hat in den Jahren zugenommen. Betrugen die Mitgliederverluste bis 2012 rund 1 Prozent pro Jahr, so waren es von 2013-2019 bis zu 1,5 Prozent und seit 2020 weiter kontinuierlich steigend bis minus 4 Prozent im Jahr 2023.

Im Juni 2024 beliefen sich die Anteile der Konfessionen auf 34 Prozent römische Katholiken, 23 Prozent EKD-Evangelische, 1 Prozent Orthodoxe sowie die ‚Sammelgruppen‘ mit 5 Prozent „Andere Religionsgemeinschaften“ und 37 Prozent „ohne Angabe, konfessionsfrei“

Die kleineren Religionsgesellschaften können grafisch in diesem Kreisdiagramm nicht dargestellt werden, da sie dafür zu klein sind, d.h. zu wenige Mitglieder haben.

3. Die kleineren Religionsgesellschaften

Um die Übersicht zu behalten, wurden die kleineren Religionsgesellschaften inhaltlich gruppiert (Vgl. Tabelle 2.1.): Reformierte (4 KdöR), Orthodoxe (4), Jüdische/israelitische Gemeinschaften (14), Freireligiöse (5) und „Andere“ (20). Grundsätzlich gilt: Wer klein ist, bleibt klein.

Die ‚größte Gruppe‘ sind die in der Sammelkategorie „Andere Religionsgemeinschaften“, die sich von 4,2 Prozent auf 5,3 Prozent vergrößert, seit 2014 aber in dieser Größenordnung (rund 200.000 Mitglieder) verbleibt.

Die zweitgrößte Gruppe sind die vier orthodoxen Gemeinschaften, die zwar kontinuierlich ihre Mitgliederzahl erhöhen (2024: 48.000 Mitglieder, in drei etwa ähnlich großen Einzelgemeinden – griechisch, russisch, rumänisch), aber damit nur einen Anteil von 1,1 Prozent erreichen und ab 2022 zudem ‚stagnieren‘.

Und auch bei den vier kleinsten Gruppierungen (altkatholisch, reformiert, jüdische und freireligiöse Gemeinden) bleibt alles unterhalb von 0,04 Prozent.

Mit diesen Daten bestätigen sich auch die Entwicklungen für die Jüdischen Gemeinden in Deutschland insgesamt. Ebenso wie die Daten zu den Evangelischen Freikirchen und der Neuapostolischen Kirche.

Die beiden großen Sammelgruppen („Andere Religionsgemeinschaften“ und „ohne Angabe, keine“) lassen sich nicht aufschlüsseln, so dass die Frage, wie hoch die Anzahl/Anteile der Konfessionsfreien und der Muslime sind, sich nicht beantworten lässt. Es ist z. B. vor Ort bekannt, dass Muslime sich für eine der beiden Gruppen entscheiden, also in beiden enthalten sind.

(Carsten Frerk / Eberhard Funk)

Tabellen
(Im Anhang befindet sich eine Excel-Datei mit den auslesbaren Daten der Tabellen.)