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Staaten, die Ehen mit Minderjährigen erlauben

In den meisten Staaten der Erde gibt es Gesetze, die regeln, wann ein Paar heiraten kann; und die meisten Staaten erlauben Ehen von und mit Minderjährigen - d. h. nach deutschen Gesetzen unter-18-Jährigen – auch die Mehrzahl der Staaten der Europäischen Union.

Aufgrund einer Analyse von 198 Staaten und Territorien, die auf dem „U.S. State Department country reports on human rights practices 2015“ beruhen, zeichnet das PEW-Forschungszentrum eine entsprechende Landkarte der Welt: In mindestens 116 Nationen ist es Minderjährigen erlaubt zu heiraten – meistens ist eine gerichtliche oder elterliche Zustimmung erforderlich.

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In 38 Staaten gibt es unterschiedliche Mindestalter für Frauen und Männer. So muss z. B. in Bangladesch die Frau mindestens 18 und der Mann mindestens 21 Jahre alt sein. In 37 Staaten ist das Heiratsalter der Frauen jünger als das des Mannes.

Den größten Geschlechterunterschied hat der Sudan: Mädchen können mit 10 Jahren heiraten, Jungen mit 15 Jahren, ohne eine gerichtliche oder elterliche Erlaubnis.

Mehrere Staaten haben zudem religiöse Ausnahmeregeln. Beispielsweise muss auf den Philippinen ein Paar 21 Jahre alt sein, um selbstbestimmt zu heiraten, es sei denn, sie sind Muslime; muslimische Jungen können mit 15 Jahren heiraten und muslimische Mädchen mit der Pubertät. Und in Tansania können muslimische und Hindu-Mädchen mit 12 heiraten, sofern der Geschlechtsverkehr erst stattfindet, wenn das Mädchen 15 Jahre alt geworden ist.

Die folgenden beiden Karten zeigen das Heiratsalter für Mädchen und Jungen ohne eine notwendige elterliche Erlaubnis.

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