Staatsleistungen 2018
Die Staatsleistungen in Deutschland haben sich für das Jahr 2018 um weitere 15 Millionen Euro erhöht und belaufen sich damit auf 538 Millionen Euro. Davon erhalten die evangelischen Landeskirchen 314 Millionen und die katholischen Bistümer 224 Millionen Euro. Pro Kopf der Bevölkerung ist das ein Betrag von 6,55 - mit einer Spannweite von 67 Cent (im Saarland) und 15,49 Euro (in Sachsen-Anhalt). Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind damit bisher insgesamt rund 18 Milliarden Euro (17.867.572.000 Euro) an die beiden großen Kirchen gezahlt worden.
Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2018 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Anpassungsregeln in den Staat-Kirche-Verträgen und Konkordaten (in Anlehnung an die Beamtenbesoldung) gestiegen und belaufen sich auf 538.014.642 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen. Sie erfolgen formal ohne Zweckbestimmung (auch wenn ihnen ursprünglich einmal eine detaillierte Personal- und Sachkostenberechnung zugrunde gelegen hat) und ohne Prüfung durch die Rechnungshöfe. Die Soll-Zahlen der Haushaltspläne entsprechen deshalb auch den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnungen.
In den einzelnen Bundesländern sind die Zahlungen unterschiedlich hoch und betragen pro Kopf der Bevölkerung 6,55 Euro, mit einer Spannbreite von 67 Cent (im Saarland) bis 15,49 Euro in Sachsen-Anhalt.
In einer Umrechnung auf die Anzahl der Kirchenmitglieder im jeweiligen Bundesland besteht eine Spannbreite für die katholische Kirche von 1,02 Euro im Saarland bis hin zu 77,03 Euro in Sachsen-Anhalt. Für die evangelischen Kirchen besteht eine Spannbreite von 39 Cent im Saarland und 102,98 in Sachsen-Anhalt.
In absoluten Zahlen wird von den Bundesländern Bayern (122.492.700 Euro) und Baden-Württemberg (97.914.00 Euro) am meisten bezahlt.
Die Darstellung in der Reihenfolge der Größenordnungen der Zahlungen pro Kirchenmitglied veranschaulicht die besondere Situation in den östlichen Bundesländern, die (außer in Berlin, das durch das frühere West-Berlin ‚definiert‘ wird) zu den Spitzenreitern in der Geldleistung pro Kirchenmitglied gehören. Ein besonderer ‚Ausreißer‘ ist dabei das Land Sachsen-Anhalt. Alle Versuche der Landesregierung, diese Zahlungen auf den ‚Durchschnittssatz‘ zurückzuführen sind bisher gescheitert.
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind von 1949 bis 2018 rund 18 Milliarden Euro (17.867.572) an die beiden Kirchen gezahlt worden.
(Die detaillierte und umfangreiche Tabelle mit den Untergliederungen nach Bundesländern befindet sich – aufgrund ihrer Größe – auch als PDF im Anhang).
Weitere detaillierte Informationen zu den Staatsleistungen auf www.staatsleistungen.de
(CF)