Staatsleistungen in Bayern, 1996 - 2006
Unter dem Begriff „Staatsleistungen“ werden die Staatsausgaben zu Gunsten religiöser und weltanschaulicher Körperschaften des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) zusammengefasst. Dabei handelt es sich einerseits um „Staatsdotationen“ (Zuschüssen zu den Personalkosten) sowie andererseits um die „Baulasten“ (staatliche Finanzierung des Erhalts kirchlicher Gebäude).
Diese „Staatsleistungen“ betrifft der Artikel 140 des deutschen Grundgesetzes, der in der Übernahme des Artikel 138, Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung bestimmt: „Die auf Gesetz, Vertrag und besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“
Da weder in der Zeit der „Weimarer Republik“ (des zweiten Deutschen Reiches) dafür Grundsätze formuliert wurden und auch der Bundestag / die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland sich bisher veranlasst sahen, diese Grundsätze für die Ablösung (d.h. Beendigung) dieser Zahlungen aufzustellen, werden sie seit 1919 unverändert weiter aus allgemeinen Steuergeldern bezahlt.
Die Bundesländer sind in der Zahlungspflicht, da die Aufgaben der Kultur in die Kompetenz der Bundesländer gehören, deren dafür zuständige Ministerien traditionell Kultusministerien heißen.
Für alle Bundesländer belaufen sich diese - aus älteren Rechtstiteln abgeleiteten - Staatsleistungen
im Jahre 2000 auf insgesamt 812 Mio. DM = 414,8 Mio. Euro.1
Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das diese Staatsdotationen und die aus älteren Titeln bestehenden Staatsleitungen als Bauleistungen für kirchliche Gebäude im staatlichen und kirchlichen Besitz detailliert auflistet. Dazu die folgenden Tabellen der Staatsdotationen Bayerns von 1996 bis 2006. (Zur Vereinfachung der Vergleichbarkeit wurden alle Zahlenangaben in Euro umgerechnet.) (Tabellen auch im Anhang als PDF.Datei)
(CF)