Staatszuschüsse in Bayern 2001-2022

Ein Teil der so genannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland sind pauschalisierte Dotationen, die nach dem Paritätsprinzip auf Antrag auch an andere kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gezahlt werden. Bayern hat dazu detaillierte Angaben vorgelegt. Darin wird deutlich, dass Staatszuschüsse in Bayern nicht automatisch als Staatsleistungen zu bewerten sind. Eine Sichtweise mit Potential.