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Suizide und Sterbehilfe in der Schweiz 1999 - 2014

Die Daten und Auswertungen des Bundesamtes für Statistik der Schweiz erfassen in der Todesursachenstatistik die Suizide und - seit 1998 - die Sterbehilfe (assistierte Suizide). Aus ihnen wird deutlich, dass Suizide und Sterbehilfe zwei abgegrenzte Themenkreise sind, die ihre jeweiligen eigenen Bedingtheiten haben.

Das weltanschaulich/politisch umstrittene Thema der Freitodbegleitungen in der Schweiz hat dazu geführt, dass ab 2009 die assistierten Suizide aus der Todesursachenstatistik der Schweiz bei den Suiziden ausgegliedert wurden, da sie eine andere „Grundursache“ haben.


Die Verringerung der Anzahl der „offiziellen Suizide“ ist insofern bemerkenswert, da anzunehmen ist, das das Ansteigen der Freitodbegleitungen auch dadurch bedingt ist, dass Menschen, die früher keine Alternative zum Suizid (durch Erhängen, Erschießen, Vergiftung, u. a. m.) gesehen hatten, nun eine Freitodbegleitung gewählt haben. Insofern ist die Suizid-Prävention, die der Bundesrat der Schweiz im Juni 2011 beschlossen hatte, indem er auf eine ausdrückliche Regelung der Suizidbeihilfe verzichtete, anscheinend in Ansätzen erfolgreich.

Nach einer Meldung von EXIT bewegt sich die „Schweizer Suizidrate im Mittelfeld“. Die Anzahl der Suizide betragen in den Staaten, in denen Sterbehilfe nicht strafbar ist: Niederlande 3,4 Prozent pro 100.000 aller Todesfälle, Belgien 2 Prozent, Schweiz 1 Prozent und Oregon 0,3 Prozent. ‚Spitzenreiter‘ sind Indien (21,1 %), Russland (19,5 %) Ungarn (19,1 %) und Japan (18,5 %).

Alle Todesursachen /Suizide

Die Todesursachenstatistik der Schweiz (für das Jahr 2014) zeigt, dass der Anteil der Suizide 1,6 Prozent aller Todesfälle (1.028 von 63.938) beträgt.

Der Anteil von Männern / Frauen beträgt dabei rund 3 : 1. Dieser Unterschied zeigt sich auch in den Sterbeziffern (pro 100.000 Einwohner) für Suizide, die für Männer 15,8 beträgt und für Frauen 5,6.

Im Unterschied dazu ist der Anteil der Frauen an der Sterbehilfe höher als derjenige der Männer.

Dieser Unterschied zeigt sich in allen Altersgruppen.


Altersverteilung

Hinsichtlich von Suizid und Sterbehilfe gibt es eine deutlich abweichende Altersverteilung.

Während beim Suizid mehr als die Hälfte der Suizidalen zwischen 35 und 64 Jahren alt sind  - mit Schwerpunkt von 45 bis 54 Jahren – sind mehr als die Hälfte der Menschen einer Freitodbegleitung zwischen 65 bis 94 Jahren – mit Schwerpunkt 75 bis 84 Jahre.


Krankheiten

Die Todesursachenmeldungen bei Suizid enthalten nur für 47 Prozent der Fälle Angaben zu Begleiterkrankungen. Sofern Informationen vorliegen, weisen 56 Prozent der Nennungen auf eine Depression hin. Bei weiteren 44 Prozent wird eine körperliche Krankheit genannt.

Im Unterschied dazu wird eine Freitodbegleitung vorwiegend in Anspruch genommen, wenn das Leben für die Betroffenen aufgrund einer schweren körperlichen Erkrankung nicht mehr lebenswert ist.

Als Grundkrankheiten waren es bei 44 Prozent der Hilfesuchenden Krebs, bei 14 Prozent war es eine neurodegenerative Krankheit, eine Herzkreislaufkrankheit (9 %) oder eine Krankheit des Bewegungsapparates (6 %). Depression (3 %) und Demenz (0,3 %) spielen nur einem geringeren Maß eine Rolle.


Die verschiedenen Daten verdeutlichen, dass es sich bei Suizid und Sterbehilfe um unterschiedliche Lebenssituationen handelt.

Beim Suizid sind es vorrangig Männer in der Lebensmitte, die aufgrund einer Depression (mit beruflichem/familiärem Hintergrund) ihr Leben gewalttätig beenden (durch Erhängen, Erschießen, vor einen Zug werfen, von einem Hochhaus springen, u. a. m.).

Bei der Freitodbegleitung handelt es sich vorrangig um Frauen im letzten Lebensdrittel, die aufgrund einer schweren körperlichen Erkrankung ihr Leid friedlich beenden wollen, möglichst im Kreis der Angehörigen und Freunden.

Für beide Lebenssituationen braucht es einen professionellen Beistand, der sich entsprechend qualifiziert hat. Suizid-Prophylaxe mit Aufklärung, Beistand und Beratung hat dabei eher das Problem den Suizidalen überhaupt zu erreichen. Die Freitodbegleitung braucht organisierte Strukturen als Kontaktstellen für Hilfesuchende, eine ergebnisoffene, fachliche Beratung und konsiliarische, unabhängige ärztliche Gutachten, um einen Missbrauch zu verhindern.

(CF)