Heiratsalter von Minderjährigen in Deutschland
In der offiziellen Statistik des Statistischen Bundesamtes ist das Heiratsalter in der jüngsten Altersstufe als „Unter 18-Jährige“ zusammengefasst. In einer Sonderauswertung - auf Anfrage der Forschungsgruppe – hat das Statistische Bundesamt eine differenzierte Auswertung übermittelt: nach einzelnen Lebensjahren von minderjährigen Frauen und Männer, die eine Heiratserlaubnis bekamen.
In Deutschland bestehen rechtlich drei Altersstufen. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist man „Kind“, vom 15. bis vollendeten 18. Lebensjahr ist man „Jugendlicher“ und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr „Erwachsener“.
Bis 1975 wurde man in Deutschland mit dem vollendeten 21. Lebensjahr volljährig. Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ wurde der Eintritt der Volljährigkeit des 18. Lebensjahres herabgesetzt.
Zu den Rechten und Pflichten einer/s Volljährigen gehört es u. a. ohne Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten oder eines Familiengerichts heiraten zu können. Bei Heiraten unter 18-Jährigen muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Die Zahlen zeigen zwei Aspekte. Zum einen sind es bei Minderjährigen weitestgehend jugendliche Frauen und nur wenige jugendliche Männer (im Jahr 2000 betrug die Relation 1.026 zu 47, im Jahr 2015 sind es 88 zu 4). Zum anderen gibt es einen beständigen Trend der Verringerung der Heiraten von Minderjährigen. Waren es im Jahr 2000 noch 1.073 Jugendliche, die heirateten, sind es im Jahr 2015 nur noch 92. (Weitere Informationen zu den beiden unter 16-jährigen Mädchen – in 2011 und 2015 – liegen nicht vor.)
Diese Verringerungen der Heiraten - vor allem minderjähriger Frauen - geht einerseits parallel zu dem Trend des allgemeinen Ansteigen des durchschnittlichen Heiratsalters, was vermutlich im Zusammenhang mit der längeren Berufsausbildung von Frauen steht. Zum anderen gilt es heute weitgehend nicht mehr als problematisch, wenn jüngere Frauen mit Männern ‚Tisch und Bett teilen‘ – ohne verheiratet zu sein.