Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? 2002, 2003
Vier Fünftel der Befragten (82 Prozent) äußern sich zustimmend zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland.
Die Unterschiede hinsichtlich einzelner Gruppen von Befragten bleiben entweder im Toleranzbereich bzw. sind auch aus anderen Umfragen zu diesem Thema bereits bekannt, so, dass Ältere, Katholiken und Anhänger der CDU/CSU diesen Fragen zwar auch mehrheitlich, aber etwas verhaltener zustimmen (75 Prozent, 76 Prozent, 74 Prozent). (→ Sterbehilfe, Verhaltensbeurteilung, 2002)
Da die Frage nach einer gesetzlichen Regelung durchaus in der Hinsicht von den Befragten verstanden werden kann, dass sie ein Verbot oder eine Einschränkung damit meinen, hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zwei weitere Fragen stellen lassen, um u. a. auch diesen Aspekt abzuklären.
Zum einen ist es die die Frage ob Schmerztherapie und Sterbegleitung als ausreichend angesehen werden, und zum anderen die Frage, an welchem Sterbehilfe-Modell sich die Befürworter einer gesetzlichen Regelung orientieren würden.
Dabei zeigt sich, dass von den Befürwortern einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe ein Anteil in der Größenordnung von rund 5 Prozent die Sterbehilfe nicht im Sinne der DGHS geregelt sehen möchte.
Mit anderen Worten: Die Anzahl der Befürworter einer gesetzlichen Regelung und Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe beläuft sich auf drei Viertel (78 Prozent) der Bevölkerung.
Ein Fünftel der Bevölkerung (20 Prozent) ist der Auffassung, dass Schmerzlinderung und Sterbegleitung ausreichend seien und es keiner weiteren Möglichkeiten der Sterbehilfe bedürfe. Drei Viertel (74 Prozent) sprechen sich für weitergehende Möglichkeiten der Sterbehilfe aus.
Hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten der Sterbehilfe haben die Schweiz und die Niederlande unterschiedliche gesetzliche Regelungen, an denen sich eine deutsche gesetzliche Regelung orientieren könnte.
Das Schweizer Modell der Sterbehilfe wird von den Befürwortern einer gesetzlichen Regelung in Deutschland etwas stärker als Vorbild gesehen (47 Prozent), als das Niederländische Modell (43 Prozent).
5 Prozent der Befürworter der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe wollen keine der beiden Regelungen, was die Möglichkeit zulässt, dass diese Befragten bei einer gesetzlichen Regelung eventuell eher an ein Verbot der Sterbehilfe gedacht haben könnten.
Die DGHS hat zur weitergehenden Klärung - welche Regelungen in einem deutschen Gesetz den Ansichten der Bevölkerung entsprechen würden -, im September 2003 vier verschiedene Regelungen zur Auswahl gestellt (Tabelle, folgende Seite).
Eine eindeutige Mehrheit (61 Prozent) findet der Vorschlag, die aktive direkte Sterbehilfe auf seltene Extremfälle, also unheilbar Schwerstkranke (bei vollem Bewusstsein), zu begrenzen.
Alle weiteren Regelungsvorschläge finden geringere Zustimmung. Die Verlagerung in die Kompetenz des Arztes bei Schwerstkranken, die sich nicht mehr äußern können, findet ebenso wenig Zustimmung (26 Prozent) wie die generelle Erlaubnis, wenn der Patient es so wünscht (23 Prozent).
Eine Beibehaltung des grundsätzlichen Verbotes wird von 16 Prozent der Befragten gewollt.
Anmerkung: Die Deutsche Hospiz Stiftung hat sich 2000 sehr entschieden gegen Umfrageergebnisse der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben gewandt: „Für Wirbel gesorgt hatte kürzlich eine Forsa - Umfrage, nach der angeblich 81 Prozent der Befragten für aktive Sterbehilfe sind. Dabei waren jedoch die Begriffe Sterbehilfe und aktive Sterbehilfe durcheinander geraten, außerdem wurde suggestiv gefragt.“ (http://www.hospize.de/presse/pm15-00.htm)
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat dazu selber eine Umfrage (bei Emnid) in Auftrag gegeben und kommt zu der Aussage: „Die Mehrheit der Deutschen ist gegen aktive Sterbehilfe. 56,6 Prozent wollen stattdessen den Einsatz von Palliativmedizin und Hospizarbeit.“ Leider gibt es in den Hintergrundinformationen zu dieser Umfrage keinerlei Information über die Frageformulierung. Und Auswertungsbeispiele, die unter den Befürwortern der aktiven Sterbehilfe in Abhängigkeit der Parteipräferenz als größte Gruppe 52,0 Prozent „Rechte“ ausweist, disqualifiziert sich selbst, da für diese Gruppe die Fallzahlen (ca. 16 - 18 Befragte) zu gering für eine seriöse Auswertung sind.
Zum anderen unterstützt die Deutsche Hospiz Stiftung indirekt die Umfragen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, in dem eine von ihr selbst veranlasste Studie (Emnid-Umfrage 2003) belegt, dass 81 Prozent der Menschen in Deutschland „schnell und plötzlich“ sterben möchten.