Gesundheitsversorgung und Weltanschauung

Die Gesundheitsversorgung von Kranken in Deutschland ist traditionell dreigeteilt in 1. Öffentliche Träger (Staat), 2. Freigemeinnützige Träger und 3. Privat-gewerbliche Träger. Entspricht diese Trägerstruktur den Wünschen der Bevölkerung? Eine Umfrage ist eindeutig: 80 Prozent wollen, dass der Staat für diese Aufgaben zuständig ist – quer durch alle Parteipräferenzen oder religiösen Orientierungen. Den Kirchen wird dafür keine Zuständigkeit zugesprochen: nur 3 von 1.552 Befragten (= 0,2 Prozent) wünschen das.
Vorbemerkung
Der Aspekt der Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung ist in mehreren Umfragen behandelt worden. So eine Umfrage der IKK (2024) zur Gesundheitsversorgung oder eine Umfrage Ende 2025. Auch das „Healthcare-Barometer 2025“ von PwC oder eine Umfrage des Bosch Health Campus (März 2023) behandeln diesen Aspekt.
In einer Umfrage der AOK (Dezember 2024) wird die „Gesundheitsversorgung und Pflege“ als wichtigstes Aufgabengebiet der zukünftigen Bundesregierung benannt.
Die Frage, wer für die Gesundheitsversorgung zuständig sein sollte, wird in diesen Umfragen nicht gestellt. Der weltanschauliche Aspekt spielt insofern eine Rolle, da bei der Trägergruppe der freigemeinnützigen BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege) die beiden Wohlfahrtsverbände der Kirchen – Caritas und Diakonie – z. B. bei den Allgemeinen Krankenhäusern mehr als 70 Prozent der Krankenhäuser betreiben. („Caritas und Diakonie“, S. 195 ff.) Zudem sind die Kirchen bei den Allgemeinen Krankenhäusern in einigen Bundesländern der größte Träger, wie in Nordrhein-Westfalen.
ALLBUS-Umfrage 2018
Für den Aspekt der Zuständigkeit nach Weltanschauungen ist – soweit bekannt -, nur in einer Umfrage eine Frage dazu gestellt worden, im ALLBUS 2018, der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften.
Die Frage lautete: „Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, wer bestimmte Dienstleistungen übernehmen sollte. Wer sollte Ihrer Meinung nach hauptsächlich für die Erbringung folgender Dienstleitungen zuständig sei: Gesundheitsversorgung von Kranken?“ Als Zuständigkeitsmöglichkeiten wurden zur Auswahl vorgelegt: Der Staat / Privatunternehmen / Gemeinnützige Vereine / Kirchen / Familie, Freunde.
Die Präferenzen sind eindeutig: 80 Prozent wollen eine Zuständigkeit des Staates, sechs Prozent plädieren für Privatunternehmen, 10 Prozent für gemeinnützige Vereine, drei Prozent für Familie oder Freunde. Eine Zuständigkeit der Kirchen wollen nur drei von 1.552 Befragten, das sind 0,2 Prozent (s. Tabelle 1 im Anschluss).

Diese Verteilungen bleiben bei allen weiteren Merkmalen erhalten: sowohl nach den Parteipräferenzen (Tabelle 2) wie auch den religiösen Orientierungen (Tabelle 3). Die Unterschiede sind marginal und plausibel.


Das gleiche gilt für Auffassungen von Frauen bzw. Männern und in den Altersgruppen (Tabelle 4).


(CF)
Tabellen
(Im Anhang befindet sich eine Excel-Datei mit den auslesbaren Daten für die Grafiken und Tabellen).



