Taufen und Firmungen 1980-2024

Nach dem katholischen Kirchenrecht werden Jugendliche mit 14 Jahren „kirchenmündig“, d. h. sie gelten als Erwachsene. Das findet theologisch/sakral seine Initiation in der „Firmung“. Folglich wird ein getaufter Katholik erst mit der Firmung ein verantwortliches Kirchenmitglied. Rund ein Drittel der jugendlichen römischen Katholiken haben 1994-2024 nicht an der Firmung teilgenommen und sind somit keine Kirchenmitglieder (mehr).