"Kirchenquote" bei Caritas und Diakonie
Als „Kirchenquote“ wird der finanzielle Anteil benannt, der aus Kirchengeldern in die Arbeit der kirchlichen Wohlfahrtsverbände einfließt, d.h. Bezugsgröße ist der Kostenaufwand der beiden Wohlfahrtsverbände. (Der Anteil an den Ausgaben für soziale Zwecke, der sich auf die Haushaltspläne der Kirchen als Bezugsgröße bezieht, ist dort die so genannte „Diakoniequote“.)