Bayern: Religions- und Ethikunterricht, Teilnehmer 2010-2023
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in Bayern am Religionsunterricht teilnimmt, sinkt kontinuierlich: waren es im Schuljahr 2010/11 insgesamt 81 Prozent, sind es 2021/22 noch 67 Prozent. Parallel dazu steigt der Anteil der Schülerinnen und Schüler im Ethikunterricht von 14 auf 28 Prozent.
1. Datengrundlage
2. Teilnehmer am Religionsunterricht
3. Teilnehmer am Ethikunterricht
4. Religionsunterricht und Religionszugehörigkeit
5. Gründe für Teilnahme am Ethikunterricht.
Vorbemerkung
In Bayern ist entsprechend dem „Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)“ der Religionsunterricht nach Art. 46 Pflichtfach.
„Art. 46 (1) Der Religionsunterricht ist an den Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, an sonstigen Schulen nach Maßgabe der Schulordnung, ordentliches Lehrfach (Pflichtfach). Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt.“ […]
(4) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu.“
Entsprechend heißt es in Art 47: „Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, am Ethikunterricht oder am Islamischen Unterricht teilzunehmen.“
1. Datengrundlage
In den Statistischen Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik für Schulen werden (hier für Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen 2022/2023) die entsprechenden Daten für die fünf Schultypen (getrennt) genannt, die in die Tabellen dieses Artikels übertragen wurden.
Für die Grundschulen, Realschulen und Gymnasien sind die Daten bis zum Schuljahr 2022/2023 publiziert, für die Förderzentren und Berufsschulen bis zum Schuljahr 2021/22. (Stand: 28.03.20024)
2. Teilnehmer am Religionsunterricht
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an Bayern am Religionsunterricht teilnehmen, ist im Berichtszeitraum (Schuljahre 2010/11 – 2021/22 bzw. 2022/23) kontinuierlich gesunken. Von 81,3 Prozent auf 67,3 Prozent. Mit anderen Worten von Vierfünftel auf Zweidrittel. (Vgl. dazu Tabelle 1 am Schluss des Textes.) Schreibt man diese Tendenz fort, so sind es im laufenden Schuljahr 2023/24 noch 64,4 Prozent, die am christlichen Religionsunterricht teilnehmen.
Dieser Trend für die Teilnahme am Religionsunterricht zeigt sich parallel an allen fünf Schultypen. (Vgl. Tabellen 2 - 6) Insgesamt ist das eine Verringerung um 14 Prozentpunkte, d. h. 1,3 Prozentpunkte pro Jahr.
Der katholische Religionsunterricht hat, als Höchstwert, an den Realschulen 57 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die daran teilnehmen, bis hin zu 39 Prozent der Berufsschüler (Vgl. Tab. 7,1).
Für den evangelischen Religionsunterricht wird der Höchstwert der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien erreicht (26 Prozent) und der niedrigste Wert (14 Prozent) wiederum bei den Berufsschulen (Vgl. Tabelle 7.2.).
In der Zusammenfassung beider Bekenntnisunterrichte des christlichen Religionsunterrichts nehmen an der Realschulen 80 Prozent teil, an den Berufsschulen 52 Prozent (Vgl. Tabelle 7.3.).
3. Teilnehmer am Ethikunterricht
Von 2010/11 bis 2021/22 ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ethikunterricht teilnehmen von 14,5 auf 28,4 Prozent gestiegen (vgl. Tab. 1 und Tab. 7.4.). In Fortschreibung auf 2023/24 sind es voraussichtlich 31,8 Prozent.
Die Spannweite in den Anteilen der Schüler geht von 37 Prozent (in den Förderzentren) bis 20 Prozent (in den Realschulen).
Eine Besonderheit ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ethikunterricht teilnehmen, obwohl sie nicht konfessionsfrei sind. (Vgl. Tabelle 10)
4. Religionsunterricht und Religionszugehörigkeit
Die Teilnahme am christlichen Religionsunterricht ist für alle Bekenntnisangehörige Schülerinnen und Schüler Pflicht. An vier Schultypen gibt es einen ‚Surplus‘, dass dort (zwischen 4 – 8 Prozent) mehr Schüler am Religionsunterricht teilnehmen, als es Bekenntnisangehörige gibt, im Gegensatz zu den Berufsschulen, an denen rund ein Drittel der christlichen Bekenntnisangehörigen nicht am Religionsunterricht teilnimmt (Vgl. Tabelle 9).
5. Gründe für Teilnahme am Ethikunterricht.
Entsprechend eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17.08.2023 ist geregelt, wer am Ethikunterricht teilzunehmen hat.
„Für Schülerinnen und Schüler,
• die vom Religionsunterricht abgemeldet wurden bzw. sich abgemeldet haben
• oder die keinem Bekenntnis angehören
• oder für deren Bekenntnis in Bayern kein Religionsunterricht eingerichtet ist
• oder für deren Bekenntnis an der einzelnen Schule kein Religionsunterricht angeboten wird und die keinen außerschulischen Religionsunterricht besuchen und nicht auf Antrag am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses teilnehmen, ist Ethik Ersatzpflichtfach (vgl. Art. 137 Abs. 2 BV; Art. 47 Abs. 1 BayEUG). An Schulen, an denen das Fach Islamischer Unterricht angeboten wird, besteht für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, auch die Möglichkeit, statt dem Ethikunterricht das Fach Islamischer Unterricht zu wählen (Art. 47 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 BayEUG; § 27 Abs. 8 BaySchO).“
Diese Regelungen zeigen sich entsprechend in den Daten (Vgl. Tabelle 11). Rund die Hälfte der Schülerinnen und Schüler nimmt am Ethikunterricht teil, weil es für ihre eigene Religion kein eigenes Unterrichtsangebot gibt.
Das gilt – bis auf die Gymnasien – für alle Schultypen, besonders ausgeprägt ist das bei den Berufsschulen. Bei den Gymnasien sind die Konfessionsfreien die größte Gruppe.
Carsten Frerk.
Tabellen:
(Im Anhang befinden sich die auslesbaren Daten als excel-Datei)