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Haushaltspläne der Kirchen

Was wird in den veröffentlichten Haushaltsplänen kirchlicher Rechtsträger tatsächlich erfasst und veröffentlicht? Nach den jeweiligen Haushaltsrechnungen wird nur das im jeweiligen ‘Haushaltsbuch’ erfasst, was bei dem jeweiligen Rechtsträger ‘ankommt’. Die veröffentlichten Zahlen der Diözesen (und der Landeskirchen) entsprechen den ankommenden ‘Geld-Pfeilen’ im Feld „Diözesanhaushalt“. Von den (beispielhaften) 28 Verteilungs-Pfeilen kommen nur vier im Diözesanhaushalt an.

Das weitere Finanzgeschehen spielt sich außerhalb der Buchhaltung des Diözesan- oder Landeskirchenhaushaltes ab. Allein die Kirchensteuern kommen exklusiv im Diözesanhaushalt an, von dem aus sie dann weiter verteilt werden.

Der größte Teil der Staatsgelder (z. B. für Kindergärten, die von den Kirchengemeinden betrieben werden) und der größte Teil der Spenden / Sammlungen erscheinen nicht im Haushalt der Diözese und von den gesamten Zuschüssen und Refinanzierungen der Caritas aus öffentlichen Kassen überhaupt nichts.

Von den Staatsleistungen und öffentlichen Zuschüssen taucht nur ein geringer Teil im Haushalt auf.[1] Obwohl die Vertreter beider konfessioneller Sektoren unisono erklären, sie hätten „gläserne Taschen“ [2], und damit ihre veröffentlichten Haushalte meinen, muss man sich fragen, ob sie das ‘reinen Herzens’ tun, weil die Sichtweise der juristischen Rechtsträgerschaft ihr Alltag ist, oder ob sie tatsächlich selber nicht merken, was es bedeutet, wenn sie einen Teil als das Ganze ausgeben.

Jeder normale Mensch darf zu Recht erwarten – da er über keine Kenntnisse in Kirchenrecht, Kirchenverfassung und Prinzipien der kirchlichen Haushaltsführung und -systematik verfügt –, dass in einer offiziellen Übersicht mit der Überschrift: Haushalt des Bistums … (der Landeskirche …) auch tatsächlich das gesamte Finanzgeschehen des Bistums​​/​​der Landeskirche enthalten ist. Realiter ist es nur etwa ein Fünftel der Finanzen des Bistums​/​der Landeskirche. Bezeichnend dafür ist, dass, auf Anfrage, die Dachverbände beider Konfessionen (die EKD in Hannover und das Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz in Bonn) keine Angaben zum Gesamthaushalt im jeweiligen Sektor machen konnten.

Den Unterschied in den verschiedenen Berechnungen der Haushaltspläne verdeutlicht ein Vergleich der Angaben des Generalvikars des Erzbischofs von Köln hinsichtlich des Haushalts der Erzdiözese Köln (der seiner Aussage nach dem aller anderer Diözesen in seiner Struktur entspricht) mit der bereits Übersicht für alle katholischen Diözesen.

Der gravierendste Unterschied zwischen den beiden Angaben ist bei den Zahlen des Generalvikars der Erzdiözese Köln der erheblich geringere Anteil der staatlichen Leistungen und der deutlich geringere Anteil der Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb.

Allerdings entsprechen die veröffentlichten Zahlen zu Finanzen/Haushalt der Landeskirchen im evangelischen Bereich der gleichen Logik. In den evangelischen Kirchen Bayerns liegt ein achtseitiges Faltblatt zum Thema: „Zahlen, Fakten, Daten“ aus, in dem zu den Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche für 1999 die Zahlen des Haushaltes veröffentlicht werden.

Wieder ist der Anteil der Kirchensteuer im Vergleich zur gesamten EKD zu hoch angegeben (statt 52 Prozent sind es 76 Prozent) und die Einnahmen aus Vermögen zu niedrig (statt 19 Prozent nur 3,2 Prozent).


Anmerkung: Die Logik dieser Haushaltspläne ist eigenartig und wird in den Kommentaren zu den Haushaltsplänen deutlich. Immer wieder wird eindringlich darauf hingewiesen, wie wichtig und bedeutend die Einnahmen aus der Lohnkirchensteuer seien und wie gering der Anteil der öffentlichen Zuschüsse ist. So erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Lehmann, noch im Januar 2000: „Die beiden großen Kirchen beziehen bis zu 90 Prozent ihrer Einnahmen aus der Kirchensteuer.“[3] Diese Aussage ist, bezogen auf „die Kirche“, sachlich falsch.

[1] So im Jahresbericht 2000 der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, S. 68/69. Die Landeskirche erhält 70,9 Millionen Euro Staatsdotationen, 40,1 Millionen Euro für den Religionsunterricht (= 111 Millionen), die Kirchengemeinden erhalten 225 Millionen Euro an Öffentlichen Zuschüssen.
[2] So z. B. für die evangelische Kirche die Broschüre: Die Kirche hat gläserne Taschen, Hamburg, (1970), 24 Seiten;
für die katholische Kirche: „Die Kirche hat gläserne Taschen und keinen Grund, etwas zu verstecken“ (Prälat Norbert Feldhoff, Generalvikar der Erzdiözese Köln im Interview mit dem Rheinischen Merkur vom 13.1.1995).
[3] Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 24.1.2000, zitiert nach: http://www.kirchensteuern.de/Texte/Lehmann/Obergrenze.htm