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Kein „Gottesbezug“ in Landesverfassung

Der Antrag der Initiative „Für Halt. Für Gott in Schleswig-Holstein“ sowie ein weiterer Antrag zur Änderung der Präambel der Landesverfassung erhielten nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit von 46 Stimmen. Die Initiative hat nun die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten.

2014 hatte der Landtag in Schleswig-Holstein über eine überarbeitete Verfassung abgestimmt. Ein vorgeschlagener Gottesbezug verfehlte die Zweidrittelmehrheit.

Eine Initiative - unter Federführung des ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen, aber auch des Vorsitzenden der Islamischen Religionsgemeinschaft Schleswig Holstein, Fatih Mutlu – hatten 2015 mehr als 42.00 Unterschriften gesammelt, so dass sich das Landesparlament noch einmal mit der Thematik befassen musste.

Die CDU-Fraktion war dafür, die Piraten votierten strikt dagegen, ebenso wie mehrheitlich die FDP. SPD, Grüne und SSW waren sich uneins.

Auch dem Kompromissvorschlag fehlte eine Stimme zur Zweidrittelmehrheit.

Die Mehrheit der Bundesländer (9 : 7) haben Verfassungen ohne einen Gotteszug:

Rechnet man allerdings die Sitze/Stimmenverhältnisse im Bundesrat, haben die Bundesländer mit Gottesbezug in der Landesverfassung die Mehrheit der Stimmen (36 : 33).