Kein „Gottesbezug“ in Landesverfassung
Der Antrag der Initiative „Für Halt. Für Gott in Schleswig-Holstein“ sowie ein weiterer Antrag zur Änderung der Präambel der Landesverfassung erhielten nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit von 46 Stimmen. Die Initiative hat nun die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten.