Kein „Gottesbezug“ in Landesverfassung
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Der Antrag der Initiative „Für Halt. Für Gott in Schleswig-Holstein“ sowie ein weiterer Antrag zur Änderung der Präambel der Landesverfassung erhielten nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit von 46 Stimmen. Die Initiative hat nun die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten.