Religionszugehörigkeiten der erfassten Asylsuchenden
In der Debatte über die Flüchtlinge 2016 wird in den Medien die Religionszugehörigkeit vereinfacht als „Muslime“ dargestellt. Dass dies nicht der Realität entspricht, belegen die Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Über die Jahre variieren die Religionszugehörigkeiten zudem deutlich.
Im Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz ist geregelt, dass politisch verfolgte Ausländer ein Recht auf Asyl in Deutschland haben. Wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte diese haben, legt zusätzlich die Genfer Flüchtlingskonvention fest. Auf dieser Basis wird nach § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet, dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.
Von 1980 bis Mitte 2016 haben rund 5 Millionen Menschen in Deutschland um Asyl nachgesucht. Von 1993 bis 2007 ließ sich ein fast kontinuierliches Absinken der Erstantragszahlen feststellen. Im Jahr 2007 wurde der niedrigste Stand von Asylbewerbern (seit 1980) registriert - 19.164 Erstanträge. Seitdem steigt die Zahl wieder deutlich an. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Erstanträge mit 441.899 Personen gegenüber dem Vorjahr um rund 150 % angestiegen (2014: 173.072 Asylerstanträge).
Bis zum Ende der 1990er Jahre stammte der größte Teil der Asylbewerber aus Europa (einschließlich der Türkei und der UdSSR/Russischen Föderation). Die hohe Zahl von Asylanträgen in der ersten Hälfte der 1990er Jahre war vor allem auf die Flüchtlinge der Balkankrise zurückzuführen – mit dem Höhepunkt in den Jahren 1992 und 1993. Seit 2000 kam die Mehrheit der Antragsteller aus asiatischen Herkunftsstaaten. Ausnahme bildet das Jahr 2013, da wurden 14.900 Asylerstanträgen von Menschen aus der Russischen Föderation gestellt, unter ihnen vorwiegend Flüchtlinge aus dem Nordkaukasus, vor allem Tschetschenien. Hauptherkunftsland von Asylantragstellern im Jahr 2015 war Syrien mit 158.657 Anträgen, was knapp 36 Prozent aller Antragsteller entspricht. Mit deutlichem Abstand folgten Personen aus Albanien (53.805), dem Kosovo (33.427), Afghanistan (31.382) und dem Irak (29.784).
Die Asylantragszahlen 2015 spiegeln nicht unbedingt die tatsächlichen Zahlen der Asylsuchenden wieder. Viele von ihnen, hatten aufgrund der chaotischen Zustände beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Die Zahlen des EASY-Systems, in dem Asylsuchende in Deutschland zunächst registriert werden, scheinen genauer zu sein. Dort wurden 2015 knapp 1,1 Millionen Menschen registriert.
Doch auch die EASY-Zahlen beinhalten Fehlerquoten. Unter den ca. 1,1 Mio Registrierten gibt es eine hohe unbekannte Zahl an Doppel- und Fehlregistrierungen. Außerdem haben viele Flüchtlinge Deutschland nur als Durchreiseland benutzt, um in andere Länder weiter zu reisen.
Zwischen September und November wurden laut Eurostat in Schweden rund 100.000 neue Asylanträge verzeichnet, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den Vormonaten bedeutet. In Finnland wurden über 23.000 neue Asylanträge gezählt, in Norwegen knapp 22.000. Auch in anderen nord- und westeuropäischen Staaten wie Dänemark, Belgien, den Niederlanden oder auch Frankreich waren seit August/September signifikante Anstiege von neuen Asylanträgen zu verzeichnen.