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„Staatsleistungen“ 2024

Die „Staatsleistungen“ – bei denen es sich weitestgehend um die Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen ‚Kirchenregiments‘ handelt – sind planmäßig, entsprechend der Anpassungsklauseln in den Konkordaten und Staat-Kirche-Verträgen, für das Jahr 2024 auf 618 Mio. Euro (618.361.500) gestiegen. Die Gesamtsumme dieser Alimentierungen beläuft sich damit seit 1949 auf 21,4 Mrd. Euro (21.381.338.000).

In einer Mitteilung schreibt dazu Johann-Albrecht Haupt, der jedes Jahr für die Humanistische Union diese Zahlen recherchiert, dass der Verfassungsauftrag zur Beendigung dieser Zahlungen weiterhin missachtet wird.

Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 Bundesländer (Hamburg und Bremen zahlen als ehemalige Freie und Hansestädte, d.h. Kaufmannsrepubliken, keine Staatsleistungen an die Kirchen). Sie entsprechen den Veröffentlichungen in den späteren Haushaltsrechnungen. Die Zahlungen unterliegen nicht den Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe.

Die Gesamtsumme der Zahlungen für das Jahr 2024 beläuft sich auf 618 Mio. Euro (618.361.500). Das ist gegenüber 2023 (602 Mio. Euro) ein Anstieg um 16.117.300 Euro oder 2,7 Prozent. Die Verträge zu den Staatsleistungen haben Anpassungsklauseln, die sich an der Beamtenbesoldung orientieren. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 21,4 Mrd. Euro (21.381.338.000).

Bei einer Umrechnung der Zahlungen auf pro Kopf der Bevölkerung sind Sachsen-Anhalt (20,08 Euro) und Rheinland-Pfalz (17,33 Euro) die ‚Spitzenreiter‘. Nordrhein-Westfalen (1,37 Euro) und das Saarland (77 Cent) zahlen die geringsten Staatsleistungen pro Kopf der Bevölkerung der Bundesländer. Die Länder Hamburg und Bremen zahlen keinerlei Staatsleistungen.

Bereits dieser Aspekt der großen Unterschiedlichkeiten verweist auf die politischen Willkürlichkeiten bei der Festlegung der Staatsleistungen bei Gründung der Bundesländer. So müssten Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ähnliche Beträge pro Kopf der Bevölkerung nennen, da beide Bundesländer u. a. Rechtsnachfolger des Preußen-Konkordats von 1929 sind.

Diese politischen Gestaltungsfähigkeiten zeigen sich dann auch in der Sortierung der Staatsleistungen nach der Zahlung pro Kopf der evangelischen Kirchenmitglieder.

Das Bundesland mit der höchsten Zahlung pro evangelischem Kirchenmitglied ist – mit großem Abstand – Sachsen-Anhalt (156,46 Euro). Danach folgen die weiteren vier östlichen Bundesländer, bis dann Rheinland-Pfalz (31,51 Euro) als erstes westliches Bundesland zu nennen ist.

In den genannten Staatsleistungen sind keine Baulasten berücksichtigt und auch nicht die Zahlungen in der DDR, denn in der DDR wurden ebenfalls Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt.

(CF)

Im Anhang befindet sich die Daten der Grafiken und Tabellen als auslesbare Excel-Dateien.