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Staatsleistungen 2023

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200).  Gegenüber den Staatsleistungen 2022 (594 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 1,3 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR und den Baulastverpflichtungen) auf 20,8 Mrd. Euro (20.757.995.000).

Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) hat die Ergebnisse seiner Recherche zu den Staatsleistungen der deutschen Bundesländer für das Jahr 2023 vorgelegt.

Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 Bundesländer (Hamburg und Bremen zahlen als ehemalige Freie und Hansestädte, d. h. Kaufmannsrepubliken, keine Staatsleistungen an die Kirchen). Sie entsprechen den Veröffentlichungen in den späteren Haushaltsrechnungen. Die Zahlungen unterliegen nicht den Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe.

Die Gesamtsumme der Zahlungen für das Jahr 2022 beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200). Das ist gegenüber 2022 (594 Mio. Euro) ein Anstieg um 1,3 Prozent. Die Verträge zu den Staatsleistungen haben Anpassungsklauseln, die sich an der Beamtenbesoldung orientieren.

Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 20,8 Mrd. Euro (20.757.995.000).

Bei einer Umrechnung der Zahlungen auf pro Kopf der Bevölkerung sind Sachsen-Anhalt (19,40 Euro) und Rheinland-Pfalz (16,39 Euro) die ‚Spitzenreiter‘. Nordrhein-Westfalen (1,37 Euro) und das Saarland (77 Cent) zahlen die geringsten Staatsleistungen pro Kopf der Bevölkerung der Bundesländer. Die Länder Hamburg und Bremen zahlen keinerlei Staatsleistungen.

Bereits dieser Aspekt der großen Unterschiedlichkeiten verweist auf die politischen Willkürlichkeiten bei der Festlegung der Staatsleistungen bei Gründung der Bundesländer. So müssten Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ähnliche Beträge pro Kopf der Bevölkerung nennen, da beide Bundesländer u. a. Rechtsnachfolger des Preußen-Konkordats von 1929 sind.

Diese politischen Gestaltungsfähigkeiten zeigen sich dann auch in der Sortierung der Staatsleistungen nach der Zahlung pro Kopf der evangelischen Kirchenmitglieder.

Das Bundesland mit der höchsten Zahlung pro evangelisches Kirchenmitglied ist – mit großem Abstand – Sachsen-Anhalt (144,36 Euro). Danach rangieren die weiteren vier östlichen Bundesländer, bis dann Rheinland-Pfalz (28,62 Euro) als erstes westliches Bundesland folgt.

In den genannten Staatsleistungen sind keine Baulasten berücksichtigt und auch nicht die Zahlungen in der DDR, denn in der DDR wurden ebenfalls Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt.

(CF)