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Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? 2002, 2007, 2012

Vier Fünftel der Befragten (82 Prozent) äußern sich zustimmend zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland.

Die Unterschiede hinsichtlich einzelner Gruppen von Befragten bleiben entweder im Toleranzbereich bzw. sind auch aus anderen Umfragen zu diesem Thema bereits bekannt, so, dass Ältere, Katholiken und Anhänger der CDU/CSU diesen Fragen zwar auch mehrheitlich, aber etwas verhaltener zustimmen (75 Prozent, 76 Prozent, 74 Prozent). (→ Sterbehilfe, Verhaltensbeurteilung, 2002)

Da die Frage nach einer gesetzlichen Regelung durchaus in der Hinsicht von den Befragten verstanden werden kann, dass sie ein Verbot oder eine Einschränkung damit meinen, hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zwei weitere Fragen stellen lassen, um u. a. auch diesen Aspekt abzuklären.

Zum einen ist es die Frage ob Schmerztherapie und Sterbegleitung als ausreichend angesehen werden, und zum anderen die Frage, an welchem Sterbehilfe-Modell sich die Befürworter einer gesetzlichen Regelung orientieren würden.

Dabei zeigt sich, dass von den Befürwortern einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe ein Anteil in der Größenordnung von rund fünf Prozent die Sterbehilfe nicht im Sinne der DGHS geregelt sehen möchte.

Mit anderen Worten: Die Anzahl der Befürworter einer gesetzlichen Regelung und Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe beläuft sich auf ca. drei Viertel (78 Prozent) der Bevölkerung.

Ein Fünftel der Bevölkerung (20 Prozent) ist der Auffassung, dass Schmerzlinderung und Sterbebegleitung ausreichend seien und es keiner weiteren Möglichkeiten der Sterbehilfe bedürfe. Drei Viertel (74 Prozent) sprechen sich für weitergehende Möglichkeiten der Sterbehilfe aus.

Hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten der Sterbehilfe haben die Schweiz und die Niederlande unterschiedliche gesetzliche Regelungen, an denen sich eine deutsche gesetzliche Regelung orientieren könnte.

Das Schweizer Modell der Sterbehilfe wurde 2003 von den Befürwortern einer gesetzlichen Regelung in Deutschland etwas stärker als Vorbild gesehen (47 Prozent), als das Niederländische Modell (43 Prozent).

Fünf Prozent der Befürworter der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe wollen keine der beiden Regelungen, was die mögliche Schlussfolgerung zulässt, dass diese Befragten bei einer gesetzlichen Regelung eventuell eher an ein Verbot der Sterbehilfe gedacht haben könnten.

Die DGHS hat zur weitergehenden Klärung - welche Regelungen in einem deutschen Gesetz den Ansichten der Bevölkerung entsprechen würden - im September 2003 vier verschiedene Regelungen zur Auswahl gestellt.

Sie reichen vom generellen Verbot einer Sterbehilfe bis zum Tod auf Verlangen und ärztlicher Entscheidung bei einem diagnostizierten Leidensprozeß Schwerstkranker, die sich nicht mehr äußern können.

Der Vorschlag, die aktive Sterbehilfe auf seltene Extremfälle, also unheilbar Schwerstkranke (bei vollem Bewusstsein) zu begrenzen, findet eine eindeutige Mehrheit (61 Prozent).

Alle weiteren Regelungsvorschläge finden geringere Zustimmung. Die Verlagerung in die Kompetenz des Arztes bei Schwerstkranken, die sich nicht mehr äußern können, findet ebenso wenig Zustimmung (26 Prozent) wie die generelle Erlaubnis, wenn der Patient es so wünscht (23 Prozent).

Eine Beibehaltung des grundsätzlichen Verbotes wurde 2003 von 16 Prozent der Befragten gewollt.

Insgesamt hält nur etwa ein Drittel der Befragten die Patientenverfügung für ausreichend, um das Lebensende und das Sterben zu regeln. Über die Hälfte bis zu zwei Drittel halten diese Regelungen nicht für ausreichend. Erstaunlich ist der zwischen 10 und 15 Prozent liegende Anteil derer, die es nicht wissen, entweder weil sie sich mit dem Thema noch gar nicht befasst haben (dies könnte bei den Jüngeren der Fall sein) oder weil sie die verschiedenen Formulierungen und welche davon tatsächlich rechtssicher sind, nicht verstehen. Auch parteiübergreifend ist eine Mehrheit der Meinung, dass die Patientenverfügung allein nicht ausreicht. Wobei die Mitglieder von SPD, FDP und Linkspartei dort deutlicher Mängel feststellen. Aber andererseits ist ca. ein Drittel der zu den einzelnen Parteien zugehörigen der Meinung, dass dies ausreichend wäre (außer Linkspartei: da sind es nur ca. ein Fünftel).

Hier bedarf es weiterer Aufklärung und einheitlicher Formulierungen, die dann auch von den Ärzten nicht anders interpretiert werden können und dürfen.

Anmerkung: Die Deutsche Hospiz Stiftung hat sich im Jahr 2000 sehr entschieden gegen Umfrageergebnisse der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben gewandt: „Für Wirbel gesorgt hatte kürzlich eine Forsa - Umfrage, nach der angeblich 81 Prozent der Befragten für aktive Sterbehilfe sind. Dabei waren jedoch die Begriffe Sterbehilfe und aktive Sterbehilfe durcheinander geraten, außerdem wurde suggestiv gefragt.“ (https://www.stiftung-patientenschutz.de/news/372/118/Reaktion-auf-die-angeblich-neue-Studie-zur-Sterbehilfe-Deutsche-Hospiz-Stiftung-empoert-sich-ueber)

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat dazu selber eine Umfrage (bei Emnid) in Auftrag gegeben und kommt zu der Aussage: „Die Mehrheit der Deutschen ist gegen aktive Sterbehilfe. 56,6 Prozent wollen stattdessen den Einsatz von Palliativmedizin und Hospizarbeit.“ Leider gibt es in den Hintergrundinformationen zu dieser Umfrage keinerlei Information über die Frageformulierung. Und Auswertungsbeispiele, die unter den Befürwortern der aktiven Sterbehilfe in Abhängigkeit der Parteipräferenz als größte Gruppe 52,0 Prozent „Rechte“ ausweist, disqualifiziert sich selbst, da für diese Gruppe die Fallzahlen (ca. 16 - 18 Befragte) zu gering für eine seriöse Auswertung sind.

Zum anderen unterstützt die Deutsche Hospiz Stiftung indirekt die Umfragen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, in dem eine von ihr selbst veranlasste Studie (Emnid-Umfrage 2003) belegt, dass 81 Prozent der Menschen in Deutschland „schnell und plötzlich“ sterben möchten.

Auch im Jahr 2012 wurde vom Forsa-Institut eine Umfrage zur Sterbehilfe gemacht. Hier ging es um den Aspekt, inwieweit Ärzten erlaubt sein sollte, das Leben Schwerstkranker auf Wunsch zu beenden und wie es sich dabei mit dem Berufsethos verhält.

Dabei sind ca. drei Viertel der Bevölkerung grundsätzlich für die Möglichkeit des Eingreifens des Arztes in dieser Hinsicht. Im Osten sind es sogar vier Fünftel. Zudem sind es doch eher die Männer, die dem zustimmen (80 Prozent) als die Frauen (73 Prozent). Bei der Altersstruktur ist auffällig, dass gerade bei den Jüngeren und bei den über 60-Jährigen die Zustimmung etwas verhaltener ist (70 und 72 Prozent).

Für die Jüngeren scheint dieses Thema zeitlich doch zu weit vom gefühlsmäßig natürlichen Tod entfernt zu sein und für die Älteren doch wohl schon zu nah. Der Anteil im mittleren Alter zwischen 45 und 59 kann vermutlich am ehesten zustimmen, weil sie zum Teil bereits diesbezügliche Erfahrungen bei der Betreuung, Pflege und Sterbebegleitung der Eltern/Großeltern gemacht haben.

Und trotz dass die beiden Kirchen sich vehement gegen eine Sterbehilfe einsetzen, ist die Gemeinde wohl realitätsnäher und es sind ebenfalls ca. drei Viertel der evangelischen (76 Prozent) und mehr als zwei Drittel der katholischen Christen (69 Prozent) für eine passive Sterbehilfe durch den Arzt.

Bei der Frage, ob es mit dem Berufsrecht vereinbar sei, dass Ärzten die Möglichkeit gegeben wird, einen Schwerstkranken beim Suizid zu unterstützen, sind es auch mehr als zwei Drittel der Bevölkerung, die der Meinung sind, dass der Arzt dies nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden sollte. Hier sind es vor allem die Älteren (77 Prozent) und die Frauen (72 Prozent), die sich auf den Arzt verlassen möchten. Aber auch Religionszugehörigkeit zu einer der beiden großen Konfessionen hindert die Menschen nicht daran, dem Arzt die Gewissensfreiheit zu überlassen.