Sie sind hier

Unterstütztes Sterben im Vereinigten Königreich

Die Diskussion über die Sterbehilfe („assisted dying“) wird im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland seit Jahrzehnten geführt. 1961 wurde ein Suizid-Gesetz (Suicide Act 1961) verabschiedet, dass jegliche Sterbehilfe, insbesondere von Ärzten, unter Strafe stellt. Seither hat die Diskussion über eine Gesetzesänderung nicht aufgehört. Eine besondere Rolle dabei haben die Stellungnahmen der Ärzteorganisationen gespielt, wobei sich die Auffassungen ihrer Mitglieder im Laufe der Jahre immer weniger ablehnend gegenüber einer Legalisierung entwickelten.

Diese Meldung wurde am 12.10.2020 aktualisiert (am Schluss).

Gesetzeslage

Das Royal College of Physicians (RCP) schreibt dazu:

Der Suicide Act von 1961 und der Criminal Justice Act (Nordirland) von 1966 machen es zu einem Straftatbestand, den Selbstmord einer anderen Person zu fördern oder zu unterstützen. Das schottische Recht enthält kein spezifisches Verbot der Beihilfe zum Suizid, aber jeder, der dies tut, kann wegen Mordes oder schuldhafter Tötung angeklagt werden.

Die vom Direktor der Staatsanwaltschaft erlassene Richtlinie für Staatsanwälte in Bezug auf Fälle der Ermutigung oder Beihilfe zum Selbstmord besagt, dass eine Strafverfolgung eher erforderlich ist, wenn ‚der Verdächtige in seiner Eigenschaft als Arzt, Krankenpfleger, andere Angehörige der Gesundheitsbranche, professioneller Betreuer [ob gegen Bezahlung oder nicht] oder als Autoritätsperson, z. B. als Gefängniswärter, gehandelt hat und das Opfer in seiner Obhut war‘.

Die RCP definiert „unterstütztes Sterben“ als:

Die Abgabe einer tödlichen Dosis von Medikamenten durch einen Arzt an einen unheilbar kranken Patienten, der bestimmte, gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt und diese Medikamente anfordert, damit sie von der betroffenen Person zur Beendigung ihres Lebens verwendet werden können.

Die Kriterien, die ein Patient erfüllen müsste, wären gesetzlich definiert, und wir können den Inhalt einer Gesetzgebung nicht vorhersagen. In Anbetracht früherer Rechnungen ist es wahrscheinlich, dass zwei Ärzte sich davon überzeugen müssten, dass die Person, die den Antrag stellt

  • tödlich erkrankt war (definiert als unheilbare und fortschreitende Krankheit, bei der mit dem Tod innerhalb von 6 Monaten gerechnet werden muss)
  • die Fähigkeit hatten, die Entscheidung zu treffen, ihr Leben zu beenden
  • die Fähigkeit hatten, ihr eigenes Leben zu beenden
  • waren über ihre Möglichkeiten der Palliativpflege vollständig informiert
  • hatten die klare und feste Absicht, ihr Leben zu beenden, was freiwillig, auf informierter Basis und ohne Zwang oder Nötigung erreicht wurde.“

Die Diskussion eines Gesetzentwurf, der in der Sitzungsperiode 2016/17 im britischen Oberhaus von Lord Hayward eingebracht worden war, und der es ermöglichen sollte, kompetenten Erwachsenen, die unheilbar krank sind, auf ihren Wunsch hin eine bestimmte Unterstützung zu gewähren, um ihr eigenes Leben zu beenden, wurde nach einer Beendigung dieser Sitzungsperiode (Prorogation des Parlaments) nicht wieder aufgenommen.

Die bestehende Gesetzeslage steht im klaren Kontrast zu der Meinung in der britischen Bevölkerung, die sich 2019 – in einer Umfrage des National Centre for Social Research (NatCen) im Auftrag der Organisation „My Death, My Decision (MDMD)“ mit 90 Prozent für eine Legalisierung der Sterbehilfe aussprach. In einer zweiten Umfrage 2019 befürworteten 84 Prozent der Befragten die Möglichkeit eines assistierten Suizids.

Die Antworten zeigen, dass es im Großen und Ganzen kaum Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen gibt, abgesehen von den Christen und vor allem den Muslimen, die jedoch beide für den Diskurs nur von geringer Zahl und Bedeutung sind.

Exkurs: Canada

Die Diskussionen sind dabei nicht auf das Vereinigte Königreich beschränkt. So wurde in Canada die medizinisch Hilfe im Sterben (medical assistance in dying - MAID) 2016 legalisiert. In Kanada umfasst die „Medizinische Hilfe im Sterben“ derzeit:

  • die Verwendung von Medikamenten durch einen Arzt oder eine Krankenschwester, die auf Wunsch direkt den Tod einer Person verursachen;
  • die Verschreibung oder Bereitstellung von Medikamenten durch einen Arzt oder eine Krankenschwester, mit denen eine Person ihren eigenen Tod herbeiführen kann.

Das Gesetz legt ebenfalls die Kriterien für die Förderungswürdigkeit derjenigen fest, die einen Antrag auf MAID stellen möchten. Es legt auch Sicherheitsvorkehrungen fest, die Ärzte und Krankenschwestern bei der Entscheidung, ob ein Patient für MAID in Frage kommt, zu beachten sind, insbesondere um sicherzustellen, dass der Patient, der einen Antrag auf MAID stellt, umfassend informiert ist und seine Zustimmung aus freien Stücken gegeben hat.

Zu allen Informationen über MAID hat die Regierung Kanadas eine eigene umfangreiche Internetseite veröffentlicht.

Die Diskussion in Kanada, die Sterbehilfe nicht nur angesichts eines nahen Todes zu erlauben, findet in einer Umfrage (2019) breite Zustimmung.  74 Prozent der Kanadier sind für die generelle Möglichkeit einer Freitodbegleitung bei unheilbaren Krankheiten.

Nach einer aktuellen Meldung der BBC hat die kanadische Regierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die medizinisch unterstützte Sterbehilfe für Menschen zugänglich machen soll, die nicht todkrank sind.

Umfragen des RCP

In mehreren Umfragen (2006, 2014, 2019) hat das RCP die Auffassungen seiner Mitglieder erfragt.

Aufgrund dieser Umfragen (seit 2006) hat sich eine Meinungsänderung ergeben, so dass die RCP aktuell eine neutrale Position einnimmt und ihre frühere Ablehnung aufgegeben hat.

Die Antworten auf die verschiedenen Fragen zeigen die langsame Mentalitätsveränderung der Ärzte, die sich von einer neutralen Position zu einer Befürwortung einer Legalisierung aussprechen, auch wenn die Gruppe der Opponenten einer Gesetzesänderung noch die größte Gruppe darstellen.

In einer Übersicht für eine Auswahl von Fachärzten aus der Gesamtveröffentlichung (Download) werden die unterschiedlichen Positionen innerhalb dieser Fachärzte deutlich.

Die generelle Opposition der Palliativmediziner gegen eine Legalisierung des unterstützten Sterbens ist nicht überraschend.

Die generelle Auffassung einer relativen Mehrheit gegen eine Legalisierung der Sterbehilfe teilen auch die Mitglieder des Royal College of General Practitioners – RCGP (rund 53.000 Allgemeinmediziner/Hausärzte). In einer Umfrage 2019, deren Ergebnis im Februar 2020 publiziert wurde, sagten 47 Prozent der befragten Ärzte, dass die RCGP eine Änderung des Gesetzes über Sterbehilfe ablehnen solle. 40 Prozent der Befragten sagten, dass die RCGP eine Änderung des Gesetzes über Sterbebegleitung unterstützen solle, vorausgesetzt, es gibt einen Regelungsrahmen und angemessene Sicherungsprozesse und 11 Prozent der Befragten meinten, dass die RCGP eine neutrale Position einnehmen solle. Zwei Prozent enthielten sich der Antwort.

Wie sehr sich jedoch die Auffassungen in den letzten Jahren verändert haben, zeigt sich darin, dass noch 2013 sich von den Allgemeinmediziner/Hausärzten 77 Prozent gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen hatten und es 2019 noch 47 Prozent sind.

Das Thema beschäftigt auch andere Ärzteorganisation im Vereinigten Königreich und die Britische Ärztevereinigung BMA (British Medical Association) hat für eine Mitgliederumfrage 2020 zur Sterbehilfe ein Informationsvideo geschaltet.

Aktualisierung am 12.10.2020

„Die allererste Umfrage unter den Mitgliedern der British Medical Association, die sich seit 2006 offiziell gegen die Sterbehilfe ausspricht, ergab, dass 50 % eine Gesetzesänderung befürworten, während nur 39 % dagegen waren und 11 % unentschlossen.

Mehr als 10.000 der 29.000 befragten Ärzte gaben sogar an, dass sie sich aktiv beteiligen würden, wenn das Gesetz ihnen erlauben würde, tödliche Medikamente zur Selbstverabreichung an berechtigte Patienten zu verschreiben.“

(CF)