USA: Konfessionslose klagen für ihre Rechte im Parlament von Pennsylvania
Eine Gruppe Konfessionsloser hat gestern vor dem Bundesgericht in Harrisburg eine Klage eingereicht, um zu klären, wie mit den Gebeten umgegangen wird, mit denen die Sitzungen des Repräsentantenhauses normalerweise eröffnet werden.
Wie Associated Press berichtet, handelt es sich bei den Klägern um fünf Personen und drei Organisationen – die Pennsylvania-Konfessionslosen, die Freidenkern von Dillsburg und die Lancaster Freidenker Vereinigung. Sie haben den Sprecher des Repräsentantenhauses verklagt, der ihre Bitte um Beteiligung an den Eröffnungszeremonien abgelehnt hatte.
Ein Sprecher der Republikaner, die die Mehrheit im Parlament haben, erklärte, dass die Regelung im Einklang mit der Verfassung und den Entscheidungen des Obersten Gerichtshof stehe.
Die Kläger beziehen sich auf den Ersten Verfassungszusatz der USA, der besage, dass niemand zu religiösen Handlungen gezwungen werden dürfe.
Zwischen Januar 2008 und Februar 2016 seien 575 der 678 Parlamentssitzungen durch Aufrufe („invocations“) eröffnet worden. 265 mal durch Nicht-Parlamentarier - davon 238 durch christliche Pfarrer, 23 durch Rabbiner, 3 durch Muslime und einen Nicht-Religiösen, der ein monotheistisches Gebet vortrug.
Der Sprecher des Hauses hatte gegenüber den Konfessionslosen erklärt, dass man nur auf Anfragen von „religiösen Führern von regulär begründeten Kirchen oder Kongregationen“ reagiere.