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USA: Todesurteile und Hinrichtungen werden weniger

Das Informationszentrum zur Todesstrafe (Death Penalty Information Center, DPIC) hat in seinem Jahresbericht 2016 Informationen und Übersichten zu Todesurteilen und Hinrichtungen in den USA publiziert. Seit dem Jahr 2000 reduzieren sich die Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen. 2016 sind sie wieder auf dem Stand von vor 25 Jahren. Es gibt dafür nicht nur Meinungsänderungen, sondern auch sachliche Gründe.

Die Zeitreihen des DPIC seit 1976/77 bis 2016 (1976 war die Todesstrafe in den USA wieder erlaubt worden, nachdem sie 1973 vom Obersten Gerichtshof verboten worden war) beruhen bis 2013 auf den Angaben des staatlichen Bureau of Justice Statistics der USA.

31 der 50 US-Bundesstaaten haben keine Todesstrafe oder haben sie zumindest in den vergangenen zehn Jahren nicht ausgeführt.

Seit Wiedereinführung der Todesstrafe (1976) sind bis Ende der 1990er Jahre die Hinrichtungen pro Jahr angestiegen. Die höchste Anzahl der Hinrichtungen (98) fanden im Jahr 1999 statt. Seitdem verringern sie sich wieder.

Die Todesstrafen sind dabei um ein Mehrfaches höher (1996: 325), folgen aber dem gleichen Trend.

Die Differenz zwischen Todesurteilen und Hinrichtungen hat zur Konsequenz, dass die Zahl der Häftlinge, die in Todestrakten auf ihre Hinrichtung warten, stetig ansteigt und seit 1995 die Zahl von 3.000 Häftlingen in den Todeszellen übersteigt.

Von diesen (in 2016) 2.905 Häftlingen befinden sich zwei Drittel (66 Prozent) in den Todestrakten von sechs Bundesstaaten: Kalifornien (741), Florida (396), Texas (254), Alabama (194), Pennsylvania (175) sowie North Carolina (155).

Eine Initiative in Kalifornien, die Todesstrafen in lebenslängliche Freiheitsstrafen ohne Begnadigungs­möglichkeit umzuwandeln, fand am 8. November 2016 keine Mehrheit.

Unschuldig Verurteilte

Allerdings gibt diese Situation den Häftlingen, die unschuldig verurteilt wurden, die Chance in einem Wieder­aufnahme­verfahren freigesprochen zu werden. Das haben seit 1973 insgesamt 156 zum Tode Verurteilte erlebt. Von 1973-1999 wurden jährlich 3 Häftlinge freigesprochen, von 2000-2011 waren es pro Jahr fünf zum Tode Verurteilte, die als unschuldig frei gelassen wurden mussten. Weitere Überprüfungen für die Jahre 1985 und 2000 ergaben, dass bei 250 untersuchten Gerichts­verfahren und Verurteilungen von Haar-Analysen per Mikroskop eine Fehlerquote von 95 Prozent bestand. Aufgrund der vollstreckten Urteile waren seitdem 14 Menschen hingerichtet worden oder in der Haft verstorben.

Faktoren, warum die Zahl der Hinrichtungen sinkt

Zu den Einflussfaktoren, durch die die Zahl der Todesurteile sich verringert, gehört zum einen eine Veränderung im gesellschaftlichen Klima, bei dem die Unterstützer der Todesstrafe immer weniger werden und sich eine ähnliche Veränderung zeigt, wie bei der Zahl der Todesurteile. Nach einer Zeitreihe von Gallup und des PEW Research Centerslag die höchste Zustimmung zur Todesstrafe in der Mitte der 1990er Jahre (bei 80 Prozent), so hat sie sich seitdem recht beständig verringert und befindet sich aktuell in der gleichen Größenordnung wie in den 1960er Jahren.

Zum anderen zeigt die Anzahl der Morde und die Mordquote (pro 100.000 Einwohnern) in den USA einen beinahe parallelen Verlauf wie die Veränderung in der Anzahl der Todesstrafen. Das würde heißen, dass die Zahl der Todesstrafen sich auch deshalb verringert, weil sich die Zahl der Morde verringert.

Eine dritte Einflussgröße sind die Komplikationen mit der vorrangigen Hinrichtungsmethode der letalen, d. h. zum Tode führenden Injektion, durch einen dreifachen „Giftcocktail“. Die Europäische Union hat seit 2011 die Ausfuhr von verschiedenen Barbituraten, insbesondere von Natrium Thiopental, verboten. Diese Substanzen befinden sich seit 2005 auf der Anti-Folter-Liste der EU, die den Export von Wirkstoffen für Folterungen und Hinrichtungen verbietet. Als die US-Behörden auf das verwandte Pentobarbital zurückgriffen, wird es von den Herstellern mittlerweile nicht mehr an US-Gefängnisse geliefert.

Nach Regionen

In der Unterteilung nach vier Regionen, mit denen historisch-kulturell-ethnisch-ökonomische Unterschiede umrissen werden, leben im Nord-Osten rund 19 Prozent der Bevölkerung, im Mittleren Westen 23 Prozent, im Süden 36 Prozent und im Westen 22 Prozent.

Der Anteil der Südstaaten beläuft sich auf rund 60 Prozent aller Todesstrafen, der Westen hat 23 Prozent, der Mittlere Westen 12 und der Nordosten 6 Prozent.

Vor Verallgemeinerungen muss jedoch gewarnt werden, denn in 2016 sind es von den 15 Bundesstaaten, die als „Süden“ zusammengefasst werden - und die als konservativ, rückständig und rassistisch gelten - nur sechs Bundesstaten, in denen 12 Todesstrafen ausgesprochen wurden, Texas (4 Todesurteile), Alabama (3) und Florida (2), Arizona (1), North Carolina (1) und Oklahoma (1). Der Rückgang der Todesurteile seit 2000 geht auf das Konto dieser Südstaaten, die durch ihre geringeren Verurteilungen diesen Trend maßgeblich definieren.

In den Prozentanteilen nähern sie sich immer mehr den Anteilen des Westens an, vor allem Kaliforniens, wo 2016 acht Todesurteile ausgesprochen wurden.

(CF)