Katholische Eheschließungen 1953 - 2003
In den 1950er und 1960er Jahren gab es überwiegend religiös homogene Ehen. Für den doch meist religiös geprägten Alltag war es wichtig, dass beide Partner derselben Konfession angehörten. In den folgenden Jahrzehnten, verlor Religion den prägenden Charakter für den Alltag, so dass es in einer Ehe immer unwichtiger wird, welcher Konfession oder Weltanschauung der Partner angehört.
1962 ist - in absoluten Zahlen - das ‚heiratsfreudigste’ Jahr in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Aufbegehren gegen Konventionen in den sechziger Jahren (für die die viel zitierte ‚Studentenbewegung’ nur ein Ausdruck ist) geht die Zahl der Eheschließungen zurück.
Der Rückgang zeigt sich besonders bei den religiös „homogenen“ Eheschließungen. 1961 war die Relation zwischen religiös katholisch homogenen Ehen (171.000) und „Mischehen“ - um den katholischen Ausdruck zu gebrauchen - (56.000 + 56.000 = 112.000) bei ziemlich genau 1,5 : 1. Im Jahr 1978 hatte sich diese Relation auf 1,3 : 1 verringert (104.000 : 80.000).
Der Rückgang katholischer religiös „homogener“ Ehen ist ein Trend, der sich kontinuierlich seit 1953 zeigt, mit einer gewissen Verlangsamung um 1980. Lag der Anteil dieser Ehen an allen „katholischen“ Eheschließungen 1953 bei 61,3 Prozent, hat er sich bis zum Jahr 2003 auf 39,9 Prozent verringert.
War diese homogene Ehe 1953 noch das Normale und die „Mischehen“ schon seltener (36,4 Prozent), gab es kaum (2,3 Prozent) Eheschließungen mit andersgläubigen oder gemeinschaftslosen Partnern.
2003 sind daraus drei Gruppen geworden. Katholisch homogene Ehen (36,4 Prozent) sind immer noch am häufigsten, aber „Mischehen“ (33,2 Prozent) Ehen mit konfessionslosen Ehepartnern (21,8 Prozent) sind schon die Mehrheit (55,0 Prozent) bei „katholischen“ Eheschließungen.
(CF)