Religionszugehörigkeiten nach Bundesländern, 1950-2003
1950 war in den nördlichen Bundesländern ein Anteil von rund 80 Prozent evangelischer Kirchenmitgliedern das Normale. Bis 1987 geht der Anteil in allen Bundesländern zurück. Besonders gravierend sind die Verluste von 1970 bis 1987 und 2003, insbesondere in den Stadtstaaten - was darauf hinweist, dass auch in anderen Großstädten Ähnliches geschehen ist.
Von 1950 auf 2003 hat sich der evangelische Bevölkerungsanteil um 20 Prozentpunkte reduziert (von 51,5 auf 31,3 Prozent).
Der Anteil katholischer Kirchenmitglieder an der Bevölkerung bleibt in den westlichen Bundesländern bis 1987 relativ stabil (Von 44,3 auf 42,9 Prozent). Bis 2003 werden dann die Verringerungen der Kirchenmitglieder deutlicher (Rückgang um 11 Prozentpunkte von 42,9 auf 31,7). Während jedoch in den meisten Ländern ein Rückgang zu sehen ist, verbessern sich die katholischen Anteile (auf geringem Niveau) in Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin (West).
Die Veränderungen sind ab den 1980er Jahren gravierend. War von 1970 bis 1987 der Anteil der Bevölkerung, die nicht Mitglied in einer der beiden großen christlichen Kirchen war, bereits deutlich gestiegen (von 6,4 auf 15,5 Prozent), so hat sich diese Entwicklung bis 2003 fortgesetzt (auf 31,0 Prozent).
Da diese Zahlen sich (Mit Ausnahme Berlins) nur auf die westlichen Bundesländer beziehen, ist der Zuwachs der Konfessionslosen aus den Neuen Bundesländern für diese Entwicklung unerheblich. In Gesamtdeutschland fällt der Anteil entsprechend noch höher aus.
Von 1950 bis etwa 1970 hat sich nur wenig in den Anteilen der Religionszugehörigkeit verändert. Seit 1970 zeigt sich dagegen eine ‚Entkirchlichung’, die insbesondere die evangelische Kirche betrifft. Der Anstieg der „Anderen“ in den westlichen Bundesländern - worunter als größte Gruppe die Konfessionslosen erfasst sind -, steht in direktem Zusammenhang mit den Verlusten evangelischer Anteile.
Die bis 2003 konfessionell relativ ‚stabilsten’ Bundesländer sind Rheinland-Pfalz, das Saarland und Bayern. Dass es sich dabei nicht um einen Stadt-Land-Unterschied handelt, darauf verweisen die deutlichen Veränderungen in den beiden Flächenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.