Kirchenmitglieder in den Bundesländern, 2001-2020
Das Staat-Kirche-Verhältnis wird in Deutschland weitgehend auf der Ebene der Bundesländer verhandelt, da der Bund für Kirche als Kultur/Kultus nur eine marginale Zuständigkeit besitzt. Insofern ist es angebracht, sich die Situation der beiden maßgeblichen großen „Amtskirchen“ in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Anzahl der Kirchenmitglieder und deren Entwicklung anzusehen.
Allgemeiner Überblick
Auch wenn die Tendenz der Verringerung der Anzahl der Kirchenmitglieder in allen Bundesländern gleichermaßen vorhanden ist, sind die Unterschiede zwischen den westlichen und den östlichen Bundesländern groß.
Alle westdeutschen Flächenländer (d. h. ohne die ‚Stadtstaaten‘ Berlin, Hamburg und Bremen) haben 2018 noch eine amtskirchliche Mehrheit, 2020 ist Schleswig-Holstein dazu gekommen. Die Verringerung der Prozentanteile von 2001 bis 2020 ist im Mittel um die 13 Prozentpunkte, mit dem Spitzenwert in Bayern mit rund 18 Prozentpunkten Verringerung. Aber auch in den östlichen Bundesländern geht diese Verringerung der Anzahl der Kirchenmitglieder stetig weiter, wenn auch nur im einstelligen zwischen 6 bis 8 Prozentpunkten. In den Jahren von 2015 – 2020 haben sich die Verringerungsraten vergrößert.
In der Reihung nach der Höhe der Anteile der beiden großen Amtskirchen (mit dem Saarland an der Spitze) und der Unterteilung in Römisch-katholisch sowie EKD-Evangelisch ist bemerkenswert, dass die dominierenden Religionsgemeinschaften ein größeres Verringerungspotential haben, als die bereits eher marginalen kleineren Gruppen. Das gilt sowohl bei katholischer Dominanz (im Saarland und in Bayern) wie bei evangelischer Dominanz (in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen), deren Anteile sich alle über 10-Prozentpunkte verringern. In den Bundesländern ohne eine ausgeprägte Dominanz (wie in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) verlaufen die Verringerungen ähnlich zueinander im mittleren einstelligen Bereich. Die ‚Standhaftigkeit‘ kleinerer Anteile wird vor allem bei den römischen Katholiken deutlich, die in den ausgeprägten Diaspora-Situationen im Norden und Osten Deutschlands ihre Anteile auf niedrigem Niveau relativ stabil halten können.
In der Grafik über die jährlichen Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr in ganz Deutschland (vgl. dazu Tabelle 17.2.) zeigt sich, dass sich die Verringerungsraten zunehmend verstärken.
50 Prozent Prognose: In der Theorie des Staatskirchenrechts ist die 50-Prozent-Marke wesentlich, da ein Anteil von unter 50 Prozent bedeutet, dass es nicht mehr ‚normal‘ ist, Kirchenmitglied zu sein und die Kirchen selber – zusammen – nicht mehr die Mehrheit des ‚Üblichen‘ stellen.
Acht der 16 Bundesländer haben bereits Ende 2019 keine Mehrheit der Mitglieder der Amtskirchen. Neben den sechs östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) – bei denen nicht bekannt ist, wann sie diesen Anteil unterschritten haben – sind es Hamburg (1995) und Bremen (2014), Ende 2019 war auch in Schleswig-Holstein die Mehrheit der beiden großen Kirchen beendet. Da auch in allen anderen Bundesländern die Rückgänge voran gehen, wird in Deutschland insgesamt voraussichtlich Ende 2021 bzw. spätestens 2022 diese Mehrheit Geschichte sein.
Für sieben Bundesländer wird es noch etwas dauern, bis dort die 50-Prozent-Marke voraussichtlich bzw. spätestens unterschritten sein wird: Hessen (2024), Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (bis 2030), Bayern und Rheinland-Pfalz (2033) und schließlich das Saarland (2037).
Die Bundesländer
(CF)