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Einschulungsalter und Religionszugehörigkeit 2023

Der Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen ist Pflicht für bekenntnisangehörige Schülerinnen und Schüler. Eine Recherche in zehn Städten von Baden-Württemberg, sowie in München, Berlin und Oldenburg, zeigt, dass rund 80 Prozent der Schulanfänger von diesem Unterrichtsfach nicht mehr erreicht werden. Mit Bezug zur Bevölkerung insgesamt sind die Kinder im ‚Einschulungsalter‘ nur noch zu rund 20 Prozent christliche Bekenntnisangehörige.

Von Werner Koch.

Datengrundlage sind die Angaben der Statistischen Ämter der angefragten Städte für das aktuelle Schuljahr 2023/2024 für die Altersgruppe der 0-7-Jährigen, die als stellvertretend für das „Einschulalter“ verstanden werden. Zehn der Städte befinden sich in Baden-Württemberg, drei weitere sind München, Berlin und Oldenburg. Die Daten sind evidenzbasiert für diese Städte und erheben keinen Anspruch darauf, national-repräsentativ zu sein.

In diesen ausgewählten Städten sind rund 80 Prozent der Schulanfänger keine Kirchenmitglieder. (vgl. Tabelle 1). Die Schwankungsbreite beträgt 73,5 bis 93,8 Prozent. Der höchste Anteil der christlichen Bekenntnisangehörigen findet sich in Reutlingen (26 Prozent der Altersgruppe), der geringste in Berlin (6 Prozent der Altersgruppe).

Am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart (Tabelle 2) wird deutlich, dass es sich dabei – im Berichtszeitraum 2017 – 2023 -, um einen kontinuierlichen Rückgang handelt: von 24,7 Prozent der Schulanfänger (2017) auf 17,5 Prozent (2023).

Ein Vergleich der Anteile der Kinder im ‚Einschulungsalter‘ mit den Anteilen der Bekenntnisangehörigen in der Gesamtbevölkerung der Städte veranschaulicht, dass der Anteil der christlichen Bekenntnisangehörigen in der Bevölkerung rund doppelt so groß ist, wie bei den Schulanfängern. Das gilt für die Römischen-Katholiken ebenso wie für die EKD-Evangelischen. (Tabelle 3 und Tabelle 4)

Tabellen:

(Im Anhang befinden sich die auslesbaren Excel-Dateien.)