Kirchenzugehörigkeit in Bremen 1950-2025

Ende 2025 gehörten in der Stadt Bremen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung keiner der beiden großen Kirchen an. Im niedersächsischen Umland waren es beim Zensus 2022 bereits 52,2 Prozent. Schreibt man den Trend der vergangenen zehn Jahre fort, läge der Bremer Anteil 2035 zwischen 78 und 82 Prozent.
Von Luisa Lenneper.
Bremen richtet 2026 den Tag der Deutschen Einheit in einer Gesellschaft aus, deren Bindung an die großen Kirchen seit Jahrzehnten schwindet. In der Stadt selbst ist dieser Wandel besonders weit fortgeschritten. Nach den Angaben der kommunalen Statistik, die fowid für die Großstadtauswertung zusammenträgt, gehörten Ende 2025 68,9 Prozent der Bremerinnen und Bremer weder der evangelischen noch der katholischen Kirche an. Zehn Jahre zuvor waren es 55 Prozent.

Der Rückgang betraf vor allem ausschließlich die evangelische Kirche, wie das folgende Flächendiagramm zeigt. Ihr Anteil sank von rund 84 Prozent im Jahr 1950 auf 23,3 Prozent im Jahr 2025. Der katholische Anteil lag 1950 bei knapp 10 und 2025 bei 7,8 Prozent.

Der Anteil der Konfessionsfreien
Die 68,9 Prozent außerhalb der beiden großen Kirchen sind nicht mit dem Anteil der Konfessionsfreien gleichzusetzen. Zu dieser Gruppe zählen auch Angehörige anderer Religionen und christlicher Gemeinschaften, darunter Muslime und Aleviten, orthodoxe und freikirchliche Christen, Juden, Buddhisten und Hindus. Nach Berücksichtigung dieser Zugehörigkeiten lässt sich der Anteil der Konfessionsfreien näherungsweise schätzen.
Der BAMF-Forschungsbericht „Zahl der Musliminnen und Muslime in Deutschland 2025“ beziffert den Anteil muslimischer Religionsangehöriger in Bremen und Hamburg zusammen auf 12,5 bis 13,2 Prozent. Eine Auswertung nur für die Stadt Bremen gibt es nicht. Die übrigen Religionsgemeinschaften können mangels regionaler Daten nur über ihren bundesweiten Anteil geschätzt werden. Hierfür werden die Schätzungen der fowid-Zusammenstellung für 2025 herangezogen, die zusammen rund 3,3 Prozent ergeben. Überträgt man den gemeinsamen muslimischen Anteil auf die Stadt Bremen und zieht ihn zusammen mit diesen 3,3 Prozent von den 68,9 Prozent ab, ergeben sich unter diesen Annahmen rund 53 Prozent Konfessionsfreie.[1]
Das Umland folgt mit gut zehn Jahren Abstand
Die folgende Grafik zeigt die 23 Umlandgemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern, in die Gesamtauswertung gehen alle 41 Gemeinden ein.

Im Umland insgesamt stieg der Anteil außerhalb beider Kirchen von 39,7 Prozent im Jahr 2011 auf 52,2 Prozent im Jahr 2022. Damit lag das Umland 2022 ungefähr dort, wo die Stadt Bremen beim Zensus 2011 stand. Neuere Daten gibt es für das Umland nicht. Bei einer ähnlichen Entwicklung wie bisher von gut einem Prozentpunkt pro Jahr aus der Zeit von 2011 bis 2022, läge der Anteil Ende 2025 grob bei 56 Prozent.
Dreißig Prozentpunkte zwischen Jung und Alt
Nach Alter unterscheiden sich die Anteile stark. Für Bremen, das Umland und Deutschland bietet der Zensus 2022 eine gemeinsame Datenbasis.

Beim Zensus 2022 gehörten in Bremen 79,4 Prozent der unter 18-Jährigen keiner der beiden Kirchen an. Bei den 65-Jährigen und Älteren waren es 49,2 Prozent. Auch im Umland und bundesweit stehen Jüngere häufiger außerhalb der beiden Kirchen. Bei den unter 18-Jährigen waren es im Umland 62,2 Prozent und bundesweit 61,4 Prozent.
Fast alle Großstädte ohne Kirchenmehrheit
In 74 der 79 von fowid erfassten Großstädte mit Angaben für 2025 gehörte die Mehrheit keiner der beiden Kirchen an. Eine Mehrheit aus evangelischen und katholischen Mitgliedern zusammen gab es nur noch in Bottrop, Hamm, Münster, Paderborn und Trier. Die folgende Grafik zeigt die erfassten Städte ab 200.000 Einwohnern. Bremen liegt dort mit 68,9 Prozent auf Platz 11, knapp hinter München.

Was in Bremen rechtlich anders ist
Auch rechtlich haben die Kirchen in Bremen eine andere Stellung als in den meisten Ländern. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach vor. Artikel 141, die sogenannte Bremer Klausel, nimmt Länder davon aus, in denen am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand, und das gilt für Bremen. Die maßgebliche Regelung steht in Artikel 32 der Bremer Landesverfassung und sieht einen bekenntnismäßig nicht gebundenen Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage vor. Das heutige Fach Religion soll nach der Darstellung der Bremer Bildungsbehörde nicht zu einer bestimmten Religion oder Konfession hinführen.
Außerdem zahlen nur Bremen und Hamburg keine jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Gemeint sind die historisch begründeten Zahlungen, die überwiegend der Finanzierung kirchlichen Personals und der Kirchenleitungen dienen. In den übrigen 14 Ländern sind dafür 2026 nach der fowid-Zusammenstellung zusammen rund 666 Millionen Euro vorgesehen. Davon zu unterscheiden ist die Finanzierung konkreter Leistungen kirchlicher Träger, etwa in Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Öffentliche Zuschüsse und Entgelte für solche Leistungen zählen nicht zu diesen Staatsleistungen. Deren Ausbleiben bedeutet also nicht, dass kirchliche Einrichtungen in Bremen ohne öffentliche Finanzierung arbeiten.
Ein Blick auf 2035
In den beiden hier gezeigten Modellen läge der Anteil 2035 zwischen rund 78 und 82 Prozent. Beide Kurven schreiben nur den bisherigen Verlauf fort, die Spanne bildet keine gesicherten Grenzen der künftigen Entwicklung. Änderungen bei Sterbefällen, Taufen, Eintritten, Wanderungen oder Austrittsquoten können die Entwicklung in beiden Modellen beschleunigen oder bremsen.[2]

Seit 2015 erhöhte sich der Bremer Anteil außerhalb beider Kirchen annähernd gleichmäßig. Eine lineare Regression (blaue gestrichelte Linie) über die elf jährlichen Registerstände von 2015 bis 2025 ergibt einen Anstieg um rund 1,4 Prozentpunkte pro Jahr. Würde sich dieser jährliche Zuwachs fortsetzen, läge der Anteil um 2030 bei etwa 75 Prozent und 2035 bei rund 82 Prozent der Bevölkerung.[3]
Die zweite Kurve (gelbe gestrichelte Linie) setzt voraus, dass der jeweils verbleibende Kirchenanteil jährlich um denselben relativen Anteil sinkt. Aus den Registerständen von 2015 bis 2025 ergibt sich dafür ein Rückgang um rund 3,5 Prozent pro Jahr. Die Überlegung dahinter ist, dass eine schrumpfende Mitgliederbasis den Anstieg verlangsamen kann, wenn sich sonst nichts ändert. Bei einem Kirchenanteil von 30 Prozent wären das zunächst etwa 1,1 Prozentpunkte, bei 20 Prozent nur noch 0,7, sodass der Anteil außerhalb beider Kirchen immer langsamer steigt und 2035 rund 78 Prozent erreicht. Ein unbegrenzt linearer Anstieg ist wegen der Obergrenze von 100 Prozent ausgeschlossen. Wann und in welcher Form er abflacht, folgt daraus aber nicht. Die zweite Kurve zeigt deshalb ein vorsichtiges Vergleichsszenario, das durch die bisherigen Daten allerdings nicht besser gestützt ist.
Bei der zeitlichen Rückprüfung werden die Modelle nur mit den Werten von 2015 bis 2021 geschätzt und anschließend an den Beobachtungen von 2022 bis 2025 geprüft. Beide unterschätzen die Anteile, im Mittel um 0,9 Prozentpunkte beim linearen und 1,3 beim abflachenden Modell. Die lineare Fortschreibung bildet den jüngsten Verlauf damit besser ab. Eine Sensitivitätsanalyse variiert das Anfangsjahr der linearen Fortschreibung zwischen 2011 und 2019. Die Ergebnisse für 2035 liegen dann zwischen rund 82 und 84 Prozent.
Mitgliedschaft und Religiosität
Mitgliedschaft sagt wenig darüber, wie wichtig jemandem die Kirche ist. Das zeigt Carsten Frerks Auswertung „Wichtigkeit von Religion und Kirche 2023“. Bundesweit bewerteten im ALLBUS 2023 jeweils rund 65 Prozent der evangelischen und katholischen Kirchenmitglieder den Lebensbereich Kirche als „unwichtig“, zusammengefasst aus den Werten 1 bis 3 einer Skala von 1 (unwichtig) bis 7 (sehr wichtig). Religiös praktizierend ist nur eine kleine Minderheit. In der Auswertung „Religionszugehörigkeiten 2025“ ordnet fowid rund fünf Prozent der Bevölkerung Deutschlands als religiös aktiv ein. Grundlage sind Angaben zum Gottesdienstbesuch und gruppenspezifische Schätzungen zur religiösen Praxis.
Eine andere Frage ist, wie viele Kirchenmitglieder sich heute selbst für den Eintritt entscheiden würden. In der fowid-Befragung zum hypothetischen Kircheneintritt als Erwachsener antworteten 2025 insgesamt 39 Prozent der befragten evangelischen und katholischen Kirchenmitglieder mit „sicher“ oder „wahrscheinlich“. Dagegen würden 53 Prozent wahrscheinlich oder sicher nicht eintreten. Für gut die Hälfte der Mitglieder ist ihre Kirchenzugehörigkeit demnach keine Entscheidung, die sie heute noch einmal treffen würden.

Daten und Quellen
Der Zensus erfasst die öffentlich-rechtliche Zugehörigkeit zur evangelischen beziehungsweise römisch-katholischen Kirche und die Sammelkategorie „Sonstige, keine, ohne Angabe“. Die Gemeindewerte von 2011 beziehen sich auf den Gebietsstand 2022. Durch die statistische Geheimhaltung können einzelne Zensuszellen geringfügig verändert sein.
Zum untersuchten Umland gehören 41 niedersächsische Gemeinden des Kommunalverbunds Niedersachsen/Bremen. Mitgliedsgemeinden der beteiligten Samtgemeinden werden einzeln berücksichtigt. Der Umlandanteil wird aus den summierten Bevölkerungs- und Religionszahlen berechnet und ist damit nach Einwohnerzahl gewichtet. Die historische Bremer Hauptreihe verbindet Volkszählungen bis 1987 mit Melderegisterständen seit 1994. Der Ortsteilatlas weist beide Kirchen zusammen aus. Für die Volkszählungs- und Zensusjahre sowie 2025 liegen dagegen getrennte Angaben zu evangelischen und katholischen Mitgliedern vor.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensusdatenbank 2022, Religion nach Gemeinde und Alter.
Statistisches Bundesamt, Religionszugehörigkeit im Zensus 2022 und 2011, Sonderauswertung, 21.02.2025.
Statistisches Landesamt Bremen, Statistisches Jahrbuch 2002, S. 52, und Bremer Ortsteilatlas, Registerstände 1994-2021.
Eberhard Funk und Carsten Frerk, Kirchenmitglieder in Großstädten 2025, fowid, 10.08.2026.
Carsten Frerk, Wichtigkeit von Religion und Kirche 2023, fowid, 27.02.2025, Datenbasis ALLBUS 2023 (GESIS).
Anja Stichs, Zahl der Musliminnen und Muslime in Deutschland 2025, BAMF-Forschungsbericht 55, 18.06.2026, S. 13, 18 und 26-29.
Carsten Frerk und Michael Schmidt-Salomon, Religionszugehörigkeiten 2025, fowid, 04.07.2026, Tabellen 1 und 3.
„Staatsleistungen“ 2026: 666 Millionen Euro, fowid, 12.02.2026.
Heute, als Erwachsene, Kircheneintritt? 2025, fowid, 27.10.2025; Befragung MENTE>FACTUM, Oktober 2025.
Die Senatorin für Kinder und Bildung, Darstellung zum Religionsunterricht in Bremen, 2023.
Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen, Mitgliedskommunen.
Kirchenmitglieder in Großstädten, die Daten, fowid, 20.07.2023; historische Stadtblätter und Quellenhinweise.
81 Großstädte: Kirchenmitglieder Ende 2023, fowid, 15.07.2024; zugehöriges Datenblatt, Tabelle 9.1, Registerstand Bremen 2022.
Grundgesetz, Artikel 7 und Artikel 141; Bremer Landesverfassung, Artikel 32.
EKD, Faktoren für sinkende Mitgliederzahlen, Darstellung der Freiburger Kirchenprojektion 2019.
Anmerkungen
[1] Der BAMF-Wert ist eine Hochrechnung aus dem Mikrozensus 2025 und der Befragung MLD 2020. Die regionale Verteilung stammt aus 2019. Bremen und Hamburg werden gemeinsam ausgewiesen, einschließlich Bremerhavens. Aleviten sind bereits enthalten, ihr Anteil von 0,8 Prozent wird deshalb von fowids 4,1 Prozent für andere Religionen abgezogen.
[2] Eine demografische Vorausberechnung modelliert solche Komponenten einzeln, beispielsweise die Freiburger Kirchenprojektion von 2019. Die hier verwendeten Trendfunktionen leisten dies nicht.
[3] Die lineare Anpassung für 2015-2025 hat eine Steigung von 1,36 Prozentpunkten pro Jahr, R² = 0,995 und einen RMSE von 0,29 Prozentpunkten.