„Staatsleistungen“ 2026: 666 Millionen Euro

Die „Staatsleistungen“ – d. h. Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die Kirchen, bei denen es sich weitestgehend um die Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen ‚Kirchenregiments‘ handelt – sind für das Jahr 2026 auf 666 Mio. Euro (666.330.300) gestiegen. Die Gesamtsumme dieser Alimentierungen beläuft sich damit seit 1949 auf 23 Mrd. Euro (22.697.841.000).
Diese Ausarbeitung ist die Fortschreibung und Aktualisierung der Daten für 2026. Die Ausführungen zur Problematik in der Begrifflichkeit, insbesondere, dass es sich bei diesen Zahlungen nicht um ablösungsberechtigte „Altrechtliche Staatsleistungen“ handelt, sowie der Aspekt einer „Ewigkeitsrente“ finden sich in dem Artikel zu den „Staatsleistungen 2025“.
Zahlungen der Bundesländer in den Haushaltsplänen 2026
Johann-Albrecht Haupt, der jedes Jahr für die Humanistische Union diese Zahlen recherchiert, betont, dass der Verfassungsauftrag zur Beendigung dieser Zahlungen weiterhin missachtet wird.
Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 zahlenden Bundesländer (Hamburg und Bremen zahlen als ehemalige Freie und Hansestädte, d.h. Kaufmannsrepubliken, keine Alimentierungen an die Kirchen). Sie entsprechen den Veröffentlichungen in den späteren Haushaltsrechnungen. Diese Zahlungen unterliegen zudem nicht den Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe.
Die Gesamtsumme der Zahlungen für das Jahr 2026 beläuft sich auf 666 Mio. Euro (666.330.300). Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR von 1949-1989 insgesamt 629.425.293 Mark) auf 23 Mrd. Euro (22.697.841.000). (s. Tabelle 2)

Bei einer Umrechnung der Zahlungen auf pro Kopf der Bevölkerung sind – gleichbleibend, wie gewohnt – Sachsen-Anhalt (21,99 Euro) und Rheinland-Pfalz (18,11 Euro) die ‚Spitzenreiter‘. Nordrhein-Westfalen (1,40 Euro) und das Saarland (79 Cent) zahlen die geringsten Staatsleistungen pro Kopf der Bevölkerung der Bundesländer. Die Länder Hamburg und Bremen zahlen keine Staatsleistungen an die Kirchen. (s. Tabelle 1)
Diese politischen Gestaltungsfähigkeiten zeigen sich auch in der Sortierung der Staatsleistungen nach der Zahlung pro Kopf der evangelischen Kirchenmitglieder.

Das Bundesland mit der höchsten Zahlung pro evangelischem Kirchenmitglied ist – mit großem Abstand – Sachsen-Anhalt (167,34 Euro). Danach rangieren die weiteren vier östlichen Bundesländer, bis dann Rheinland-Pfalz (29,46 Euro) als erstes westliches Bundesland folgt.
Im Verlauf der Jahre steigen die Zahlungen – entsprechend orientiert an der Beamtenbesoldung – in allen teilnehmenden Bundesländern an.

Schwankungen im Anstieg, wie in Bayern Mitte der 1980er Jahre, beruhen auf einer Veränderung von Kirchenfinanzierungen, indem dort die Zahlungen für die Katholische Universität Eichstätt aus den Staatsleistungen herausgenommen und dem Bildungsministerium zugeordnet wurden.
Die Bundesländer, die bisher insgesamt die höchsten Staatsleitungen an die Kirchen gezahlt haben, sind Baden-Württemberg (mit 5,3 Mrd. Euro) und Bayern (mit.4,7 Mrd. Euro). (s. Tabelle 2) Das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen folgt (1,4 Mrd. Euro) auf Rangplatz 6, was wiederum auf die politische Beliebigkeit bzw. Willkür bei den Vereinbarungen dieser Zahlungen verweist.

Tabellen
(Im Anhang befindet sich eine Excel-Datei mit den auslesbaren Daten für die Grafiken und Tabellen)


Diese Tabelle 2 befindet sich – aufgrund ihrer Größe – zusätzlich als PDF im Anhang.
Carsten Frerk