Einige sind gleicher: Kirchenförderung, Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und Humanistischer Verband
Mehrmals in den letzten 200 Jahren hat in Deutschland der Staat Enteignungen von Bürgern und Institutionen vorgenommen, obwohl diese Maßnahmen gegen Grundnormen des Staates verstießen und für sie keine Rechtfertigung gegeben war. Ziel aller Regelungen zur Entschädigung, Rückerstattung oder Wiedergutmachung war, in jeweils absehbarer Zeit die Zahlungspflicht des Staates zu beenden. Das gilt für sämtliche Enteignungen in Deutschland im letzten Jahrhundert. Nicht jedoch gilt dieser Grundsatz für die Enteignungen, die zu Beginn des Jahrhunderts zuvor, im 19. Jahrhundert, in Deutschland staatlich durchgeführt wurden. Und die Konsequenzen für die Zahlungsverpflichtungen des Staates gegenüber den christlichen Kirchen gelten bis heute. Ein Ende ist nicht abzusehen.