Staatsleistungen in Bayern, 1996 - 2006

Unter dem Begriff „Staatsleistungen“ werden die Staatsausgaben zu Gunsten religiöser und weltanschaulicher Körperschaften des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) zusammengefasst. Dabei handelt es sich einerseits um „Staatsdotationen“ (Zuschüssen zu den Personalkosten) sowie andererseits um die „Baulasten“ (staatliche Finanzierung des Erhalts kirchlicher Gebäude).
