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Staatsleistungen

Schlagwort Staatsleistungen

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Staatsleistungen 2022

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen für 2022 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 594 Mio. Euro. Gegenüber den Staatsleistungen 2021 (581 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 2,2 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 20,2 Mrd. Euro (20.160.752.000).

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Staatszuschüsse in Bayern 2001-2022

Ein Teil der so genannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland sind pauschalisierte Dotationen, die nach dem Paritätsprinzip auf Antrag auch an andere kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gezahlt werden. Bayern hat dazu detaillierte Angaben vorgelegt. Darin wird deutlich, dass Staatszuschüsse in Bayern nicht automatisch als Staatsleistungen zu bewerten sind. Eine Sichtweise mit Potential.

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Äquivalenzprinzip: Best Case für die Kirchen

Gegenwärtig wird eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nach dem „Äquivalenzprinzip“ diskutiert. Eine solche Ablösung wäre der „Best Case“ für die Kirchen – sie käme einer ewigen Weiterzahlung der Staatsleistungen gleich – nur, dass der Staat dann nichts mehr daran ändern kann. Und die Vorstellung, eine Ablösung ewiger Zahlungen durch einen Einmalbetrag sei für den Staat vorteilhaft, erweist sich als Irrglaube. Eine finanzwirtschaftliche Analyse.

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Staatsleistungen in Bayern, 2013 – 2020

Die Bayerische Staatsregierung hat zusammengestellt, was in den Jahren 2013 bis 2020 zugunsten der katholischen und der evangelischen Kirche und für Bauleistungen an kirchlichen Gebäuden als Staatsleistungen aus Steuergeldern gezahlt wurden. Es sind für diese acht Jahre insgesamt rund eine Mrd. Euro (997.022.033,70). Zudem heißt es: „Die Staatsregierung hat keine Pläne, die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen insgesamt abzuschaffen oder zu modifizieren.“

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Staatsleistungen 1949 – 2020

Die Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die evangelische und katholische Kirche belaufen sich im Jahr 2020 auf rund 570 Mio. Euro (569.537.500 Euro). Damit werden (seit 1949) am Jahresende 2020 insgesamt 19 Mrd. Euro (18.985.732 Euro) aus allgemeinen Steuergeldern an die beiden Kirchen gezahlt sein.

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Staatsleistungen 2018

Die Staatsleistungen in Deutschland haben sich für das Jahr 2018 um weitere 15 Millionen Euro erhöht und belaufen sich damit auf 538 Millionen Euro. Davon erhalten die evangelischen Landeskirchen 314 Millionen und die katholischen Bistümer 224 Millionen Euro. Pro Kopf der Bevölkerung ist das ein Betrag von 6,55 - mit einer Spannweite von 67 Cent (im Saarland) und 15,49 Euro (in Sachsen-Anhalt). Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind damit bisher insgesamt rund 18 Milliarden Euro (17.867.572.000 Euro) an die beiden großen Kirchen gezahlt worden.

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Staatsleistungen 2017

Die Staatsleistungen nach Art. 140 GG, die seit 1919 beendet werden sollen, belaufen sich im Jahr 2017 auf 524 Millionen Euro. Diese pauschalen Zuwendungen zahlen alle Bundesländer (außer Hamburg und Bremen). Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind bisher insgesamt rund 17 Milliarden Euro an die beiden großen Kirchen gezahlt worden.

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Staatsleistungen Bundesrepublik Deutschland, 1949 – 2016

Für das Jahr 2016 belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer (außer Hamburg und Bremen, die keine Staatsleistungen bezahlen) auf 510.001.000 Euro. Damit sind seit 1949, also dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, insgesamt 16,8 Milliarden Euro seitens des Staates an die Kirchen gezahlt worden. (Auch in der DDR wurden Staatsleistungen gezahlt.)

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Staatsleistungen in Bayern, 1996 - 2006

Unter dem Begriff „Staatsleistungen“ werden die Staatsausgaben zu Gunsten religiöser und weltanschaulicher Körperschaften des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) zusammengefasst. Dabei handelt es sich einerseits um „Staatsdotationen“ (Zuschüssen zu den Personalkosten) sowie andererseits um die „Baulasten“ (staatliche Finanzierung des Erhalts kirchlicher Gebäude).

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Einige sind gleicher: Kirchenförderung, Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und Humanistischer Verband

Mehrmals in den letzten 200 Jahren hat in Deutschland der Staat Enteignungen von Bürgern und Institutionen vorgenommen, obwohl diese Maßnahmen gegen Grundnormen des Staates verstießen und für sie keine Rechtfertigung gegeben war. Ziel aller Regelungen zur Entschädigung, Rückerstattung oder Wiedergutmachung war, in jeweils absehbarer Zeit die Zahlungspflicht des Staates zu beenden. Das gilt für sämtliche Enteignungen in Deutschland im letzten Jahrhundert. Nicht jedoch gilt dieser Grundsatz für die Enteignungen, die zu Beginn des Jahrhunderts zuvor, im 19. Jahrhundert, in Deutschland staatlich durchgeführt wurden. Und die Konsequenzen für die Zahlungsverpflichtungen des Staates gegenüber den christlichen Kirchen gelten bis heute. Ein Ende ist nicht abzusehen.

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