Äquivalenzprinzip: Best Case für die Kirchen
Gegenwärtig wird eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nach dem „Äquivalenzprinzip“ diskutiert. Eine solche Ablösung wäre der „Best Case“ für die Kirchen – sie käme einer ewigen Weiterzahlung der Staatsleistungen gleich – nur, dass der Staat dann nichts mehr daran ändern kann. Und die Vorstellung, eine Ablösung ewiger Zahlungen durch einen Einmalbetrag sei für den Staat vorteilhaft, erweist sich als Irrglaube. Eine finanzwirtschaftliche Analyse.