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Subventionen

Schlagwort Subventionen

Subventionierung der Kirchensteuer, 1966-2022

Nach dem Einkommensteuergesetz (EstG, §10 I, 4) ist die „gezahlte Kirchensteuer“ in voller Höhe von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Dadurch vermindert sich die Einkommenssteuer für den Staat. In den Subventionsberichten der Bundesregierung werden diese Einnahmeverluste in ihrer Höhe beziffert. 42,5 Prozent der Verluste gehen aktuell zu Lasten des Bundes, 42,5 Prozent zu Lasten der Länder und 15 Prozent zu Lasten der Gemeinden. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Mindereinnahmen auf rund 4,1 Mrd. Euro. Das sind jedoch nicht die einzigen Subventionen der Kirchensteuer.

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Kirchentage 1982 - 2016

Teilnehmer an Kirchentagen 1982-2016

Die evangelischen und katholischen Kirchentage verstehen sich als Glaubensfeste und Treffen christlicher Laien. Bei mehrtägigen Großveranstaltungen werden Themen zum christlichen Glauben,  Engagement für die Zukunft von Kirche und Welt diskutiert und christliche Rituale vollzogen. In der Regel finden diese Kirchentage jeweils alle 2 Jahre statt, so dass nahezu jedes Jahr entweder der evangelische Kirchentag oder der Katholikentag stattfindet.

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