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Geburtenzahlen von Kindern muslimischer Mütter/Väter

In der Diskussion um die Entwicklung der Anzahl und des Anteils von Muslimen in Deutschland („Islamisierungsdebatte“ einer zunehmenden Überfremdung) besteht das Defizit, dass es für alle möglichen Parameter in Deutschland keine belastbaren Zahlen gibt und somit viel Raum für weitreichende Interpretationen bleibt. Allerdings gibt es dazu reale Zahlen: Die tatsächlichen Geburtenzahlen von Lebendgeborenen für die Jahre 1951 bis 2012, deren Eltern/Mütter sich selbst als Angehörige einer islamischen Religionsgemeinschaft bezeichnen.

Von Carsten Frerk.

In der Bevölkerungsforschung werden Maßzahlen verwendet – wie Fertilitätsraten, rohe oder zusammengefasste Geburtenziffern,  u. a. m. – die zwar für internationale Vergleiche und Zeitreihen ihren Sinn haben, für Deutschland und die eng geführte Frage nach den Muslimen aber nur einen mehr oder minder plausiblen Annäherungswert darstellen, da sie sich beispielsweise auf „Migrantinnen“ oder „Migrantinnen aus muslimischen Ländern“ oder „türkischstämmige Frauen“  bzw. „ausländische Frauen“ beziehen. Das sind Hilfskonstruktionen, da seit der Volkszählung von 1987, also seit bald 33 Jahren, keine belastbaren Zahlen mehr zu den „Muslimen in Deutschland“ vorliegen.

Die weithin anerkannten und zitierten Studien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (BAMF): „Muslimisches Leben in Deutschland 2008“ ebenso wie die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2016“ benennen, auf der Basis sorgfältiger Methoden und Umfragen, Zahlen der Muslime in Deutschland, die in der Studie „Wie viele Muslime leben in Deutschland?“  pointiert werden. (Juni 2008: „zwischen 3,8 und 4,5 Millionen Personen“, Ende 2015: „zwischen 4,4 und 4,7 Millionen muslimische Männer und Frauen. Demnach sind von insgesamt 82,2 Millionen Einwohnern zwischen 5,4 und 5,7 Prozent muslimische Glaubensangehörige.“) Diese Angaben beruhen auf Hochrechnungen und beziehen sich auf unterschiedliche Annahmen zur Gesamtbevölkerung. Zur historischen Entwicklung können die Studien, die auf jeweils aktuellem Umfragen beruhen, jedoch nichts sagen.

1. Geburtenzahlen

Für die Diskussion oder auch für Prognosen zur Anzahl und des Bevölkerungsanteils der Muslime in Deutschland (und der Welt) sind zwei Daten wesentlich: Zum einen die Fertilitätsraten, zum anderen die Zuwanderung.

Der folgende Text bezieht sich auf die „Fertilitätsraten/Geburtsziffern“, aber nicht als rechnerische Zahl, sondern auf die tatsächlichen Zahlen der Geburten von Lebendgeborenen, deren Eltern bzw. bei nicht-ehelichen Geburten die Mütter, für sich selbst, in der Frage nach der eigenen Religionszugehörigkeit eine Zugehörigkeit angeben, die unter „Islamische Religionsgemeinschaft“ rubriziert wird. Die Zahlen dafür liegen (implizit) für 1951 – 1999 und (explizit) für 2000-2012 vor. Zusätzlich gibt es eine genaue Altersangabe (nach einzelnen Geburtsjahren) in der Volkszählung von 1987 für „Islamische Religionsgemeinschaft“.

Diese Zahlen haben drei wesentliche Vorteile. Zum einen sind es keine Berechnungen, sondern die eigenen Nennungen/Selbsteinstufungen als Angehöriger einer „islamischen Religionsgemeinschaft“, zum anderen ist es eine Zeitreihe für die genaue Anzahl von Lebendgeborenen aus muslimisch religiös-homogenen Ehen von 1951 bis 2012.

Ab 2014 wird das Religionsmerkmal für Geburten, Eheschließungen und Verstorbene nicht mehr erfasst, was dazu führte, dass bereits ab Herbst 2013 dieses Religionsmerkmal nicht mehr registriert wurde, so dass die letzten belastbaren Zahlenabgaben für 2012 vorliegen. Eine der Gründe dafür sei gewesen, dass die Religionsfrage immer weniger beantwortet worden sei. 2010 waren es 30.744 Paare (= 4,5 Prozent), für die die Religionszugehörigkeit für beide Partner als „Unbekannt“ verbucht werden musste, 2012 waren es dann 64.791 Paare (= 9,6 Prozent) aller Geburten. Für die  Väter und Mütter, die „islamische Religionsgemeinschaft“ angeben, sind es (2012) jedoch nur 1,5 Prozent, „Unbekannt“, so dass diese Datenbasis für die Muslime belastbar ist und sich in der normalen ‚Unschärfe‘ der Statistik bewegen.

Und drittens sind es die tatsächlich Geborenen, bei denen es keine Rolle spielt, ob die Mütter und Väter selbst in Deutschland oder im Ausland geboren wurden, welche Staatsangehörigkeit vorhanden ist und ob die Mutter per Familiennachzug oder als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen ist.

Dieser Vorteil, dass es sich um die tatsächlich in Deutschland Geborenen handelt, hat allerdings die Einschränkung, dass z. B. die Gesamtzahl muslimischer Frauen in Deutschland nicht bekannt ist, die Ab- und Zuwanderungszahlen von muslimischen Frauen und Müttern nicht bekannt sind und sich insofern keine relative Geburtenziffern berechnen lassen.

2. Historisches

Bis zum Mauerbau 1961 sind seit 1949 insgesamt 2,7 Millionen Bürger aus der DDR in die Bundesrepublik gekommen. Rund die Hälfte von ihnen (49,2 Prozent) waren Jugendliche unter 25 Jahren. Im Jahr 1961 waren es (bis zum 13. August) 207.000 Personen.

Mit dem Mauerbau war der kontinuierliche Zustrom von Arbeitskräften, die in der westdeutschen Wirtschaft dringend gebraucht wurden, schlagartig beendet. Die Anwerbungsverträge mit Italien (1955) sowie Spanien und Griechenland (1960) reichten nicht aus, um den Arbeitskräftebedarf hinreichend zu erfüllen. In dieser Situation war die Bundesrepublik bereit, dem dringenden Wunsch der Türkei (hohe Arbeitslosigkeit, Devisenprobleme) zu entsprechen und mit der Türkei (am 30. Oktober 1961) einen Anwerbevertrag zu schließen. Für die Bewerber galten gute Gesundheit als Voraussetzung und Altersgrenzen: Für qualifizierte Kräfte lag sie bei 40 Jahren, für weibliche Arbeiter bei 45, Bergmänner 35 Jahre und für Unqualifizierte 30. Die Arbeitserlaubnis galt anfangs für zwei Jahre, wurde dann jedoch gelockert.

Auch wenn noch weitere Anwerbevereinbarungen geschlossen wurden, wie mit Marokko (1962), Tunesien (1965) und dem ehemaligen Jugoslawien (1968), ist der Anteil der aus der Türkei Zugewanderten (mit geschätzten 90 Prozent) dominierend.

Aufgrund (vor allem) der Wirtschaftslage (Wirtschaftskrise 1967/68), aber auch der kulturellen Unterschiede, erfolgte am 23. November 1973 ein Anwerbestopp für Arbeitskräfte aus Nicht-EG-Ländern. 1975 wurde das Kindergeld für Kinder gekürzt, die im Ausland geblieben waren, was beides zu einem Anstieg der noch möglichen Familienzusammenführung führte. Für die Einwanderung aus der Türkei gibt es Daten, auch für die übrige Zuwanderung, die sich jedoch auf Nationalitäten beziehen, aber nicht auf Religionszugehörigkeiten und damit auch nicht auf den Islam.

In der Volkszählung 1987 wurde - bisher zum ersten und einzigen Mal -, innerhalb von 12 Religionskategorien auch die Religionszugehörigkeit „Islamische Religionsgemeinschaft“ abgefragt und u. a. die Daten nach Geburtsjahren, Männer/Frauen, Bildungsabschlüssen, Arbeitsplätzen und Wohnorten publiziert.

Ergebnis: Am 25. Mai 1987 lebten 1.650.952 Muslime in der Bundesrepublik Deutschland (oder 2,7 Prozent der Bevölkerung), davon waren 722.653 (oder 43,8 Prozent) weiblich und 928.299 ( oder 56,2 Prozent) männlich.

3. Zur Methodik / Datenlage

Seit 1951 wurden für die demografischen Daten zur natürlichen Bevölkerungsbewegung von Geburten, Eheschließungen und Verstorbenen auch die Religionszugehörigkeit erhoben und in den Statistischen Jahrbüchern publiziert.

In einer sechsgliedrigen Kategorisierung wurden für die Mütter und Väter von Lebendgeborenen die Religionszugehörigkeit erfasst: evangelisch, römisch-katholisch, anders christlich, jüdisch, sonstige Religion, freireligiös/gemeinschaftslos/ohne Angabe.

Von 2000 bis 2012 wurde eine zwölfgliedrige Kategorisierung verwendet und in der „Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. 1.1, Natürliche Bevölkerungsbewegung“ publiziert. (Hier die Tabelle für 2010, auf Seite 82)

In den Zahlen vor dem Jahr 2000 ist die Kategorie „sonstige Religion“ nur eine kleine Rest-Sammelkategorie, da alle Christen und die Konfessionsfreien bereits extra erfasst sind. Aufgrund der Aufsplittung dieser Kategorie ab 2000 in „Islamische Religionsgemeinschaft“ sowie „Andere Volks- und Weltreligionen“ lassen sich die Anteile der Muslime unter der „sonstigen Religion“ bestimmen: 96 Prozent. Die Daten 1951-1999 wurden entsprechend berechnet.

In diesen Kreuztabellen zu den Lebendgeborenen wird zwischen Müttern und Vätern unterschieden sowie zwischen ehelich/nicht-ehelich. Insofern ergeben sich, auch für Muslime, vier Kombinationen 1. Mutter und Vater Muslime, 2. Vater Muslim, Mutter nicht, 3. Mutter Muslimin, Vater nicht, 4. (nicht-ehelich) Mutter Muslimin.

Mit größter Wahrscheinlichkeit werden nur die Kinder von (1.) muslimisch religiös-homogenen Ehepaaren auch muslimisch erzogen. (Ob sie es dann auch später bleiben, ist eine andere Frage.) Für alle religiös nicht-homogenen Ehen (2. und 3.) sowie bei den nicht-ehelichen Geburten (4.) ist es eher plausibel, dass die Kinder nicht religiös muslimisch erzogen werden. Dass diese Kinder möglicherweise einzelne muslimisch geprägte Kulturelemente übernehmen (z. B. kein Schweinefleisch essen) ist für die Islamisierungsdebatte ohne Bedeutung. Die Geburten in religiös-homogenen muslimischen Partnerschaften beläuft sich zudem auf rund 90 Prozent der Geburten von muslimischen Eltern.

Für die Zeitreihe 1965 bis 2012 ergeben sich vier Phasen: 1.) 1965 bis 1973 ein kontinuierlicher Anstiege der Geburten von 2.100 auf 34.000 pro Jahr, 2.) 1974 bis 1989 Geburtenzahlen um die 40.000 pro Jahr (Durchschnitt: 39.250 ), 3.) 1990 bis 2008 mit Geburtenzahlen um die 60.000 (Durchschnitt: 61.800 ) und 4) 2009 bis 2012 mit rund 50.000 Geburten pro Jahr.

Die grafische Darstellung verdeutlicht, dass kein durchgängiger Aufwärtstrend zu erkennen ist. sondern eher zwei ‚Plateaus‘ mit den nur kleinen ‚Gipfelpunkten‘ 1975 und 1997, also einem Abstand von 22 Jahren.

Die Tiefpunkte zwischen den Plateaus (1982-1986 sowie 2008-2012) sind demografisch erklärbar.

In den Anteilen der Lebendgeborenen von religiös homogenen muslimischen Eltern an allen Lebendgeborenen des Jahres ist es in den Jahren 1991 bis 2012, also der Phase von höheren Zahlen an Geburten, ein Durchschnittswert pro Jahr von 60.100 Geburten oder einem Anteil von 8,2 Prozent mit einer Spannweite von 6,4 bis 9,4 Prozent. Gegenüber der ersten Phase (1971 bis 1990) mit rund 38.100 Geburten und einem Durchschnittsanteil von 6,1 Prozent ist das ein Anstieg um 2,1 Prozentpunkte.

Geht man davon aus, dass dieser Prozentanteil sich nicht vergrößert - aufgrund der geringeren Geburtenzahl der dritten Frauengeneration, die besser ausgebildet sowie berufstätig sind - so wird bei gleichbleibendem Anteil an den Geburten, erst im Jahre 2070 – wenn die 1991 Geborenen 80 Jahre alt sind und eine komplette Altersgliederung unter den Muslimen in Deutschland besteht – diesen Anteil von insgesamt maximal rund 8 Prozent erreicht haben – mit den dazu gehörenden erheblichen regionalen Unterschieden (dazu später Genaueres).

4. Exkurs I: Zeitreihe Zahl der Geburten / Geburtsjahre in der Volkszählung 1987

Die Thematik der Altersgliederung nach Frauen und Männern innerhalb der Muslime ist eine wesentliche Basisfrage, da sich zum einen aus diesen Daten auch etwas zur Veränderung in den Geburtenzahlen feststellen lässt.

In einem ersten Schritt kann man die Zeitreihe mit den Zahlen der Geburten pro Jahr mit der Bestandsaufnahme der Volkszählung von 1987 mit den dort genannten Zahlen der Muslime nach Geburtsjahren in Bezug setzen.

Methodisch muss man dabei nun beachten, dass zwei Datenreihen kombiniert werden, in denen sich nur die jeweilige Jahrgangszuordnung ergibt. Insbesondere die Daten der Volkszählung sind die Bestandsaufnahme (‚Momentaufnahme‘) vom 25. Mai 1987, aus der erst einmal keinerlei Information über die Zuwanderung bzw. Rückwanderung enthalten sind. Das gleiche gilt für die Lebendgeborenen, von denen auch erst einmal nicht bekannt ist, wie viele von ihnen in Deutschland geblieben sind.

Diese Fragen lassen sich aber näherungsweise beantworten.

In der Grafik der beiden Datenreihen zeigt die rote Linie die in Deutschland bei der Volkszählung 1987 in Deutschland anwesenden Muslime nach ihren Geburtsjahrgängen. Die blaue Linie sind die Geburtenzahlen von muslimisch religiös-homogenen Ehepartnern im jeweiligen Jahr.

Ab Mitte der 1960er Jahre werden - kontinuierlich ansteigend - mehr Kinder muslimischer Eltern geboren: 1961 sind es 1.091 Kinder, 1975 ist der Gipfelpunkt mit 45.253 Kindern (in der Zeitreihe bis 1987).

Da die (1987er) Bestandszahl der Muslime, in den Geburtsjahrgängen 1969 bis 1983, mit um die 35.000 relativ gleich bleibt, lässt das zum einen den Schluss zu, dass die Zahl der Zuwanderungen entsprechend geringer wurden (1973 Anwerbestopp) und die in Deutschland Geborenen die ‚Bestandszahl‘ weiter führen.

Zum anderen (blaue Linie oberhalb der roten) ist die Anzahl der Geburten von 1974 bis 1983 um insgesamt 48.562 höher als der 1987 erfasste Bestand in diesen Jahrgängen. Das ist eine Größenordnung von 12 Prozent der Geburten, die 1987 ‚fehlen‘. Da es sich dabei um die Altersgruppe der 4-14-Jährigen handelt, kann man annehmen, dass sie mit ihren Eltern/Großeltern Deutschland verlassen haben. Das verweist auch darauf, dass die Zahl der Lebendgeborenen nicht ‚zu wenige‘ Kinder muslimischer Eltern erfasst, sondern eher ‚zu viele‘.

5. Altersaufbau / Frauen und Männer 1987

In der Bestandsaufnahme von 1987 zeigt der Altersaufbau aller Muslime eine erste Phase der Geburtenjahrgänge 1920 bis 1963 (den damals 24-65-Jährigen), die man als 1. Generation bezeichnen könnte, und eine zweite Phase der Geburtenjahrgänge 1986 bis 1964 (den damals 1 bis 23-Jährigen), die man als 2. Generation bezeichnen könnte.

Die Grafik verdeutlicht die ‚Geburtszyklen‘ und den Anstieg der Geburtenzahl von der 1. zur 2. Generation. Der Anstieg ist jedoch moderat und geringer als der Anstieg der Geburtenzahl in der (bereits dargestellten) 3. Generation.

Die Erklärung liegt in der Verteilung von Frauen und Männern. Die Zeitreihe zeigt die Asymmetrie der Geschlechter.

1987 beträgt in der Altersgruppe der 41-60-Jährigen der Anteil Männer zu Frauen rund 70 zu 30.

In den folgenden Altersgruppe der 21-40-Jährigen beträgt die Relation rund 54 zu 46, mit allerdings hohen Unterschieden sowie sogar einem Frauenüberschuss unter den 33-37-Jährigen. Erst in den dritten Altersgruppe der  unter 20-Jährigen ist eine gleichmäßig verteilte Relation von 53 zu 47 vorhanden.

Mit anderen Worten: Wenn es – im Vergleich zu den Männern - nur weniger Frauen gibt, wird es entsprechend auch weniger ‚muslimische‘ Geburten geben. Und: Erst in der (1987) jüngsten Altersgruppe, die weiter oben als 2. Generation bezeichnet wurde, ist ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis erreicht, was entsprechend in der 3. Generation zu einer Erhöhung der Zahl der Geburten führt.

Damit kann man festzustellen, wann die Muslime in Deutschland einen kompletten ‚normalen‘ Altersaufbau erreichen: um 2070.

Wenn in der Volkszählung 1987 rund 53 Prozent der damals in Deutschland lebenden Muslime 25 Jahre und jünger sind, so drückt sich darin vorrangig aus, dass das ‚ältere Drittel‘ einer mitteleuropäischen Bevölkerung, die über 50-Jährigen, bei den Muslimen (vorrangig aufgrund der Altersgrenzen bei der Zuwanderung) so gut wie nicht vorhanden sind. Während es in der deutschen Bevölkerung rund ein Drittel in dieser ältesten Altersgruppe sind (34,2 Prozent) sind es bei den Muslimen weniger als ein Zehntel (7,6 Prozent). Wird das nicht beachtet, führt es bei oberflächlichen Betrachtungen zu gravierenden Fehleinschätzungen einer bedrohlichen ‚Bevölkerungsdynamik‘.

Ein anderer Indikator für den (immer noch) asymmetrischen Altersaufbau der Muslime in Deutschland ist der Anteil an den Verstorbenen, der 2000-2012 rund 0,6 Prozent betrug, also weit entfernt ist von dem geschätzten 4-6 Prozent-Anteil.


6. Wohnortgrößen / Regionale Verteilung / Bundesländer

Zudem sind die regionalen Verteilungen der Muslime auf die einzelnen Bundesländer erheblich. Für die Verteilung sind dabei zwei Aspekte von Bedeutung. Zum einen der Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländer und zum anderen die Wohnortgrößen, die von Muslimen bevorzugt werden.

Sowohl 1987 (Volkszählung) wie 2008 (DIK-Studie) und 2012 (Geburten muslimischer Eltern) zeigen sich nahezu identische Verteilungen der Muslime auf die Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen leben rund ein Drittel (35, 33 bzw. 32 Prozent) der Muslime in Deutschland. In Baden-Württemberg leben 17 Prozent der Muslime, in Bayern rund 13 bis 14 Prozent aller Muslime in Deutschland und in Hessen 10 bis 13 Prozent. Somit leben in diesen vier Bundesländern – NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen - drei Viertel (73,0 bzw. 73,2 und 77,1 Prozent) aller Muslime in Deutschland.

Diese Konstanten für 1987, 2008 und 2012 in den Verteilungen auf die Bundesländer lassen insofern auch die Schlussfolgerung zu, dass die detaillierten Befunde aus der Volkszählung 1987 grundsätzlich ähnlich geblieben sind.

Diese Verteilungen haben ihren Grund u. a. darin, dass Muslime nach Gemeindegrößenklassen die Großstädte als Wohnorte bevorzugen.

Von der Bevölkerung insgesamt wohnen (1987) ein knappes Drittel (32,9 Prozent) in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, von den Muslimen sind es mehr als die Hälfte (52,9 Prozent). Besonders deutlich wird das in Nordrhein-Westfalen, wo etwa zwei Drittel der Muslime (63,4 Prozent) in den Großstädten des Ruhrgebiets wohnen.

In einer anderen Kategorisierung nach Siedlungsstrukturen wird diese unterschiedliche Verteilung noch deutlicher: Gut zwei Drittel der Muslime (67,5 Prozent) leben (1987) in Kernstädten bzw. hochverdichteten Umlandkreisen.

Das führt – in Verbindung mit der Herausbildung muslimischer ‚Communities’ in einigen, wenigen Stadtteilen dieser Großstädte – zu überproportionalen Anteilen von Muslimen in diesen Stadtteilen und einem ‚orientalisch’ geprägten Straßenbild, dass sich eine Optik der ‚Islamisierung’ anbietet – wenn man die Mehrheit der anderen Stadtteile und der Landstriche nicht wahrnimmt.

7. Anteile in den Bundesländern

Derart unterschiedliche Anteile der Muslime an der Bevölkerung zeigen sich auch zwischen den einzelnen Bundesländern. Insgesamt gesehen beträgt der Anteil der Geburten von religiös-homogenen muslimischen Eltern 2012 in Deutschland 7,3 Prozent aller Geburten. In den westlichen Bundesländern (ohne West-Berlin) sind es 8,6 Prozent, in den östlichen Bundesländern (ohne Ost-Berlin) sind es 0,5 Prozent. In realen Zahlen sind es 46.174 Geburten (im Westen) sowie 463 (im Osten).

Für 13 Bundesländer konnten die Geburtenzahlen für das Jahr 2012 ermittelt werden, sowie die Gesamtzahlen für Deutschland und die westlichen und östlichen Bundesländer. Für 11 Bundesländer konnten auch die Zahlen der Geburten als kleine  Zeitreihe von 2000 bis 2012 recherchiert werden.

Für Deutschland sind die Daten in den Statistischen Jahrbüchern und (für die Jahre 2002-2012) im Internet publiziert als „Fachserie. 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. 1.1, Natürliche Bevölkerungsbewegung“. Für Baden-Württemberg: „Statistische Berichte / A / II / 1 [1975 ff] Eheschließungen, Geborene und Gestorbene in Baden-Württemberg“ und für das Saarland (Statistiken zur natürlichen Bevölkerungsbewegung 1991-2012) sind die Daten ebenfalls online publiziert. Alle anderen Daten beruhen auf Anfragen beim Statistischen Bundesamt bzw. den Statistischen Landesbehörden. Die nicht vorhanden Bundesländer beruhen entweder auf der Auskunft, dass diese Daten nicht (mehr) vorhanden seien oder die Kosten für eine Auswertung sollten im mittleren dreistelligen Euro-Bereich liegen.

Bei einem nationalen Anteil der Geburten von muslimisch religiösen Eltern an allen Geburten von 7,4 Prozent, haben diese Anteile eine Spannweite von 0,1 (in Sachsen-Anhalt) bis 12,6/12,8 Prozent in Hessen und Bremen. In den alten Bundesländern beläuft sich der Anteil auf 9,3 Prozent, in den neuen Bundesländern auf 0,5 Prozent.

In den folgenden Tabellen mit den Zeitreihen für 12 Bundesländer zeigt sich, dass es durchgehend keinen überproportionalen Anstieg der Geburtenzahlen gibt, sondern dass die Geburtenzahlen auf den unterschiedlichen Niveaus verbleiben.

Bemerkenswert ist dabei das Jahr 2009, in dem die Geburtenzahlen sich verringern, besonders sichtbar in Bremen (Tabelle 3.2.11.). Als mögliche Ursache dafür wird u. a. die Veränderung im Zuwanderungsgesetz 2007 angesehen, bei der für die Familienzusammenführung mit einer Ehefrau das Mindestalter von 18 Jahren und Basis-Kenntnisse des Deutschen (A1) notwendig wurden. Damit sei der Zuzug von „Importbräuten“ (Necla Kelek) reduziert worden, die ein Jahr nach ihrer Ankunft (2008) in Deutschland (2009) ihr erstes Kind gebären. Das könnte auch ein Hinweis darauf sein, dass die muslimischen Communitys in Hessen und in NRW, vor allem aber in Bremen, eine dichtere innerkulturelle/-religiöse Zusammensetzung aufweisen, als in anderen Bundesländern. Dagegen spricht, dass sich wahrscheinlich 2009-2012 die ‚Delle‘ von 1983 bis 1986 im Abstand von 26 Jahren widerspiegelt (vgl. Tabelle 1.1.).


8. Homogenität und Veränderungen innerhalb der Muslime

Unter den muslimischen Müttern und Vätern haben (im Zeitraum 1965 – 2012) rund 90 Prozent (vgl. Tabelle 1.1.) eine religiös-homogene Partnerschaft, d. h. eine/n muslimische/n Partner/in.

Schwangerschaften und Geburten von nicht-verheirateten muslimischen Frauen sind im orthodoxen Islam nicht vorgesehen. Umso bemerkenswerter ist es, wie sich die Zahl und der Anteil der nicht-ehelichen Kinder verändert. Von 529 (im Jahr 1970) steigt die Anzahl auf 6.908 (im Jahr 2010).

Darin zeigen sich drei Elemente. Die gesellschaftliche Veränderung, dass immer mehr Kinder in nicht-ehelichen Partnerschaften geboren werden gilt auch für Muslime. Der Anteil der nicht verheirateten muslimischer Mütter - unter allen muslimischen Müttern - steigt von 3,8 Prozent (1970) auf 12,2 Prozent (2012). Mit anderen Worten, 2012 ist jede zehnte muslimische Mutter nicht verheiratet. Insofern folgen die muslimischen Mütter einem allgemeinen Trend, der jedoch etwas geringer ist, als in der Gesamtgesellschaft. Der Anteil an allen nicht-ehelichen Geburten in Deutschland steigt bis zum Jahrtausendende auf rund 4 Prozent und entspricht in etwa dem muslimischen Bevölkerungsanteil, seitdem verringert er sich jedoch wieder und lag 2012 bei 1,7 Prozent aller nicht-ehelichen Geburten.

Gleichzeitig verändert sich auch der Anteil der religiös-homogenen muslimischen Eltern, die jedoch nicht verheiratet sind, und der 2012 rund 60 Prozent der nicht-ehelichen Geburten muslimischer Mütter beträgt. Das könnte dafür sprechen, dass mittlerweile hinreichend genügend liberale muslimische Männer als Väter vorhanden sind, deren Religion/Kultur für liberale muslimische Frauen/Mütter kein Hindernisgrund für eine Partnerschaft darstellt.

Neben dem Anstieg der nicht-ehelichen Geburten muslimischer Mütter verändert sich in gleicher Richtung auch der Anteil der muslimischen Mütter, die mit einem konfessionsfreien Kindesvater zusammen sind. Dieser Anteil steigt bei den Müttern kontinuierlich an und erreicht in den Jahren nach 2000 rund 6 Prozent. (Der Anstieg ab 2000 beruht vor allem auf die Mitzählung der Angaben von nicht verheirateten Müttern. Dabei sind die Angaben zum Partner aus „Gemeinschaftslos“, „Unbekannt“ und „Keine Angabe“ zusammengefasst.)

Wenn nicht muslimisch, was dann? „Nun, wenigstens katholisch“ soll die Antwort eines gläubigen Muslims gewesen, der seine Tochter gefragt hatte, welche Religionszugehörigkeit ihr zukünftiger Ehemann habe. Diese Anekdote entspricht jedoch nicht der Empirie der Geburten, in der die Tochter mit größerer Wahrscheinlichkeit „konfessionsfrei“ geantwortet hätte. Die Anteile sind für die Frauen relativ stabil, dass die EKD-Evangelischen und die römischen Katholiken zusammen die gleiche Größenordnung haben, wie die Konfessionsfreien Partner.

Für die muslimischen Männer ist es etwas anders, da sie, wenn schon keine Muslimin, dann primär eine katholische Frau als Partnerin wählen. Evangelische Frauen folgen auf Platz 2 und die Konfessionsfreien auf Platz 3.

Auch wenn diese Daten nicht den muslimischen ‚Mainstream‘ darstellen, so zeigt sich doch in dem Anstieg der nicht-ehelichen Partnerschaften und der anders-religiösen Partnerwahl wie muslimische Frauen und Männer sich allmählich von ihren orthodoxen Religionsvertretern entfernen.

9. Exkurs II: Eheschließungen

Für die Fragen der religiösen Homogenität des Alltagsleben von Muslimen in Deutschland gibt es, neben dem Religionsmerkmal der Eltern bei Lebendgeborenen, noch das Religionsmerkmal bei Eheschließungen. Auch für diese Daten wird die Religionszugehörigkeit von den Ehepartner freiwillig und selber angegeben, ist also ein belastbarer Datensatz. Zudem ist der Anteil der nicht-ehelichen Partnerschaften – gemessen am Anteil der nicht-ehelichen Geburten – deutlich geringer als bei Christen und Konfessionsfreien, so dass die Anzahl und der Anteil der Eheschließungen von Muslimen auch Genaueres über den Anteil der Muslime in den Jahrgängen der jungen Erwachsenen aussagt.

Im Unterschied zu der hohen religiös-muslimischen-Homogenität bei den Eltern (vgl. Abschnitt 8) zeigen die Eheschließungen von Ehefrauen und Ehemännern, die sich selbst bei der Heirat als Mitglied einer islamischen Religionsgemeinschaft bezeichnen, deutlich unterschiedlich.

Zum einen ist nicht überraschend, dass der religiös/kulturelle Vorbehalt, dass muslimische Frauen nur muslimische Männer heiraten dürfen, sich in den höheren Anteilen der Frauen zeigt, die religiös-homogen muslimische Männer heiraten. Zum zweiten ist es nicht verwunderlich, dass in den 1960er Jahren, muslimische Männer, die heiraten wollen, dafür nicht hinreichend muslimische Frauen finden. Dann gibt es jedoch – auf unterschiedlichen Niveaus - eine Parallelität zwischen den Frauen und den Männern. Nachdem bei den muslimischen Ehefrauen der Anteil muslimischer Ehemänner bis 1968 auf ein Drittel (36,7) sinkt, steigt dieser Anteil relativ kontinuierlich bis 1985 auf 81 Prozent. Ab 1987 gibt es einen sich wiederholenden Zyklus in der Anteilsverteilung im Abstand von rund 22 Jahren. Bei den Ehemännern ist dieser Verlauf – auf geringerem Niveau – nahezu identisch.

Über den gesamten Zeitraum 1962 bis 2012 sind bei den Eheschließungen die vier Religionsvarianten (muslimisch/muslimisch, muslimisch/-evangelisch/-katholisch/-konfessionsfrei) 98 Prozent aller Eheschließungen.

Die dargestellte deutlich geringere Anteil religiös-homogener Eheschließungen von muslimischen Männern heißt für den gesamten Zeitraum 1962-2012, dass weniger als Hälfte (43,0 Prozent) der muslimischen Ehemänner eine Muslimin geheiratet haben. Jeweils 21 Prozent heiraten eine evangelische Frau oder eine Katholikin und 14 Prozent eine konfessionsfreie Frau.

Bei den muslimischen Ehefrauen sind es zwar 70 Prozent, die einen muslimischen Ehemann haben, aber auch 30 Prozent ihrer Ehemänner sind nicht muslimisch: jeweils rund 10 Prozent sind evangelisch, katholisch bzw. konfessionsfrei.

Diese unterschiedlichen religiösen Partnerschaften werden – speziell in einem ausgeprägt traditionellen Familienumfeld – vermutlich nicht ohne Auswirkungen bleiben.

10. Perspektiven

Eine der noch zu klärenden Fragen ist es, ob in der 4. Generation von Muslimen in Deutschland ein weiterer Anstieg des ‚Plateaus‘ der Geburtenzahlen zu erwarten ist, wie zwischen der 2. und 3. Generation.

Dazu gibt es keine genauen Zahlen, und insofern ist es nicht möglich, diese Frage evidenzbasiert zu beantworten. Da keine belastbaren Daten dazu vorliegen, inwiefern sich demografisch die zweite und die dritte Generation voneinander unterscheiden, lassen sich daraus auch keine Prognosen ableiten.

Es ist allerdings bemerkenswert, dass die Beendigung der über die Feststellung der „Lebendgeborenen nach der Religionszugehörigkeit der Eltern“ zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Diskussion über die „Islamisierung“ bereits stattfand. Die Beendigung hatte zwar das rein innerstatistische Argument, dass die Beantwortung dieser Frage immer mehr verweigert wurde (2012 von rund 10 Prozent) und die statistische Unschärfe immer größer wurde und nicht mehr tolerabel war, politisch gab sie allerdings Raum für Verschwörungstheorien, dass diese Zahlen bewusst verschwiegen würden.

Aber es gibt empirische Befunde zu den Unterschieden zwischen den Generationen.

So zeigt der Religionsmonitor 2017, dass 73 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder von muslimischen Einwanderern mit Deutsch als erster Sprache aufwachsen und dass sich die Erwerbsbeteiligung von Muslimen nicht mehr vom Bundesdurchschnitt der deutschen Erwerbsbevölkerung unterscheidet: Rund 60 Prozent arbeiten in Vollzeit, 20 Prozent in Teilzeit, und die Arbeitslosenquote gleicht sich ebenfalls an. Und: 84 Prozent der in Deutschland geborenen Muslime verbringen ihre Freizeit regelmäßig mit Nicht-Muslimen.

Studien aus der Schweiz besagen: „Und schon die Volkszählung in der Schweiz im Jahr 2000 habe gezeigt, dass fortschreitende Integration und Bildungsaufstieg mit einer Angleichung der Geburtenraten einhergingen und dass diese bei eingebürgerten Muslimen stark gesunken seien. Auch das BfS [Bundesamt für Statistik] weist darauf hin, dass die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau bei Schweizerinnen und hier geborenen Ausländerinnen praktisch gleich hoch – beziehungsweise tief – ist.“

In den „Ergebnissen des Mikrozensus 2018“ wird (Seite 22 ff.) auf den Zusammenhang zwischen Bildung und Kinderzahl hingewiesen. Für die Zuwanderinnen zwischen 45 und 54 Jahren (deren Fertilitätsphase weitestgehend abgeschlossen ist) wird eine durchschnittliche Kinderzahl von 1,6 genannt. Für in Deutschland geborene Frauen und hohem Bildungsstand sind es 1,4 Kinder, für im Ausland geborene Frau mit hohem Bildungsstand 1,5 Kinder. Bei niedrigem Bildungsstand sind es 1,7 Kinder bzw. 2,4 Kinder.

Dem entspricht auch die Studie „Kinderzahl und Migrationshintergrund“ (2015) des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung: „Die Analysen berücksichtigen die eigene Wanderungserfahrung, Aufenthaltsdauer, den Bildungsstand, Erwerbstätigkeit und die Partnerschaft. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Differenzierung nach eigener Migrationserfahrung sowie Aufenthaltsdauer im Zusammenspiel mit dem Bildungsstand wesentlich sind. Wenn in Deutschland geborene Frauen mit türkischen Wurzeln einen hohen Bildungsstand aufweisen, sind die Paritäten vergleichbar mit denen von gleich hoch gebildeten Frauen ohne Migrationshintergrund. Bei Betrachtung niedrigerer Bildungsabschlüsse bleiben die Unterschiede bestehen.“

Diese Befunde zeigen Tendenzen der Integration und des Angleichs der Geburtenzahlen, die sicherlich auch für muslimische Frauen gelten - aber zwingend ist das nicht. Und, es liegen keine belastbaren Zahlen zu muslimischen Müttern nach Bildungsabschlüssen vor.

Allerdings verweisen die Zahlen des Mikrozensus darauf, dass bereits bei mittleren Bildungsabschluss und einer durchschnittlichen Kinderzahl von 1,5 Kindern, diese Kinderzahl sich der Kinderzahl insgesamt angleicht und sich damit ebenfalls deutlich unter der Bestandserhaltungsgrenze von 2,1 Kindern befindet.

Das heißt, dass die Anzahl der Muslime sich ebenso wie die Anzahl der Nicht-Muslime aufgrund der Geburtenzahl verringern wird, wenn auch vielleicht nicht so stark, wie die Nicht-Muslime, so dass ihr Anteil leicht ansteigen könnte.

10. Fazit

Der wesentliche Befund aufgrund der Geburtenzahlen ist, dass es keinen stetig anwachsenden Zuwachs von Kindern religiös-homogener muslimischer Eltern in Deutschland gibt, sondern zwei unterschiedliche Plateaus, die sich demographisch erklären lassen und für deren Zeiträume die Geburtenzahlen weitgehend konstant sind. Insofern kann von einer drohenden „Islamisierung“ aufgrund der Geburtenzahlen in Deutschland keine Rede sein.

Eine weitere Recherche wird sich mit der zweiten wesentlichen Einflussgröße für die Anzahl und die Anteile von Muslimen in Deutschland widmen: den Daten der Ab- und Zuwanderung von Muslimen, die insbesondere seit der hohen und ungeordneten Zuwanderung in den Jahren 2015/16 von politischer Bedeutung geworden sind.